Der Prüfungsausschuss Management und Vertrieb (MV) ist zuständig für die Bachelor – und Masterstudiengänge
der Fakultät Management und Vertrieb am Campus Schwäbisch Hall.
Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die jeweiligen Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnungen eingehalten werden und erfüllt die darin zugewiesenen Aufgaben.
Die allgemeinen Teile der Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie hier:
Die besonderen Teile der Studien- und Prüfungsordnungen (SPO je Studiengang) finden Sie hier:
SPO Bachelorstudiengang Financial Management, Accounting & Taxation (FAT)
SPO Bachelorstudiengang Management und Personalwesen (MPW)
SPO Bachelorstudiengang Management und Vertrieb (MV)
SPO Masterstudiengang Business Analytics, Controlling & Consulting (MAC)
Auf Antrag kann die Bearbeitungszeit der Bachelor- und Masterthesis um höchstens zwei Monate verlängert werden; die Entscheidung darüber trifft der Prüfungsausschuss. Bitte beachten Sie die interne Bearbeitungszeit von 10 Tagen. Am Tag der eigentlichen Abgabefrist muss der Antrag bereits genehmigt sein.
Vorgehen: Sie füllen den Antrag aus und senden diesen (ggf. mit Attesten) an Ihre/Ihren Erstbetreuer*in. Der Antrag wird dann nach Befürwortung der/des jeweilige*r Betreuer*in beim Prüfungsausschuss eingereicht. Die Einreichung an den Prüfungsausschuss muss durch die/den jeweilige*r Betreuer*in geschehen. Wird der Antrag auf Verlängerung von den Studierenden selbst eingereicht, findet keine Bearbeitung statt.
Sie möchten sich Leistungen, die Sie im Rahmen eines früheren Studiums oder im Ausland erbracht haben, anrechnen lassen? Bitte beachten Sie die hierfür vorgesehenen Formulare und entsprechenden Ausfüllhilfen.
Die Anträge senden Sie an den Prüfungsausschuss.
Studierende mit dauerhaften Einschränkungen, die fortwährend im Verlauf des Studiums der Gewährung eines Nachteilsausgleiches bedürfen, sollen 4 Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraumes den Antrag an den Prüfungsausschuss stellen. Akute, nicht vorhersehbar aufgetretene Einschränkungen sind hiervon ausgenommen. Ein Nachteilsausgleich ist in jedem Semester neu zu stellen, ein aktuelles ärztliches Attest muss beigefügt werden. Bitte nehmen Sie hierfür Kontakt mit Herrn Prof. Dr. Oliver Schwarz auf. (Hochschulbeauftragter für Studierende mit chronischen Erkrankungen und körperlichen Beeinträchtigungen am Campus Schwäbisch Hall)
Sollten Sie Ihr Grundstudium nicht nach vier Semestern bzw. das Hauptstudium nicht nach zehn Semestern abgeschlossen haben, werden Sie ein Schreiben des Prüfungsamtes bezüglich Fristüberschreitung erhalten.
Ein Antrag auf Fristverlängerung kann erst gestellt werden, wenn Sie ein Schreiben vom Prüfungsamt erhalten – beachten Sie die im Schreiben festgesetzten Fristen. Sie müssen und können nicht aktiv werden, wenn Sie kein Schreiben erhalten haben. Unvollständige oder zu spät abgegebene Anträge werden nicht bearbeitet.
Wie muss ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden?
Sie erstellen ein Anschreiben an den Prüfungsausschuss, in dem Sie darlegen, warum die Fristüberschreitung von Ihrer Seite aus nicht zu verantworten ist. Bitte fügen Sie ggf. vorhandene Atteste (über z.B. Krankheit, Todesfall) mit bei.
Dieser Antrag ist nur von Studierenden von Masterstudiengänge zu stellen, die unter Auflagen zugelassen wurden. Der Antrag ist entsprechend § 3a der SPO für Masterstudiengänge "Allgemeiner Teil" zu stellen.
Frist: Antragstellung muss unverzüglich nach Zulassung zum Studium und spätestens bis zum Ablauf der ersten Vorlesungswoche erfolgen. Bitte nehmen Sie hierfür Kontakt mit Ihrem Studiengang auf.
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