Montag bis Donnerstag | 9.00 - 11.45 Uhr |
Dienstag und Donnerstag | 13.30 - 15.30 Uhr |
Geänderte Öffnungszeiten 17.02.2025 bis 28.02.2025:
In der vorlesungsfreien Zeit ist die Verwaltung nur vormittags besetzt.
Termine am Nachmittag sind nach Absprache möglich.
Bitte erstmalig registrieren auf: https://login.hs-heilbronn.de
Ausdrucke möglich im 1. OG des A-Gebäudes.
Nach erfolgter Rückmeldung können Sie sich Ihre Studienbescheinigung unter https://hhn.hispro.de ausdrucken.
Bitte selbstständig ändern unter: https://hhn.hispro.de
Finden Sie im Internet unter:
www.hs-heilbronn.de/semesterterminplan
Können in der Verwaltung abgegeben bzw. abgeholt werden.
Das Formular für die Anerkennung finden Sie hier.
Sollten Sie am Prüfungstag aus zwingenden Gründen an der Prüfungsteilnahme gehindert sein, müssen Sie unverzüglich einen Rücktritt beim Studierendenservice mit diesem Formular und den entsprechenden Nachweisen (z.B. ärtzliches Attest) einreichen.
Gemäß der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) können Sie nur an Prüfungen teilnehmen, für die Sie angemeldet sind. Prüfungsan- bzw. abmeldungen sind zu den von der Hochschule festgelegten Fristen (siehe Semesterterminplan) möglich unter: https://hhn.hispro.de
Eine Abmeldung ist noch bis spätestens vier Tage vor dem individuellen Prüfungstermin möglich.
Sofern Sie die Prüfungsanmeldung versäumt haben, haben Sie bis zum Beginn der Prüfungsabmeldung die Möglichkeit auf nachträgliche Prüfungsanmeldung gegen Entrichtung einer Gebühr.
Das Formular erhalten Sie im Sekretariat oder hier.
Grundsätzlich sind zwei Urlaubssemester während des Studiums möglich. Das Urlaubssemester sollte zum Zeitpunkt der Rückmeldung beantragt werden, spätestens aber bis Semesterbeginn. Eine Beurlaubung kann ohne ausreichende Begründung und geeignete Nachweise nicht genehmigt werden.
Mehr Informationen: https://www.hs-heilbronn.de/de/beurlaubung
Diese können im HIS Online-Portal abgerufen werden.
Studien- und Prüfungsordnungen (SPO) sind Satzungen der Hochschule, die vom Senat beschlossen werden. Alle Beteiligten (Professorenschaft, Verwaltung und Studierende) sind an die jeweils in der SPO getroffenen Regelungen gebunden. Abweichungen von Regelungen der SPO sind grundsätzlich rechtswidrig und damit unzulässig.
Die SPO der Hochschule Heilbronn ist in einen allgemeinen und in einen besonderen Teil gegliedert. Der allgemeine Teil enthält Bestimmungen, die für studiengangsübergreifende Sachverhalte verbindlich regeln.
Sie gelten für alle Studiengänge und treffen Bestimmungen zu zentralen Fragen wie:
Details unter: https://www.hs-heilbronn.de/de/pruefungsausschuss-management-und-vertrieb-36acd312def29c4b
Finden Sie unter folgendem Link und können Sie sich selbstständig ausdrucken:
https://hhn.hispro.de
Die Frist für die Überweisung der Semesterbeiträge finden Sie unter:
www.hs-heilbronn.de/rueckmeldung
Alle Informationen rund um das Thema Abschlussarbeit finden Sie hier.
Bitte beantragen Sie die Exmatrikulation hier.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.hs-heilbronn.de/exmatrikulation
Eine vorläufige Bachelorbescheinigung kann auf Antrag für externe Bewerbungen auf einen Masterstudiengang gestellt werden. Den Antrag finden Sie hier.
Bei einer internen Bewerbung an der Hochschule Heilbronn reicht der Notenspiegel mit Durchschnittsnote und Gesamt ECTS aus.
Raum A112, Ziegeleiweg 4, 74523 Schwäbisch Hall
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