Zusammensetzung
Gemäß dem Landeshochschulgesetz (LHG) und der Grundordnung der Hochschule Heilbronn gibt es zwei Arten von Fakultätsräten an der HHN: Die "Fakultätsräte" und die "Großen Fakultätsräte".
Den Fakultätsräten gehören an:
Den Großen Fakultätsräten gehören an:
Mitglieder der Fakultätsräte
Über nachfolgende Links können Sie die Mitglieder der einzelnen Fakultätsräte abrufen:
Zuständigkeitsbereich
Die Fakultätsräte beraten in allen Angelegenheiten der Fakultäten von grundsätzlicher Bedeutung. Gemäß Landeshochschulgesetz Artikel 3, Dritter Teil, § 25 nehmen sie zu Berufungsvorschlägen Stellung, sofern nicht die Grundordnung weitergehende Beteiligungsrechte vorsieht. Der Zustimmung der Fakultätsräte bedürfen die Struktur- und Entwicklungspläne der Fakultäten, die Bildung, Veränderung und Aufhebung von Einrichtungen der Fakultäten sowie die Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultäten.