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Wenn Sie Ihr Studium mit interkulturellen Erfahrungen bereichern möchten, steht Ihnen eine Vielzahl von weltweiten Partnerhochschulen und Stipendien zur Auswahl bereit.
Für einen schnellen und unkomplizierten Weg ins Ausland folgen Sie einfach diesen Schritten:
Laut den Prüfungsordnungen SPO der einzelnen Studiengänge der Fakultät können Sie Fächer im Ausland studieren, die an der HHN nicht angeboten werden. Im Einzelnen sind dies:
Die Fakultät für Technik (TE) hat in den meisten Bachelorstudiengängen im Bereich der Vertiefungsfächer und der Wahlfächer Credits ausgewiesen, die aus dem Ausland oder generell einer anderen Hochschule ohne Nachweis von inhaltlicher Übereinstimmung eingebracht werden können. Im Automotive Systems Engineering, Electrical Systems Engineering und Maschinenbau sind das 5 ECTS für Vertiefungs- und 10 ETCS für Wahlfächer, in Mechatronik und Robotik sind es 10 Vertiefungs- und 10 Wahlfach ECTS und zwar jeweils unabhängig davon, ob ähnliche Fächer in Heilbronn angeboten werden oder nicht. Der SPO-Eintrag lautet: „Vertiefungsfach x einer anderen Hochschule“ bzw. „Technisches Fach x einer anderen Hochschule“ und muss zwingend aus dem Bereich Technik oder Naturwissenschaften stammen. Die Kompetenzziele des Studiengangs müssen berücksichtigt werden. Darüber hinaus können Fächer von anderen Hochschulen als Pflicht-, Wahl- oder Vertiefungsfächer anerkannt werden, die in der SPO des jeweiligen Studiengangs fest eingetragen sind, wenn sie inhaltlich übereinstimmen. Bei TE behalten sich die insgesamt sechs Prüfungsausschussvorsitzenden für die Bachelorstudiengänge vor, dieses selbst zu beurteilen*. Laut dem Vertrag von Lissabon sind wir verpflichtet, alle Leistungen anzuerkennen, die Beweislast, dass Fächer nicht übereinstimmen, liegt bei uns! Bei der Anrechnung von fest definierten (inhaltsgleichen) Fächern aus der SPO können in den meisten Bachelorstudiengängen in der Fakultät auch in der Praxis 30 ECTS im Ausland erreicht werden. Dies hängt von der persönlichen Entscheidung des Prüfungsausschussvorsitzenden ab. In der Beratung im Auslandsreferat versuchen wir, individuelle Lösungen für Sie zu erarbeiten und ggf. weisen wir Sie darauf hin, wenn in Ihrem Studiengang ein Auslandssemester möglicherweise studienzeitverlängernd wirkt. Außerdem beraten wir die Vorsitzenden der Prüfungsauschüsse über ihre Rechte und Pflichten.
Im Master können insgesamt 32,5 ECTS als „Vertiefungsfach einer anderen Hochschule“ oder „Wahlfach einer anderen Hochschule“ anerkannt werden. Vertiefungsfächer einer anderen Hochschule können auf Antrag beim für den Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss ingenieur-, informations- oder naturwissenschaftliche Fächer eines Master-Studiengangs einer anderen Hochschule gewählt werden, die die Kompetenzziele als Vertiefungsfach des Studiengangs berücksichtigen. Wahlfächer einer anderen Hochschule können auf Antrag beim für den Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss ingenieur-, informations- oder naturwissenschaftliche Fächer eines Master-Studiengangs einer anderen Hochschule gewählt werden, die die Kompetenzziele des Studiengangs berücksichtigen. Aufgrund der langen Vorlaufzeiten bei der Beantragung von Mobilitäten ist es in der Praxis aber so, dass die Studierenden ein zusätzliches Semester einschieben müssen. Allerdings steigt die Tendenz, Masterarbeiten in PHS durchzuführen, was durch das Kollegium der Fakultät auch unterstützt wird.
Fazit: Reden Sie mit Ihren Prüfungsausschussvorsitzenden, sobald Sie eine konkrete Liste mit Fächern haben.
