Die Hochschule Heilbronn nimmt am Erasmus+ Programm der Europäischen Union teil.
Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa.
Das International Office koordiniert die Auslandsaktivitäten im Rahmen der Mobilität in den nachstehenden Bereichen:
- KA 131: Mobilität von Einzelpersonen
- SMS: Mobilität von Studierenden (Studium und Praktikum) mit Programmländern und internationale Mobilität mit Partnerländern
- STT: Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken für Hochschulpersonal
- STA: Mobilität zu Lehrzwecken für Hochschulpersonal
- BIP: Blended Intensive Programmes (BIP)
Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Erasmus+Mobilitätsmaßnahmen finden Sie auf den Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes DAAD.
Die Hochschule Heilbronn unterhält mit über 110 Partnerhochschulen in Programmländern bilaterale Erasmus+ Verträge sowie mit einigen der globalen Partnerhochschulen.
Die Liste mit den Erasmus+ Partnerhochschulen in Programmländern enthält u. a. die für die Studierenden der HHN vereinbarten fakultätsbezogenen Studienaustauschmöglichkeiten und die für die jeweiligen Erasmus+ Partnerhochschulen zuständigen Betreuer*innen.
- Im Rahmen des Erasmus+ Programms der EU können sich Studierende der HHN für einen studiengebührenfreien Austauschplatz (für ein bzw. in Programmländern auch für zwei Semester) an einer unserer Erasmus+ Partnerhochschulen und um einen Erasmus+ Mobilitätszuschuss bewerben. Weitere Informationen speziell für Erasmus-Outgoings finden sich im Menüpunt Erasmus für Outgoings. Informationen zum Bewerbungsablauf für einen Studienauslandsaufenthalt und die Teilnahmevoraussetzungen finden sich unter dem Menüpunkt Bewerbung.
- Für Studierende mit einer Behinderung (ab GdB 20) bzw. einer nachgewiesenenen Behinderung oder einer chronischen Erkrankung, die einen Erasmus-Auslandsaufenthalt durchführen und für Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder zum Erasmus-Auslandsaufenthalt mitnehmen, steht unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zum Erasmus+ Mobilitätszuschuss eine Sonderförderung zur Verfügung. Das International Office unterstützt bei der Planung und Durchführung der Erasmus-Mobilität und stellt beim DAAD die entsprechenden Anträge für die Sonderförderung.
- Im Rahmen einer "blended" mobility" kann unter bestimmten Bedingungen eine physische Kurzeit-Mobilitätsphase (5 - 30 Tage) mit einer virtuellen Lernphase kombiniert werden.
- Ab dem Erasmus-Projekt 2022 können weitere Teilnehmende unter bestimmten Umständen eine Sonderförderung beantragen: Studierende aus einem nichtakad. Elternhaus und berufstägige Studierende, die während des Auslandsaufenthalts nicht arbeiten können. Das International Office informiert entsprechend bei den Informationsveranstaltungen zum Erasmus-Studienaufenthalt im Ausland und auch individuell auf Anfrage. Nähere Infos hierzu finden sich im Flyer "Erasmus+ Fianzielle Zusatzförderung - Übersicht für Teilnehmende V2-1", der Im Menüpunkt Erasmus für Outgoings zu finden ist.
- Das Hochschulpersonal kann im Rahmen einer Erasmus+ Personalmobilität zu Lehrzwecken (STA) oder zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT) an einer Erasmus+ Mobilität teilnehmen. Auch hier gibt es für benachteilige Personen (Behinderung, chronische Erkrankung, mit Kind) die Möglichkeit eine Sonderförderung zu beantragen. Nähere Informationen zu den Förderbedingungen und den Fördersätzen finden sich im Intranet der Hochschule im Bereich "Internationales". Dort finden sich auch Informationen zur Sonderförderung für STA- und STT-Mobilität für Hochschulpersonal.
Hier finden Sie das aktuelle Staff Week Angebot für Hochschulpersonal.