Schutz vor Diskriminierung und Mobbing

Wenn Sie Diskriminierung oder Mobbing erlebt haben, finden Sie an der HHN vertrauliche Beratung und Unterstützung

Was ist Diskriminierung?

An der HHN soll niemand aufgrund von Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, äußerer Erscheinung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, Religion oder Weltanschauung unzulässig benachteiligt werden. Auch Gewalt, Mobbing und Stalking sind verboten. 

Diskriminierung ist nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen und nicht immer eindeutig. Sprechen Sie uns gerne auch in solchen Situationen an. Wir helfen Ihnen weiter.

Eine Person übergibt einer anderen einen Flyer mit der Aufschrift "Was tun bei Diskriminierung, Belästigung, Stalking und Mobbing?"

An wen können Sie sich wenden?

Die Hochschule hat Anlaufstellen geschaffen, an die Sie sich vertraulich wenden können, wenn Sie sich Diskriminierung und Mobbing ausgesetzt fühlen. Diese besprechen mit Ihnen Ihre Möglichkeiten und begleiten Sie bei Bedarf bei weiteren Schritten zur Lösung des Konflikts.
Für förmliche Beschwerden nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist die AGG-Beschwerdestelle der HHN zuständig.

Alle Ansprechpersonen werden Ihr Anliegen streng vertraulich behandeln und mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen suchen.

Rechtsgrundlagen und Verfahrensablauf

Informationen zu Rechtsgrundlagen und dazu, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft, finden Sie hier.

Das AGG schützt vor Diskriminierung

Die aktuelle Kampagne der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit Informationen zum AGG.

Vertrauensanwältin

2020 hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Rechtsanwältin Michaela Spandau aus Stuttgart als Vertrauensanwältin für sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt bestellt.

Die Vertrauensanwältin kann anonym kontaktiert werden und sichert auf Wunsch anwaltliche Verschwiegenheit zu.