ERASMUS+ für Outgoings

Das Erasmus+ Programm der EU

Auf den Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) finden sich umfassende Informationen für Studierende, die über Erasmus+ einen studiengebührenfreien Studienaufenthalt im Ausland absolvieren möchten: Studium im Ausland in Erasmus+ Programmländern.

Ebenfalls auf den Seiten des DAAD finden sich Informationen zur Erasmus+ Auslandsmobilität zu Praktikazwecken für Studierende und Graduierte: AuslandspraktikumDas International Office stellt weiterführende Informationen zu Erasmus-Praktika im Menüpunkt Finanzierung Auslandsaufenthalt zur Verfügung.

Eine Auflistung der Erasmus+ Partnerhochschulen in Programmländern der Hochschule Heilbronn, mit denen Abkommen bezüglich einer studiengebührenfreien Auslandsmobilität zu Studienzwecken bestehen, finden Sie hier. Auf der Liste können Sie ersehen, welche Partnerhochschulen mit Ihrer Fakultät ein Erasmus+ Abkommen abgeschlossen haben und für welches Studienniveau (Bachelor, Master). Darüber hinaus sind die Partnerhochschulbetreuer*innen gelistet, an die Sie sich zwecks Beratung zur jeweiligen Partnerhochschule wenden können. 

Alle Informationen zur Bewerbung für einen Erasmus+Studienplatz an einer Partnerhochschule finden Sie unter dem Menüpunkt Bewerbung für ein Auslandssemester. Die Erasmus-Förderung muss nicht separat beantragt weden. Mit dem Antrag auf einen Erasmus-Studienplatz ist der Antrag auf die Förderung verbunden.

 DAUER EINER ERASMUS+ FÖRDERUNG:

Der Studienaufenthalt im Ausland dauert mindestens 2 Monate und höchstens 12 Monate. Man kann über Erasmus+ mehrmals einen Auslandsaufenthalt zu Studien- oder Praktikazwecken absolvieren, pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktor) jedoch insgesamt maximal 12 Monate.

BERECHNUNG DES ERASMUS+ MOBILITÄTSZUSCHUSSES

Die finanziellen Fördersätze für Erasmus+ Studienaufenthalte in Erasmus+ Programmländern orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).

Die EU hat 3 Länderkategorien definiert.

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) als nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit im Programm Erasmus+ hat für die Erasmus+ Projekte 2022, 2023 und 2024 (Erasmus+ Studierendenmobilität mit Programmländern) folgende Fördersätze (basierend auf 30 Tage/Monat) je nach Länderkategorie festgelegt.

In den in Klammern gesetzen Ländern hat die Hochschule Heilbronn aktuell keine Erasmus+ Partnerhochschulen bzw. innerhalb Deutschlands ist keine Erasmus+ Mobilität möglich.

Ländergruppe 1 Zielländer

  • Belgien 
  • (Deutschland)
  • Dänemark 
  • Finnland
  • Frankreich 
  • Irland
  • (Island) 
  • Italien
  • (Liechtenstein) 
  • (Luxemburg)
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Schweden

Ländergruppe 2 Zielländer

  • (Estland)
  • Griechenland
  • Lettland
  • Malta
  • Portugal
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • (Zypern)

Ländergruppe 3 Zielländer

  • Bulgarien
  • Kroatien
  • Litauen
  • Nord-mazedonien
  • Polen
  • Rumänien
  • (Serbien)
  • Türkei
  • Ungarn

Förderbetrag / Monat Ländergruppe 1

600 EURO

Förderbetrag /Monat  Ländergruppe 2 + 3                      

540 EURO

Ländergruppe 1

  • Dänemark
  • Finnland
  • Irland
  • (Island)
  • (Liechtenstein)
  • (Luxemburg)
  • Norwegen
  • Schweden

Ländergruppe 2

  • Belgien
  • (Deutschland)
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Italien
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Portugal
  • Spanien
  • (Zypern)

Ländergruppe 3

  • Bulgarien
  • (Estland)
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Polen
  • Rumänien
  • (Serbien)
  • Slowakei
  • Slowenien
  • (Republik Nordmazedonien)
  • Tschechische Republik
  • Türkei
  • Ungarn

Förderbetrag/Monat Ländergruppe 1

600 EURO

Förderbetrag/Monat Länderguppe 2

540 EURO

Förderbetrag/Monat Länderguppe 3

490 EURO

Anmerkung:

Alle Förderangaben verstehen sich vorbehatlich der Bewilligung der Projekte durch den Fördergeber. Aus Budget-Gründen können wir nicht in allen Fällen eine finanzielle Förderung für den gesamten Mobilitätszeitraum bewilligen. Ggf. werden auch Zero-Grant-Tage (ohne finanzielle Förderung) für den Erasmus+ Auslandsaufenthalt mit einkalkuliert.

