Fakultätsräte

Zusammensetzung

Gemäß dem Landeshochschulgesetz (LHG) und der Grundordnung der Hochschule Heilbronn gibt es zwei Arten von Fakultätsräten an der HHN: Die "Fakultätsräte" und die "Großen Fakultätsräte".

Den Fakultätsräten gehören an:

  • Kraft Amtes die Mitglieder des Fakultätsvorstandes,aufgrund von Wahlen acht hauptamtliche Professorinnen und Professoren, drei Mitarbeitende und fünf Studierende.
  • Die Amtszeit der Wahlmitglieder beträgt mit Ausnahme der Studierenden vier Jahre. Für die Fachschaft wird ein sechstes studentisches Mitglied gewählt.


Den Großen Fakultätsräten gehören an:

  • Alle hauptberuflichen Professorinnen und Professoren ohne Wahl.
  • Sechs Mitarbeitende die durch Gruppenwahl direkt gewählt werden.
  • Durch Gruppenwahl direkt zu wählende Studierende. Die Anzahl beträgt 30% der Mitglieder der Professorenschaft und der Mitarbeitenden bzw. mindestens sechs Studierende.
  • Die Amtszeit der Wahlmitglieder beträgt mit Ausnahme der Studierenden vier Jahre. Die Fachschaft wird aus den studentischen Fakultätsratsmitgliedern gebildet.


Mitglieder der Fakultätsräte

Über nachfolgende Links können Sie die Mitglieder der einzelnen Fakultätsräte abrufen:


Zuständigkeitsbereich

Die Fakultätsräte beraten in allen Angelegenheiten der Fakultäten von grundsätzlicher Bedeutung. Gemäß Landeshochschulgesetz Artikel 3, Dritter Teil, § 25 nehmen sie zu Berufungsvorschlägen Stellung, sofern nicht die Grundordnung weitergehende Beteiligungsrechte vorsieht. Der Zustimmung der Fakultätsräte bedürfen die Struktur- und Entwicklungspläne der Fakultäten, die Bildung, Veränderung und Aufhebung von Einrichtungen der Fakultäten sowie die Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultäten.