Die Regelstudienzeit beträgt für den Bachelor sechs Semester (z.B. BK, BS) oder sieben Semester (z.B. BM), je nach Studiengang.
Das Studium ist modularisiert, was heißt, dass die Studieninhalte und die Lehrveranstaltungen zu größeren, in sich abgeschlossenen und abprüfbaren inhaltlichen Einheiten (Module) zusammengefasst werden.
Die Modulprüfungen zur Bachelorprüfung sollten bis zum sechsten/siebten Semester abgelegt sein. Die Modulprüfungen können auch vor Ablauf der festgesetzten Fristen abgelegt werden, sofern die erforderlichen Prüfungsvorleistungen nachgewiesen sind.
Der Prüfungsanspruch und die Zulassung für den Studiengang erlöschen, wenn die Prüfungsvorleistungen für die Bachelorprüfung nicht spätestens drei Semester nach Ablauf der Regelstudienzeit erbracht sind.
Alle Infos dazu finden sich auf der Seite "Auslandsaktivitäten" der Fakultät TW.
Du fragst dich, was „Studium Generale“ ist und wofür man es braucht? Klicke auf den Link https://www.hs-heilbronn.de/studiumgenerale-tw und erfahre mehr!
Während eine Klausur mit einer Note* bewertet wird, ist für den Schein lediglich das Bestehen notwendig. Hier wird es keine Note geben, die im Notenspiegel angezeigt wird.
*Bestanden hat man mit der Note 1,0 – 4,0
Art der Prüfungsleistung:
Art der Prüfungsvorleistung:
1. Schritt:
2. Schritt:
3. Schritt:
4. Schritt:
Klicke auf „Prüfungsan- und -abmeldung“.
5. Schritt:
Lese dir die Anmeldungsinformationen sorgfältig durch und akzeptiere diese anschließend.
6. Schritt:
Wähle deinen Studiengang aus.
7. Schritt:
Wähle das Hauptstudium aus.
8. Schritt:
Klicke auf den Kurs, in dem du die Prüfung absolvieren möchtest und anschließend auf „Prüfung anmelden“. Daraufhin bestätigst du die Anmeldung mit „Ja“.
Wenn du eine Prüfung stornieren möchtest, wählst du den entsprechenden Kurs aus und klickst auf „Prüfungsanmeldung stornieren“. Diesen Vorgang bestätigst du mit „Ja“.
Wenn du den Termin zur Prüfungsanmeldung verpasst hast, bedeutet das nicht automatisch, dass du von der Prüfung ausgeschlossen bist. Gegen eine Gebühr von 10€ je Prüfung (jedoch nicht mehr als 40€) ist es möglich, sich im Nachhinein noch anzumelden. Hierfür hast du in der Regel Zeit bis zum Beginn der Prüfungsabmeldung. Das dafür benötigte Formular erhältst du im Sekretariat.
Die Wiederholungsprüfung soll spätestens im Rahmen der Prüfungstermine des jeweils folgenden Semesters abgelegt werden.
Im praktischen Studiensemester können ausschließlich nicht bestandene Prüfungsvorleistungen und Prüfungsleistungen wiederholt werden, was heißt, dass keine Erstversuche zulässig sind.
Der Prüfungsanspruch und die Zulassung für den Studiengang erlöschen, wenn eine nach der Prüfungsordnung erforderliche studienbegleitende Prüfungsleistung, Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden wurde.
1. Schritt:
2. Schritt:
3. Schritt:
4. Schritt:
5. Schritt:
Über diesen Link gelangst du zu Webmail: https://webmail.stud.hs-heilbronn.de/
Im Intranet findest du außerdem viele weitere Informationen z. B. zur Weiterleitung und Nutzung der E-Mail für Studierende: https://intranet.hs-heilbronn.de/13761070/e-mail-fuer-studierende
Der Hochschul-Account ist eine eindeutige Zuordnung von Benutzername, Passwort und E-Mail-Adresse zu einem Hochschulangehörigen, wie bspw. Studierende. Zur Nutzung der meisten IT-Dienste der Hochschule ist dieser Hochschul-Account notwendig.
Hier findest du weitere Informationen zum Hochschul-Account: https://intranet.hs-heilbronn.de/hochschulaccount
Den Stundenplan findest du entweder, indem du in die Suchleiste des Browsers „Stundenplan HHN“ eingibst oder dich im Intranet für Studierende einloggst:
1. Schritt:
Wähle das aktuelle Semester aus.
2. Schritt:
Wähle deinen Studiengang aus.
3. Schritt:
Wähle die Gruppierung deines Studienganges aus.
Nun hast du den ersten Einblick in den vorgesehenen Stundenplan erhalten. Um diesen aber zu konkretisieren, gibt es die folgenden zwei Varianten zur Auswahl. Diese können auch gleichzeitig ausgewählt werden.
Wähle das gewünschte Datum aus und du erhältst den gesamten Wochenüberblick.
Zusätzlich kannst du auch alle Sonderveranstaltungen sehen.
Auf der linken Seite findest du die Erklärungen zu den Bemerkungen der einzelnen Veranstaltung.
Die Legende des Farbschemas erklärt dir, was genau die farblich hinterlegten Veranstaltungstermine bedeuten.
Der Stundenplan hat ein zusätzliches Feature – die Raumsuche. Diese kann dir beispielsweise helfen, einen verfügbaren Raum für dich und deine Lerngruppe zu finden.
1. Schritt:
Wähle die Raumsuche aus.
2. Schritt:
Wähle deinen Standort aus.
3. Schritt:
Wähle den gewünschten Raum-Typ aus.
4. Schritt:
Gebe Datum, Uhrzeit und Dauer an. Anschließend wirst du darunter die zur Verfügung stehenden Räume aufgelistet finden.
Hier findest du ein informatives Video zur Nutzung von ILIAS.
1. Schritt:
Logge dich mit deinen Anmeldedaten auf Ilias ein.
Um die Kurse ausfindig zu machen, gibt es zwei Varianten:
2. Schritt:
Wähle die Magazin – Einstiegsseite aus.
3. Schritt:
Wähle die gewünschte Fakultät aus.
4. Schritt:
Wähle deinen Studiengang aus.
5. Schritt:
Wähle deine aktuelle SPO-Version aus.
6. Schritt:
Wähle die Studien-Art aus, in der du dich momentan befindest (Grundstudium/Hauptstudium).
7. Schritt:
Wähle das entsprechende Modul. Beachte, dass Module auch mehrere Kurse beinhalten können.
8. Schritt:
Klicke auf den Kurs, für den du dich anmelden möchtest.
9. Schritt:
Wähle „Beitreten“ aus. Die Kursanmeldung wird dir per E-Mail bestätigt.
Bei der zweiten Variante kannst du mithilfe der Prüfungsnummer des jeweiligen Kurses Gebrauch von der Suchleiste in Ilias machen.
Sobald du die Prüfungsnummer des Kurses hast, kannst du diese in der Suchleiste eingeben. Im besten Fall erhältst du dadurch den gewünschten Kurs. In deinem Stundenplan findest du die Prüfungsnummer hinter jedem Kurs, der für das aktuelle Semester angedacht ist.
Falls du dich von einem Kurs abmelden möchtest, wählst du den jeweiligen Kurs aus und klickst auf „Kursmitgliedschaft beenden“.
1. Schritt:
2. Schritt:
Logge dich mit deinen Anmeldedaten ein.
3. Schritt:
Wähle „Mein Studium“ aus.
4. Schritt:
Klicke auf „Studienservice“.
5. Schritt:
Unter „Bescheinigungen“ findest du die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
Unser Tipp:
Falls du die Immatrikulationsbescheinigung für einen BAföG-Antrag benötigst, ist im Regelfall die Bescheinigung „Bescheinigung nach §9 BAföG [PDF]“ die Richtige.
Webmail:
Info: Zugang zur studentischen E-Mail-Adresse ([Login-Name]@stud.hs-heilbronn.de). Weiterleitung möglich.
Benutzerverwaltung:
Info: Gespeicherte Daten zur Person einsehen, Passwort ändern.
Wichtig: Das Passwort muss alle 400 Tage geändert werden. Wenn es dennoch abgelaufen ist, kann man das Passwort durch einen bereits am PC-Pool eingeloggten Kommilitonen über diesen Link ändern. Wer sein Passwort vergessen hat, meldet sich im Rechenzentrum.
Weitere Informationen zum Hochschul-Account: https://intranet.hs-heilbronn.de/hochschulaccount
ILIAS:
Info: Lernplattform, Anmeldung zu Vorlesungen, Skripteinsicht
Wichtig: Bitte melden sich sich in ILIAS für jede Vorlesung an, welche Sie besuchen, um zu gewährleisten, dass Sie im jeweiligen Mailverteiler aufgenommen sind. Dies funktioniert über den Pfad: Magazin > Fakultät für Technik und Wirtschaft > jew. Studiengang > jew. Semester > Fach
Alternativ kann man über die Nummer des Studienfachs, welche im Stundenplan angezeigt wird, das Studienfach aufrufen.
Rückmeldung/TAN/Immatrikulationsbescheinigung:
www.hs-heilbronn.de/rueckmeldung
Info: TAN-Listen für Rückmeldung generieren, Immatrikulationsbescheinigung ausdrucken.
Rechenzentrum:
Prüfungsverwaltung:
HIS Online-Portal (im Intranet zu finden):
https://intranet.hs-heilbronn.de/studierende
Info: Prüfungsanmeldung, Noten und Notenspiegel einsehen und drucken.
Bibliothek und Online-Katalog:
Info: Öffnungszeiten, Verlängern der Ausleih-frist, Prüfen der Verfügbarkeit von Büchern.
Die Erstsemester-Webseite der HHN
PC-Pools während der Vorlesungszeit:
PC-Pools während der vorlesungsfreien Zeit:
Sprechzeiten des Rechenzentrums:
Die Hochschule Heilbronn ermöglicht ihren Angehörigen die Einwahl in das Campus-Netzwerk via VPN sowohl über das WLAN „belwue“, über andere teilnehmende BelWue-Einrichtungen (BelWue-Roaming) als auch über kommerzielle Internetprovider. Beim WLAN ist die Einwahl Voraussetzung für den Internetzugriff, während die Nutzung von außen dann Sinn macht, wenn man auf Dienste zugreifen möchte, die nur innerhalb der Hochschule zugänglich sind. Dies betrifft z.B. die Nutzung spezieller Recherchemöglichkeiten der Bibliothek, das Verbinden mit dem „Home“-Laufwerk über SMB und weitere. Weitere Informationen zum VPN-Zugang gibt es hier.
Auf dem Campus stehen folgende PC-Pools zur Verfügung:
Am Campus Künzelsau steht den Studierenden ein Druckguthaben von 40€ zur Verfügung. Hier finden Sie die Drucker:
Es gibt zwei Möglichkeiten, das WLAN-Netz an der Hochschule zu nutzen: „eduroam“ oder „belwue“.
Für die Nutzung von „eduroam“ benötigen aktuelle Betriebssysteme keine besondere Software. Deshalb wird dieses Netz bevorzugt verwendet. Beim Verbindungsaufbau für „eduroam“ wird nach Benutzername und Passwort gefragt. Der Benutzername setzt sich zusammen aus Ihrem Login der Benutzerverwaltung und dem Anhang (Realm): Mustermann@stud.hs-heilbronn.de; Eduroam-Einrichtung über Webseite ’cat.eduroam.de’ (Configuration Assistant Tool).
Für die Nutzung des „belwue“-Netzes benötigen Sie einen VPN Client, der auf dem Computer installiert werden muss. Er steht zum Download unter download.rz.hs-heilbronn.de bereit. Bitte verwenden Sie nur den OpenVPN-Client. Dort befindet sich außerdem eine Installationsanleitung. Der VPN-Client hat den Vorteil, dass dieser auch von zu Hause aus für die Bibliotheksrecherche genutzt werden kann
Die Hochschule Heilbronn ist Partner bei bwLehrpool, einem vom Land Baden-Württemberg geförderten Kooperationsprojekt der Universität Freiburg und der Hochschule Offenburg. bwLehrpool ermöglicht die flexible und effiziente Bereitstellung von virtuellen Lehr- und Laborumgebungen in unseren PC-Pools. bwLehrpool basiert auf der Grundidee, dass auf Rechnern in den PC-Räumen verschiedene Softwareumgebungen verfügbar sind. Diese bestehen jeweils aus einem Betriebssystem mit weiteren Anwendungsprogrammen. Beim Start des Rechners wählen die Benutzer die für ihre Lehrveranstaltung bereitgestellte Softwareumgebung aus.
Bitte geben Sie beim Start Ihres Rechners an, dass Sie bwLehrpool verwenden möchten und melden sich wie gewohnt mit Ihren persönlichen Zugangsdaten an. Nach der Anmeldung wählen Sie die für Ihre Lehrveranstaltung bereitgestellte Kursumgebung aus. Wenn Sie keine angepasste Umgebung benötigen, weil Sie z.B. nur ins Internet möchten, verwenden Sie bitte die Veranstaltung „RKZ-Standard“. Nachdem das Betriebssystem gestartet ist, können Sie wie gewohnt arbeiten und die vom Dozierenden bereitgestellte Software verwenden. Speichern Sie Ihre Daten bitte ausschließlich auf Ihrem Home-Laufwerk U:\ oder auf einem USB-Stick! Alle lokal erstellten Dateien und Anpassungen im System werden beim Herunterfahren des Rechners zurückgesetzt.
Webmail:
Info: Zugang zur studentischen E-Mail-Adresse ([Login-Name]@stud.hs-heilbronn.de). Weiterleitung möglich.
Benutzerverwaltung:
Info: Gespeicherte Daten zur Person einsehen, Passwort ändern.
Wichtig: Das Passwort muss alle 400 Tage geändert werden. Wenn es dennoch abgelaufen ist, kann man das Passwort durch einen bereits am PC-Pool eingeloggten Kommilitonen über diesen Link ändern. Wer sein Passwort vergessen hat, meldet sich im Rechenzentrum.
Weitere Informationen zum Hochschul-Account: https://intranet.hs-heilbronn.de/hochschulaccount
ILIAS:
Info: Lernplattform, Anmeldung zu Vorlesungen, Skripteinsicht
Wichtig: Bitte melden sich sich in ILIAS für jede Vorlesung an, welche Sie besuchen, um zu gewährleisten, dass Sie im jeweiligen Mailverteiler aufgenommen sind. Dies funktioniert über den Pfad: Magazin > Fakultät für Technik und Wirtschaft > jew. Studiengang > jew. Semester > Fach
Alternativ kann man über die Nummer des Studienfachs, welche im Stundenplan angezeigt wird, das Studienfach aufrufen.
Rückmeldung/TAN/Immatrikulationsbescheinigung:
www.hs-heilbronn.de/rueckmeldung
Info: TAN-Listen für Rückmeldung generieren, Immatrikulationsbescheinigung ausdrucken.
Rechenzentrum:
Prüfungsverwaltung:
HIS Online-Portal (im Intranet zu finden):
https://intranet.hs-heilbronn.de/studierende
Info: Prüfungsanmeldung, Noten und Notenspiegel einsehen und drucken.
Bibliothek und Online-Katalog:
Info: Öffnungszeiten, Verlängern der Ausleih-frist, Prüfen der Verfügbarkeit von Büchern.
Am Campus Künzelsau essen die Studierenden der Fakultät Technik und Wirtschaft in einer vom Studierendenwerk Heidelberg betriebenen Mensa. Die Mensa verfügt über ein reichhaltiges Speisebuffet, an dem sich jeder sein Mittagessen ganz nach Geschmack zusammenstellen kann. Daneben hält das Café über die Öffnungszeiten der Mensa hinaus Getränke und kleine Snacks bereit.
Die Mensa befindet sich im Erdgeschoss des C-Gebäudes. Im Sommer kann die Terrasse zwischen C- und D-Gebäude genutzt werden.
Täglich kann man sich sein Mittagessen aus verschiedenen Komponenten zusammenstellen. Selbstverständlich wird auch immer mindestens ein fleischloses Gericht aufgetischt. Knackige Salate vom Buffet sowie feine Desserts runden das Angebot ab.
Bezahlt wird mit der CampusCard, die gegen eine Kaution von 5,00 € an der Mensakasse erhältlich ist.
Die Karte kann sowohl am Automaten im Foyer der Mensa als auch online aufgewertet werden: Via Paypal unter www.stwhd.de/aufladen.
Bitte notieren Sie sich die Nummer Ihrer CampusCard, damit Sie sich im Falle eines Verlusts als Besitzer*in ausweisen können.
Die „Mensa for Kids“-Ausweise, mit denen der Nachwuchs bis zum Alter von zehn Jahren in Begleitung eines studentischen Elternteils kostenlos in der Mensa mitisst, gibt es bei der Mensaleitung.
Café:
In den vorlesungsfreien Zeiten sind die Mensa und das Café geschlossen. Bitte beachten Sie die Aushänge vor Ort. Aktuelle Informationen zu unseren Öffnungszeiten finden Sie stets unter: www.stwhd.de/oeffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie hier.
Der Bestand der Hochschulbibliothek LIV umfasst Medien zu allen an der Hochschule gelehrten Fachgebieten. Neben gedruckten Büchern und Zeitschriften gibt es CDs, DVDs und umfangreiche elektronische Bestände, wie eJournals, eBooks und zahlreiche Fachdatenbanken.Studierende der Hochschule benötigen zur Ausleihe der physischen Medien lediglich ihren Studierendenausweis. Die Nutzung der elektronischen Medien funktioniert über eine Identifizierung mit dem Hochschul-Login bzw. über den VPN-Client.
Die Benutzung der Bibliothek ist kostenfrei. Es können jedoch Gebühren bei der Überziehung von Leihfristen entstehen, ebenso fällt bei der Benutzung der Fernleihe eine Bearbeitungsgebühr an. Die Leihfrist für Bücher und andere physische Medien beträgt drei Wochen, Zeitschriften sind nur für drei Tage entleihbar.
