Die Hochschule Heilbronn fördert eine offene und direkte Feedbackkultur. Ideen zur Verbesserung von Abläufen und Strukturen bitten wir immer, direkt an die jeweiligen Stellen bzw. Gremien zu melden. Im gemeinsamen Dialog suchen wir nach konstruktiven Lösungen und sind für Kritik und Feedback dankbar.
Gerne dürfen entsprechende Anliegen auch an die Hochschulleitung gemeldet werden. Nutzen Sie dazu das Feedback-Formular unter https://www.hs-heilbronn.de/de/hochschulleitung. Hochschulbeschäftigte können dafür beispielsweise auch das regelmäßige Treffen „Kaffee mit dem Rektorat“ nutzen.
Für Beschwerden die in den Bereich Mobbing und Diskriminierung fallen, bietet die Hochschule eine Reihe von Anlaufstellen. Diese finden Sie unter: https://www.hs-heilbronn.de/de/schutz-vor-diskriminierung-und-mobbing
Entsprechend dem Hinweisgeberschutzgesetz bietet die HHN darüber hinaus die Möglichkeit Verstöße gegen Gesetze, Satzungen oder Richtlinien über das Hinweisgebersystem zu melden.
Gesetzliche Grundlagen EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1937 und Hinweisgeberschutzgesetzt (HinSchG)
Hinweisgebende Personen können wählen, ob sie ihre Meldung bei einer internen oder externen Meldestelle abgeben.
Alternativ können Sie sich auch an die zentrale externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz (www.bundesjustizamt.de/hinweisgeberstelle) wenden. Die bestehenden Meldesysteme bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Hinweisgeberstelle/hinweisgeberstelle_node.html) sowie beim Bundeskartellamt (https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/clientInfo?cin=9okdios845&c=-1&language=ger) werden für ihren speziellen Aufgabenbereich weitergeführt.