Wo finde ich die Informationen wann und wo ich mich für einen Auslandsstudienaufenthalt bewerben kann?
Auf der Homepage der HHN findet sich im Bereich Internationales eine Rubrik „Studieren im Ausland - Bewerbung für ein Auslandssemester“ . Dort finden Sie alle Infos zur Planung und zum Bewerbungsprozedere (inklusive Infoblätter und Verlinkung zu Power-Point-Präsentationen in Ilias).
Darf ich mich zweimal für ein Auslandssemester bewerben?
Von Seiten des International Office dürfen Sie sich für ein weiteres Auslandssemester bewerben.
Allerdings wird die Entscheidung bezüglich der Platzvergabe immer von der Fakultät, bzw. dem Betreuer/der Betreuerin der Partnerhochschule getroffen. Deshalb können wir Ihnen nicht garantieren, dass Sie eine Bewilligung von der Fakultät für ein weiteres Auslandsemester erhalten.
Kann ich mich für mehrere Stipendien gleichzeitig bewerben?
Das ist möglich. Allerdings können Sie nicht mehrere Stipendien beziehen. Sie können sich z.B. für das PROMOS Stipendium und für das Stiftungsstipendium bewerben. Falls Sie bei beiden eine Zusage bekommen würden, müssten Sie sich für eines der beiden Stipendien entscheiden, da Doppelförderungen ausgeschlossen sind.
Was ist zu tun, wenn ich an eine Hochschule gehen möchte, die keine PHS der HHN ist?
Dann sind Sie ein sogenannter ‚Freemover‘.
Sie müssen Ihren Auslandsaufenthalt in diesem Falle selbst organisieren. Das International Office ist hierfür nicht zuständig.
Folgende Punkte sollten Sie unbedingt beachten:
Muss ich mich während des Auslandssemesters sowohl an der PHS als auch an der Hochschule Heilbronn immatrikulieren und somit auch an beiden Einrichtungen die Immatrikulationsgebühr entrichten?
Sie müssen sich für den Zeitraum des Auslandsstudienaufenthalts an der Heimathochschule immatrikulieren und Immatrikulationsgebühren bezahlen. An der Partnerhochschule müssen Sie als Erasmus-Studierende/r keine Immatrikulationsgebühren bezahlen.“
Was passiert, wenn ich im Auslandssemester durch eine Prüfung durchgefallen bin?
Ein „failed“ (= durchgefallen) müssen Sie sich nicht anerkennen lassen. Dadurch behalten Sie in diesem Fach an der HHN alle Prüfungsansprüche.
Wie viele ECTS muss ich pro Auslandssemester erbringen?
Sie müssen 20 bis 30 ECTS erbringen. Bitte besprechen Sie das auf jeden Fall mit der Internationalisierungsreferentin/dem Internationalisierungsreferenten Ihrer Fakultät.
Muss ich alle Noten anrechnen lassen, die ich im Proof or Recognition (= PoR) angegeben habe?
Nein, Sie müssen sich nicht alle Noten anrechnen lassen. Nur die Noten, die Sie in Ihren Antrag zur Notenanerkennung eintragen, werden angerechnet.
Wie funktioniert die Notenanerkennung?
Sie benötigen Ihr Zeugnis der Partnerhochschule und den Proof of Recognition sowie das Formular zur Anerkennung der Noten
Hier finden Sie weitere wichtige Informationen zur Notenanerkennung.
Werden meine im Auslandssemester erbrachten Studienleistungen im Abschlusszeugnis mit aufgeführt?
Die im Auslandssemester erbrachten Studienleistungen werden im Anhang zum Diploma Supplement, das mit dem Abschlusszeugnis ausgegeben wird, aufgeführt. Informationen zum Diploma Supplement finden Sie bei den FAQ's auf den Seiten des Prüfungsamts im Intranet, s. https://intranet.hs-heilbronn.de/pruefungen
Welche Anforderungen werden an den Erfahrungsbericht gestellt? (Wie viele Seiten? Fotos?)
Mit Ihrer Bewerbung haben Sie sich verpflichtet, einen Erfahrungsbericht über Ihren Auslandsaufenthalt zu erstellen. Dieser ist per E-mail innerhalb von vier Wochen nach Beendigung Ihres Auslandsstudiums an das IO einzureichen. Die eingereichten Erfahrungsberichte werden online über das Intranet der Hochschule veröffentlicht. Die Berichte sollen anonym gestaltet werden.
Denken Sie bitte daran, welche Tipps und Infos Sie selber gerne zu einem Auslandsaufenthalt bekommen hätten.
Formale Gestaltung:
Muss ich mich nochmal extra anmelden bei Erasmus+ um eine Förderung zu bekommen?
Nein. Wenn Sie sich um einen Platz an einer Partnerhochschule (PHS) bewerben, dann bewerben Sie sich automatisch auch auf ein ERASMUS+ Stipendium.
Ich möchte BAFöG beantragen. An wen muss ich mich wenden mit dem Formblatt 5? An wen muss ich mich wenden mit dem Formblatt 6?
Muss ich das Auslands BAföG zurück bezahlen?
Zuschläge (= Reisekosten, Mehrkosten zur Krankenversicherung, Mehrkosten für Lebensunterhalt im Vgl. zum Heimatland) für den Auslandsaufenthalt müssen nicht zurückgezahlt werden. Ansonsten erfolgt die Rückzahlung der Förderung wie bei dem Inlands-BAföG.
Prinzipiell ist das Auslands-BAföG unverzinst; Zinsen werden nur erhoben, wenn man mit der Zahlung in Verzug gerät.
Viereinhalb Jahre nach dem Ende der Ausbildung erhält man den Bescheid über die Rückzahlung. Die Verpflichtung zur Rückzahlung beginnt nach fünf Jahren und innerhalb von 20 Jahren sollte das Auslands-BAföG zurückgezahlt sein.
Weitere Infos dazu auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Muss ich mich während meines Auslandssemesters gleichzeitig für die Prüfungen an der Hochschule Heilbronn anmelden?
Nein (denn Sie machen an der Hochschule Heilbronn keine Prüfungen während Ihress Auslandssemesters).