Die Recherche kann im Online-Katalog der LIV erfolgen. Dieser verzeichnet den gesamten Bestand an physischen Medien sowie an E-Books. Die im Online-Katalog gefundenen Informationen ermöglichen einen schnellen Überblick über die Verfügbarkeit und den Standort der Medien. Unter dem Menüpunkt „Mein Konto“ besteht die Möglichkeit, sich für den Zugriff auf das Bibliothekskonto anzumelden.
Fachdatenbanken können auf den LIV-Webseiten unter dem Stichwort ReDI/DBIS eingesehen und via VPN zur Recherche für Aufsätze,Statistiken, etc. genutzt werden.
Eine Art Bibliotheks-Google möchte die Suchmaschine „BOSS“ sein. Diese durchsucht sowohl den im Online-Katalog hinterlegten Bestand, wie auch einen Großteil der elektronischen Datenbanken und e-Journals.
Diese und weitere Suchmöglichkeiten sind unter www.liv-bib.de hinterlegt.
Seit Oktober 2013 ist die Verfasste Studierendenschaft an der Hochschule Heilbronn die offizielle Studierendenvertretung. Das bedeutet, dass die Studierenden der Hochschule eine durch das Landeshochschulgesetz legitimierte Studentische Selbstverwaltung besitzen. Damit haben wir Studierenden die Freiheit, unsere Finanzen selbstständig zu verwalten und zu entscheiden, wofür diese verwendet werden. Wir dürfen uns unabhängig von der Hochschule politisch äußern und können unsere Organisation und Satzung selbst bestimmen.
Im AStA-Büro (Raum A009) stehen wir gerne für Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 09.30 - 14.00 Uhr
Bitte beachten Sie die Aushänge vor dem Büro.
Bei Fragen steht euch auch Sandra im AStA-Büro gerne zur Seite.
Der Standortvorsitzende ist während seiner Amtsperiode höchster Repräsentant aller Künzelsauer Studierenden und vertritt den Studierendenpräsidenten. Er fungiert als Bindeglied zwischen dem Campus Künzelsau und den anderen Hochschulstandorten. Er repräsentiert die Anliegen aller Künzelsauer Studierenden in offiziellen Gremien und Sitzungen der Hochschule und der Studierendenschaft.
Seine Aufgaben sind ähnlich denen eines Projektleiters und umfassen vor allem viel Kommunikation und Koordination. Insgesamt hat der Standortvorsitz die Verantwortung für die Fachschaft und vor allem für die ihm untergeordneten Referate (z.B. das Referat für Marketing). Die Referate werden vom Standortvorsitz mit Aufgaben versorgt, er hält regelmäßig Rücksprache mit den Referatsleitern und unterstützt diese bei der Zielerreichung.
Unsere sechs Referate (Sport, Kultur, Nachhaltigkeit, Marketing, IT und Finanzen) arbeiten stetig daran den Campus und das Campusleben hier in Künzelsau positiv mit zu gestalten.
Erhalte ein Zertifikat über Dein Engagement.
Künzelsau ist das, was man daraus macht! Also mach etwas Großartiges daraus!
Auch im Bereich Sport will der AStA den Studierenden einiges bieten. Bei Fragen und Ideen steht euch euer Sportreferat unter sport-kuen@asta.hs-heilbronn.de gerne zur Verfügung.
Hier treffen sich die Studierenden am Campus Künzelsau und verbinden so nicht nur Sport und Spaß, sondern es ist auch eine gute Möglichkeit, erste Kontakte zu knüpfen. Weitere Sportangebote werden durch die Kooperationen mit dem TSV Künzelsau und dem TSV Kupferzell angeboten. Hier haben die Studierenden die Möglichkeit, eine vergünstigte Mitgliedschaft zu erhalten und können so das komplette Angebot nutzen.
Nähere Informationen erhaltet ihr im AStA-Büro (A009).
Der AStA bietet euch auch dieses Semester wieder eine kostenlose Steuer- und Rechtsberatung an. Die Termine erfahrt ihr im AStA-Büro und auf Instagram und Facebook. Für eine Teilnahme wird vorab um eine Anmeldung unter folgender E-Mail Adresse gebeten: service-sha@asta.hs-heilbronn.de.
Vor dem Raum C105a findet ihr das „Umsonst-Regal“. Hier könnt ihr gebrauchte Sachen, die sauber und intakt sind, anderen Studierenden kostenlos zur Verfügung stellen bzw. mitnehmen. Von Besteck bis hin zu Taschen ist alles willkommen.
Die Fachschaft Technik und Wirtschaft ist das Sprachrohr der Studierenden am Campus Künzelsau. Ihre Hauptaufgabe ist die Interessenvertretung der Studierenden an der Hochschule und ihrer Institutionen. Bei der Umsetzung von Ideen und Projekten arbeitet die Fachschaft Hand in Hand mit den Kommiliton*innen des AStA. Die Fachschaft ist der Ansprechpartner für jegliche Angelegenheiten am Campus und hat immer ein offenes Ohr. Die Mitglieder helfen gerne und freuen sich auf Ideen, Kritik oder sonstige Anregungen, wie sie am Campus etwas bewirken können. Überdies hinaus verfügt die Fachschaft über finanzielle Mittel, um die Lehre und den Studierendenalltag am Campus zu fördern.
E-Mail-Adresse: fachschaft-tw@asta.hs-heilbronn.de
Interessieren dich Schnelligkeit, Technik und Planung?
Das Formula Student Team der Hochschule Heilbronn bietet dir die Möglichkeit, Mitglied eines einzigartigen Teams zu werden, welches jedes Jahr die Chance hat, mit einem selbstgebauten Rennwagen an Wettbewerben teilzunehmen!
Das und vieles mehr findest du hier.
Die Zentrale Studienberatung bietet eine umfassende Beratung an, die drei Elemente umfasst: die Einstiegs- und Orientierungsberatung, Beratung im Studium sowie Sozialberatung und Beratung für besondere Anliegen internationaler Studierender.
Mit der „Beratung im Studium“ werden Gespräche während des Studiums angeboten. Im Sinne einer Lern- und Kompetenzberatung sowie bei Problemen im Studium oder bei Prüfungsangst können sich die Studierenden an die Zentrale Studienberatung wenden. Das letzte Angebot soll internationale Studierende bei ihren spezifischen Fragen, wie z. B. zur interkulturellen Integration oder bei organisatorischen und administrativen Fragen, helfen.
Sie finden das Team der Zentralen Studienberatung im B-Gebäude in den Räumen B005 und B006 an der Hochschule Heilbronn, Campus Sontheim.
Beratung gerne persönlich auf Anfrage (um vorherige Anmeldung per Mail an zentralestudienberatung@hs-heilbronn.de wird gebeten)
Die Rechts- und Steuerberatung der Hochschule sind Angebote der AStA und können unter https://asta.hs-heilbronn.de/studentisches-leben/#angebote gefunden werden.
Sprechzeiten während der Vorlesungszeit immer Dienstags von 12 - 15 Uhr in Raum C 118. Voranmeldung per E-Mail erbeten.
Wer lieber ganz anonym Rat suchen möchte, kann dies über die internetbasierte Beratung der Psychotherapeutischen Beratungsstelle des Studierendenwerks Heidelberg tun.
Weitere Informationen zu Kosten und Finanzierung des Studiums gibt es hier.
Informationen zum BAföG-Antrag und der -Beratung sind hier hinterlegt. Darüber hinaus bietet die Homepage des Studierendenwerks Heidelberg eine großartige Möglichkeit, alle Fragen rund um’s Thema BAföG zu klären. Unter https://www.studentenwerk.uni-heidelberg.de/de/bafoeg findest du zahlreiche Informationen über die Studienfinanzierung.
Eingeschriebene Studierende haben ein aktives Wahlrecht für studentische Mitglieder in folgenden Gremien:
Der Fakultätsrat berät in allen Angelegenheiten der Fakultät, die von grundsätzlicher Bedeutung sind und nimmt zu Berufungsvorschlägen Stellung. Er beschließt die Struktur- und Entwicklungspläne sowie die Bildung, Veränderung und Aufhebung von Einrichtungen der Fakultät. Er entscheidet im Einvernehmen mit der zuständigen Studienkommission die Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät. Der Dekan der Fakultät wird auf Vorschlag des Rektors vom Fakultätsrat gewählt. Außerdem wählt der Fakultätsrat den*die Prodekan*in, die Studiendekan*innen sowie die Studienkommissionen. Der Fakultätsrat besteht aus acht hauptamtliche Professorenvertreter*innen, drei Mitarbeite*innen und fünf Studierenden. Die in den Fakultätsrat gewählten Studierenden bilden den Fachschaftsrat.
Weitere Informationen unter: www.hs-heilbronn.de/fakultaetsraete
Der Senat entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung. Er ist das akademische Leitungsgremium der Hochschule. Seine Aufgaben sind unter anderem die Bestätigung der Wahl des Rektors sowie der Prorektoren. Er entscheidet über Studiengänge, Zulassungszahlen, über Satzungen von Eignungsverfahren, Zulassung, Immatrikulation/Exmatrikulation, Beurlaubungen und Satzungen für Hochschulprüfungen. Er beschließt die Grundordnung der Hochschule und nimmt Stellung zu Prüfungssatzungen, durch die ein Hochschulstudium abgeschlossen wird, zu Struktur- und Entwicklungsplänen, zu Entwürfen des Haushaltsvoranschlags und zur Funktionsbeschreibung von Professor*innen. In den Senat werden gewählt: sechs Professorenvertreter*innen, fünf Mitarbeitendenvertreter*innen und fünf Studierendenvertreter*innen. Zudem gehören das Rektorat, die Dekane sowie die Gleichstellungsbeauftragte als Mitglieder dem Senat an.
