Die Hochschule Heilbronn ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Seiten der Url https://www.hs-heilbronn.de/.
Die Hochschule arbeitet in einem kontinuierlichen Prozess daran, ihr Webangebot sukzessive barrierefrei zu gestalten, derzeit sind jedoch noch nicht alle Anforderungen umgesetzt. Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG.
Die Umsetzung stellt derzeit eine unverhältnismäßige Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG dar.
Diese Erklärung wurde am 22.05.2020 erstellt.
Basis der Erstellung der Erklärung ist eine von der Hochschule Heilbronn durchgeführte Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 27.05.2024 überprüft und aktualisiert.
Um etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und/oder um Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte einzuholen, wenden Sie sich an barrierefreiheit@hs-heilbronn.de.
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an barrierefreiheit@hs-heilbronn.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls das Team Barrierefreier Webauftritt nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den*die kommunale*n Beauftragte*n für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Telefon: +49 (0) 7 11 279-3358
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Telefon: +49 (0)711 279-3360
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
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