Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Hochschule Heilbronn ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Seiten der Url https://www.hs-heilbronn.de/.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Hochschule arbeitet in einem kontinuierlichen Prozess daran, ihr Webangebot sukzessive barrierefrei zu gestalten, derzeit sind jedoch noch nicht alle Anforderungen umgesetzt. Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG.


  • Teilweise sind keine Alternativtexte zu Graphiken oder Bildern vorhanden,
  • Dokumente wie z.B. Pdf-Formulare oder Power-Point-Präsentationen werden noch nicht umfassend barrierefrei bereitgestellt.
  • Für Video-Inhalte werden keine Audio-Deskriptionen und noch nicht umfassend Untertitel bereitgehalten.
  • 4.3 Anforderung 9.1.4.3 Kontrast (Minimum)
  • 4.5 Anforderung 9.1.4.11 Nicht-Text-Kontrast
  • 4.10 Anforderung 9.2.4.4 Linkzweck (im Kontext)
  • 4.11 Anforderung 9.2.4.7 Fokus sichtbar
  • 4.13 Anforderung 9.3.2.2 Bei Eingabe


Die Umsetzung stellt derzeit eine unverhältnismäßige Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG dar.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.05.2020 erstellt.

Basis der Erstellung der Erklärung ist eine von der Hochschule Heilbronn durchgeführte Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 27.05.2024 überprüft und aktualisiert.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Um etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und/oder um Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte einzuholen, wenden Sie sich an barrierefreiheit@hs-heilbronn.de.

Team Barrierefreier Webauftritt

Birgit Englert
Birgit Englert
Referat für Gleichstellung und Diversität, Schwerbehindertenvertretung

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an barrierefreiheit@hs-heilbronn.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls das Team Barrierefreier Webauftritt nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den*die kommunale*n Beauftragte*n für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
 

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer

Telefon: +49 (0) 7 11 279-3358

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten: 
Telefon: +49 (0)711 279-3360

Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
+49 (0)711 279-3366
Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der*des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragte*n für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.