Weitere Informationen unter: www.hs-heilbronn.de/senat
Das Studierendenparlament ist ein rein studentisches Gremium und gilt als zentrales Organ aller Studierenden. Es diskutiert campus- und fakultätsübergreifend Themen, die alle Studierenden betreffen. Es ist die Legislative der Verfassten Studierendenschaft. Das Studierendenparlament besteht aus 28 Sitzen, welche sich wie folgt aufteilen:
Weitere Informationen unter: https://asta.hs-heilbronn.de/stupa/
Weitere Informationen unter https://www.hs-heilbronn.de/leitbild
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Hausordnung gilt für alle genutzten Grundstücke, Gebäude und Räume der Hochschule Heilbronn an den Hochschulstandorten Heilbronn, Künzelsau und Schwäbisch Hall.
(2) Sie gilt für alle Benutzer der in § 1 Absatz 1 genannten Einrichtungen sowie für alle Personen,
die sich auf und in den Grundstücken, Gebäuden und Räumen nach § 1 Absatz 1 aufhalten.
§ 2 Hausrecht
(1) Das Hausrecht übt die Rektorin oder der Rektor der Hochschule Heilbronn aus. Sie oder er kann
dieses Recht übertragen. Darüber hinaus hat zur Sicherung der Erfüllung der ihr oder ihm gesetzlich obliegenden Verpflichtungen jede Inhaberin oder jeder Inhaber eines Amtes in der
Selbstverwaltung der in § 1 Absatz 1 genannten Einrichtungen und jede oder jeder für eine
Lehrveranstaltung Verantwortliche bzw. die oder der jeweilige Laborverantwortliche an dem für ihre oder seine Tätigkeit bestimmten räumlichen Bereich das Hausrecht.
(2) Der Verfassten Studierendenschaft wird, im Rahmen der offiziellen Öffnungszeiten der Hochschule Heilbronn, in den ihr überlassenen Räumen das Hausrecht übertragen.
(3) Die Übertragung des Hausrechtes bei Veranstaltungen kann in entsprechenden Mietvereinbarungen geregelt werden.
§ 3 Pflichten der Benutzerinnen und Benutzer
(1) Jede Benutzerin und jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass die Sicherheit der Einrichtungen nicht gefährdet ist und dass sich keine Beeinträchtigung des Lehr-, Lern- und Forschungsbetriebes sowie sonstiger genehmigter Veranstaltungen und der Verwaltungsarbeit ergibt.
(2) Zusätzliche Vereinbarungen, wie Labor- oder Benutzerordnungen, sind ergänzend zu dieser
Hausordnung einzuhalten.
(3) Die gültigen Regelungen der Brandschutzordnung des jeweiligen Standortes sind zu beachten,
wonach insbesondere Fluchtwege freizuhalten sind. Brandlasten dürfen nicht vorhanden sein.
§ 4 Arbeits- und Gesundheitsschutz, Unfallverhütung
Die Rektorin oder der Rektor trägt die Gesamtverantwortung für den Vollzug der Rechtsvorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung. Jede Inhaberin und jeder Inhaber eines Amtes in der Selbstverwaltung, jede für eine Organisationseinheit verantwortliche Leitung sowie jede und jeder für eine Veranstaltung Verantwortliche ist in ihrem oder seinem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der genannten Rechtsvorschriften zuständig.
§ 5 Nutzung der Räume
Die zur Nutzung überlassenen Gebäude und Räume stehen zur Durchführung der den in § 1 Absatz 1 genannten Einrichtungen obliegenden Aufgaben nach § 2 LHG sowie für genehmigte Sonderveranstaltungen zur Verfügung. Der Aufenthalt in Seminarräumen und PC-Pool, sowie die Nutzung sämtlicher dort befindlicher Einrichtungen ist, sofern nicht anderweitig geregelt, lediglich Hochschulmitgliedern und Angehörigen gestattet.
§ 6 Öffnungszeiten
(1) Die Öffnungszeiten der Gebäude und Räume werden von der Rektorin oder dem Rektor der Hochschule Heilbronn im Einvernehmen mit den anderen Einrichtungen nach § 1 Absatz 1 festgesetzt und durch Aushang bekannt gemacht.
