Anlaufstellen und Beratung im Diskriminierungsschutz
Unsere Anlaufstellen und Beratungsstellen behandeln ihr Anliegen vertraulich. Ihre Privatsphäre und das uns entgegengebrachte Vertrauen sind uns sehr wichtig. Wir behandeln alle Gespräche und Informationen streng vertraulich.
Wenn Sie unsicher sind, wer für Ihr Anliegen die richtige Ansprechperson ist: Alle nachfolgend benannten Anlauf- und Beratungsstellen helfen Ihnen weiter, die richtige Person für Sie zu finden. Zusätzlich können Sie sich an das Referat für Gleichstellung und Diversität wenden.
Anlaufstellen gegen Diskriminierung, Mobbing und sexualisierte Gewalt
Anlaufstelle gegen Mobbing
Zielgruppe: Studierende und Beschäftigte
Unsere Anlaufstelle ist da, um Studierenden und Beschäftigten ein unterstützendes und vertrauliches Umfeld zu bieten, wenn sie mit Schikane, Anfeindung oder Ausgrenzung konfrontiert sind. Wenn Sie sich von Mobbing betroffen fühlen oder Fragen haben, zögern Sie nicht, unsere Anlaufstelle zu kontaktieren.
Gemäß dem Landeshochschulgesetz ist es die Aufgabe der Hochschule, Diskriminierung zu bekämpfen und Mitglieder sowie Angehörige vor rassistischer Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft oder religiöser Zugehörigkeit zu schützen (§4a (2)).
Unsere Anlaufstelle gegen Rassismus unterstützt diese Bemühungen unabhängig und ohne Weisungsbindung. Sie stehen zur Verfügung, wenn Sie rassistische Diskriminierung oder Antisemtismus erlebt oder beobachtet haben.
Unsere Anlaufstelle ist eine sichere Anlaufstelle für Studierende und Beschäftigte, die sexuelle Belästigung oder Stalking erleben oder erlebt haben. Sie sind für alle Mitglieder der Hochschule zuständig und unterliegen der Schweigepflicht.
Das MWK hat 2020 eine Rechtsanwältin als Vertrauensanwältin für sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt bestellt: weitere Informationen
Die Anlaufstelle gegen homophobe Diskriminierung bietet allen Personen der LGBTQIA+ Community Unterstützung, wenn diese Diskriminierung, Schikanen oder Belästigungen ausgesetzt sind. Unsere Anlaufstelle berät Sie bei ihrem Anliegen vertraulich.
Die Beauftragte für Chancengleichheit achtet auf die Durchführung und Einhaltung des Chancengleichheitsgesetz - ChancenG und unterstützt die Hochschule. Sie wirkt bei der Entscheidungsfindung und Umsetzung von Maßnahmen zum tatsächlichen Erreichen der gesetzlichen Ziele mit.
Sie begleitet Stellenbesetzungsverfahren,
gestaltet die Gleichstellungsarbeit der Hochschule mit,
ist Ansprechpartnerin für Frauen in Fragen der Chancengleichheit.
Zielgruppe: Studentinnen und wissenschaftliches Personal
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei der Durchsetzung der Chancengleichheit der Geschlechter mit und ist Informationsstelle für alle, die sich mit Gleichstellungsthemen befassen oder hierüber mehr wissen möchten.
Der Personalrat der Hochschule Heilbronn ist die Vertretung der Hochschulbeschäftigten an allen Standorten in Heilbronn, Künzelsau und Schwäbisch Hall. Er regelt und überwacht die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und Dienstvereinbarungen, nimmt Anregungen sowie Beschwerden entgegen und organisiert die Personalversammlung.
Die Schwerbehindertenvertretung setzt sich für die Belange von schwerbehinderten Beschäftigten ein. Ihre Aufgaben umfassen Beratung, Interessenvertretung, Förderung von Inklusion, Sensibilisierung der Hochschulgemeinschaft und Überwachung gesetzlicher Vorgaben zum Schutz schwerbehinderter Menschen.
Die Beauftragten für Studierende mit Beeinträchtigungen beraten, unterstützen und begleiten Studierende bei allen Anliegen, um Studierenden den Weg in und durch das Studium entsprechend ihrer Beeinträchtigungen zu ermöglichen.
Psychosoziale Beratungsstelle des Studierendenwerks Heidelberg
Zielgruppe: Studierende
Die Psychosoziale Beratung für Studierende hat ein großes, kompetentes Team aus Psychologinnen und Psychologen, das in schweren Zeiten zur Seite steht. Die Gespräche mit der PBS sind kostenfrei und natürlich absolut vertraulich.
Wenn Sie eine förmliche Beschwerde wegen Diskriminierung oder Mobbing an der HHN einreichen möchten, wenden Sie sich bitte an Wanja Wellbrock.
Gemeinsam mit Frau Müller und dem Rektor Herr Lenzen bildet er die Beschwerdestelle der Hochschule Heilbronn nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Psychosoziale Beratungsstelle des Studierendenwerk Heidelberg
Die Psychosoziale Beratung für Studierende hat ein großes, kompetentes Team aus Psychologinnen und Psychologen, das in schweren Zeiten zur Seite steht. Die Gespräche mit der PBS sind kostenfrei und natürlich absolut vertraulich.
Zum 15. November 2020 hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Rechtsanwältin Michaela Spandau aus Stuttgart als Vertrauensanwältin für sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt bestellt. Sie steht allen Hochschulangehörigen für eine kostenlose anonyme juristische Erstberatung zur Verfügung.
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