WICHTIG:
1. Nach Gesprächen mit den Ansprechpartner innerhalb der Fakultät bewerben Sie sich beim International Office. Hierzu benötigen Sie die Unterschrift der Partnerhochschul(PHS)Beauftragten Ihrer PHS und des Auslandsbeauftragten.
2. Das International Office nominiert Sie für eine Ihrer Wunschhochschulen (meist für die 1., je nach Zahl der Bewerbungen bekommt aber nicht jeder einen Studienplatz an der 1.Wunschhochschule).
3. Sie bekommen dann eine Information, mi deren Hilfe und mit Unterstützung des International Office Sie sich dann direkt bei der Hochschule bewerben.
Sie sind selbst für die Fristen verantwortlich! Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Englischnachweis. Wir stellen keinen aus, können aber bestätigen, dass Sie einen vorgelegt haben (z.B. aus dem Abizeugnis). Dies wird aber nicht immer anerkannt.
1. Teilnahme an einem Treffen aller exchange students der Fakultät.
2. Engagement als Buddy für einen exchange student.
3. Vortrag über Auslandserfahrung bei einer Infoveranstaltung zur Motivation anderer Studierender.
Für das Thema Planung schauen Sie bitte auch bei "Anerkennungen von Leistungen" und "Ablauf der Bewerbung" nach.
Voraussetzungen für einen Auslandsaufenthalt sind ein abgeschlossenes Grundstudium zum Zeitpunkt der Nominierung (absolutes Muss), eine hinreichend belegte Motivation, unsere Einschätzung, ob Sie die HHN im Ausland gut repräsentieren und ausreichende Plätze bei den Partnerhochschulen. Ebenso verlangen die meisten Partnerhochschulen sehr gute Englischkenntnisse, die durch einen Test nachzuweisen sind. Einen Oxford-Test of English können Sie an der Hochschule Heilbronn ablegen, alle anderen (IELTS/TOEFL/Cambrigde) müssen Sie rechtzeitig und auf eigene Kosten ablegen!
Falls mehr Bewerber*innen auf eine Hochschule kommen als Plätze zur Verfügung stehen, gibt es eine Rangliste. Nach der Nominierung müssen Sie sich auch bei der Partnerhochschule nochmals bewerben, diese hat die letzte Entscheidung, ob Sie genommen werden oder nicht.
Auch nach der Abschlussarbeit können Sie noch ins Ausland, selbst wenn Sie schon alle Fächer "haben", die Sie brauchen. Wenn Sie die im Ausland erbrachten Leistungen als "Vertiefungsfach oder Wahlfach einer anderen Hochschule" oder anderweitig anerkannt bekommen, können Sie bis zu 30 ECTS als Zusatzfach im Zeugnis aufnehmen lassen. Diese Fächer gehen zwar nicht in die Note ein, werden Ihnen aber offiziell von der Hochschule bescheinigt. Voraussetzung ist natürlich die Anerkennung laut SPO.
Für Masterstudierende im ersten Semester gelten die folgenden Bewerbungsfristen:
Studienbeginn WS 2020/21 | Bewerbung für darauf folgendes SS 2021 | 20. Oktober 2020 |
Studienbeginn WS 2020/21 | Bewerbung für darauf folgendes WS 2021/22 | 31. Januar 2021 (regulärer Bewerbungstermin) |
Studienbeginn SS 2021 | Bewerbung für darauf folgendes WS 2021/22 | 15. April 2021 |
Studienbeginn SS2021 | Bewerbung für darauf folgendes SS 2022 | 15. Mai 2021 (analog zur Last-Call-Bewerbung) |
Für alle anderen Masterstudierenden gilt die Frist 31.01.2021
Je nach Partnerhochschule gibt es Plätze für den Austausch für Bachelor, Master oder beide. Bitte schauen Sie daher in die Listen mit den Partnerhochschulen vom International Office.
Die nächste Inforunde sind am 13.11.24 (13:30 bis 14 Uhr) im Raum A107 und 04.12.24 (13:30 bis 14:30 Uhr) im Raum A107.
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