(2) Veranstaltungen außerhalb der Öffnungszeiten bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch das Facility Management (FM). Die oder der Veranstalter ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Schließung der Räume und Haustüren, die Benachrichtigung und den Einlass des Rettungsdienstes im Notfall sowie das ordnungsgemäße Verlassen der Räumlichkeiten nach der Veranstaltung.
§ 7 Vertrieb und Handel mit Druckerzeugnissen und sonstigen Waren
Der gewerbliche Vertrieb und Handel mit Druckerzeugnissen sowie sonstigen Waren innerhalb des Geltungsbereichs nach § 1 bedarf der vorherigen Genehmigung der Rektorin oder des Rektors der Hochschule Heilbronn.
§ 8 Plakatierung
(1) Mitgliedern der in § 1 Absatz 1 genannten Einrichtungen ist es widerruflich gestattet, an den dafür vorgesehenen und besonders gekennzeichneten Flächen Anschläge anzubringen. Die Anschläge müssen folgendes enthalten: Name der verantwortlichen Person, Personengruppe, Hochschuleinrichtung, Anschrift.
(2) Plakate und Anschläge von Nichtmitgliedern der in § 1 genannten Einrichtungen bedürfen einer Genehmigung durch die jeweils zuständige Verwaltung.
(3) Anschläge mit parteipolitischen, sittenwidrigen, strafbaren und verfassungsfeindlichen
Inhalten sind verboten.
(4) Werden Anschlagflächen bestimmten Gruppen zur Verfügung gestellt, so dürfen dort nur mit
deren Genehmigung Anschläge angebracht werden.
(5) Widerrechtlich oder an nicht zum Anschlag freigegebenen Flächen angebrachte Plakate werden durch das FM entschädigungslos entfernt. Hierbei entstehende Kosten für Reparaturen oder
Reinigung sind von den Verantwortlichen zu tragen.
(6) Dem FM bleibt es vorbehalten, angebrachte Plakate und Anschläge aus Gründen der Ordnung und Sauberkeit entschädigungslos zu entfernen. Die Reinigung ist von den Verantwortlichen zu tragen.
(7) Die Verantwortlichen sind nach dem Genehmigungszeitraum der Plakatierung verantwortlich, diese wieder sachgerecht zu entfernen. Wird dem nicht nachgekommen, ist das FM berechtigt,
diese entschädigungslos zu entfernen.
§ 9 Fundsachen
Fundsachen sind ohne Rücksicht auf den Wert des Fundgegenstandes unverzüglich dem FM zu übergeben. Das weitere Verfahren richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB und ist im Intranet hinterlegt.
§ 10 Tiere
(1) Tiere dürfen in die Gebäude und Räume des Geltungsbereichs nach § 1 Absatz 1 nicht eingebracht werden (ausgenommen Blindenhunde). Eine befristete Ausnahmeregelung ist nur mit
ausdrücklicher Genehmigung der Rektorin oder des Rektors der Hochschule Heilbronn möglich.
(2) Auf dem gesamten Gelände dürfen Tiere nicht frei laufen. Tierhalterinnen und -halter sind für die Beseitigung von Tierfäkalien zuständig. Zuwiderhandlung wird angezeigt.
§ 11 Rauchen
In allen Gebäuden gilt ein uneingeschränktes Rauchverbot. Rauchen ist nur im Freien an den besonders ausgewiesenen Stellen, an denen Aschenbecher aufgestellt sind, gestattet.
§ 12 Haftung
(1) Für Eigentum von Studierenden, Bediensteten und Gästen wird keine Haftung übernommen. Es
gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Bei zweckwidriger Verwendung der Flächen haftet die Nutzerin oder der Nutzer selbst im von ihr oder ihm zu vertretenden Umfang.
§ 13 Schäden und Schadensmeldung
Für alle Benutzerinnen und Benutzer besteht die Verpflichtung, darauf zu achten, dass Schäden jeglicher Art, wie durch Feuer, Sachbeschädigung oder Diebstahl, vermieden und dass die Einrichtungen ordnungsgemäß benutzt werden. Beschädigungen, Mängel sowie Diebstahl sind unverzüglich dem FM auf den bekanntgegebenen Wegen mitzuteilen.
§ 14 Nachhaltige Nutzung
Mit Energie und Ressourcen ist sparsam umzugehen. Abfälle, insbesondere Gefahrstoffe, dürfen nur nach den geltenden Richtlinien entsorgt werden. Elektrische Geräte sollen ausgeschaltet oder vom Netz getrennt werden, wenn sie nicht benutzt werden. Die Beleuchtung ist beim Verlassen der Räumlichkeiten zu löschen. Fenster sind während der Heizperiode nur kurzfristig zum Lüften zu öffnen.
Heilbronn, 25.03.2014
Kein Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
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