Rechtsgrundlagen und Verfahrensablauf


Diskriminierung und Mobbing sind an der HHN verboten. 

Sie haben ein Recht darauf, in solchen Fällen Beschwerde einzulegen. Grundlage sind das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie die Satzung zum Schutz vor Diskriminierung und Mobbing.


Verfahrensablauf - Was tun bei Diskriminierung & Mobbing?

Eine förmliche Beschwerde ist für viele eine große Hürde. Häufig gibt es zudem andere Lösungsmöglichkeiten. 

Die Hochschule hat Anlaufstellen geschaffen, an die Sie sich vertraulich wenden können. Diese besprechen mit Ihnen Ihre Möglichkeiten und begleiten Sie bei Bedarf bei weiteren Schritten zur Lösung des Konflikts. 

Im Vorfeld einer förmlichen Beschwerde werden Sie entweder von der Beschwerdestelle oder von einer der Anlaufstellen ausführlich zum Verfahrensablauf beraten. Sie können das Vorgehen auch in der Satzung zum Diskriminierungsschutz nachlesen. 

Die Abbildung zeigt die zwei Möglichkeiten auf, was man bei Diskriminierung und Mobbing tun kann.