Erasmus+ Infos und Formulare für Erasmus+ Ougoings
Nachstehend finden Sie die Informationen und Formulare für Ihren Erasmus+ Auslandsaufenthalt:

Top Ups und Realkostenförderung für Studierende und Graduierte mit geringeren Chancen

Inklusion und Chancengerechtigkeit sind zentrale Anliegen des Erasmus+ Programms.


Studierende mit geringeren Chancen können bei einer mehrmonatigen Erasmus-Mobilität eine Erasmus-Zusatzförderung (Top-Up) in Höhe von 250,- € pro Monat (taggenaue Abrechnung) erhalten.
Bei den folgenden Zielgruppen handelt es sich um Studierende mit geringeren Chancen:

  • Studierende mit einer Behinderung 
  • Studierende mit einer chronischen Erkrankung, die einen finanziellen Mehrbedarf im Ausland mit sich bringt
  • Studierende, die ihre Mobilität mit Kind/ern antreten
  • Erwerbstätige Studierende
  • Erstakademiker*innen

Die genauen Erläuterungen zu den Voraussetzungen für den Erhalt der Zusatzförderung finden Sie unter dem Punkt 3. im „Kriterienkatalog für finanzielle Zusatzforderung“

Nachfolgende Zielgruppen können ggf. einen Antrag auf eine Zusatzförderung im Rahmen eines Realkostenantrags stellen:

  • Studierende und Graduierte mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung (nachgewiesen durch beispielsweise einen Behindertenausweis, Bescheid des Landessozialamtes oder ein ärztliches Attest), aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht
  • Studierende und Graduierte, die für ein Auslandsstudium oder -praktikum über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen und denen hierfür Aufwendungen entstehen, die nicht durch den pauschalen Aufstockungsbetrag gedeckt werden.

Die genauen Erläuterungen zu den Voraussetzungen für den Erhalt der Zusatzförderung im Rahmen eines Realkostenantrags finden Sie unter dem Punkt 4. im „Kriterienkatalog für finanzielle Zusatzforderung

Weiterführende Informationen u. a. auch zu den detailierten Förderbedingungen erhalten Sie beim International Office.

Realkostenförderung im Rahmen einer vorbereitenden Reise für Studierende mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung. Infos s. Punkt 5 im Flyer „Kriterienkatalog für finanzielle Zusatzforderung“Eine fühzeitige Kontaktaufnahme mit dem International Office ist notwendig!

Erasmus-Top-Ups und Auslandsbafög:                                        Die Top-Ups für Studierende mit einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung und für Studierende, die ihre Mobilität mit Kind/ern antreten werden beim Auslandsbafög nicht als Einkommen angerechnet.                                                               Die Top-Ups für erwerbstätige Studierende und für Erstakademiker*innen werden beim Auslandsbafög als Einkommen angerechnet.

Förderung "grünes" Reisen

Wenn Sie auf das Flugzeug oder Auto verzichten, werden Sie finanziell belohnt!

Im Rahmen der neuen Erasmus-Programmgeneration (2021-2027) wird „grünes“ Reisen durch finanzielle Anreize gefördert. Wenn Sie sich für ein nachhaltiges Verkehrsmittel bei der An- und Abreise zu Ihrem Hochschulort entscheiden, dann kann Ihre Mobilitätsdauer um bis zu sechs Tage (ab Aufruf 2024) verlängert werden. Damit können Sie anfallende Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Mobilität decken.

DEFINITION VON „GREEN TRAVEL“ IM ERASMUS+ PROGRAMM

Reisen, bei denen emissionsarme Verkehrsmittel für den größten Teil der Reise genutzt werden, wie z. B. Bus, Zug, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften (Erasmus+ Programmleitfaden 2024, Seite 529).

Weitere Informationen zum Thema "Green Travel" finden Sie im Fact Sheet der NA DAAD: hier