Studien- und Prüfungsordnung

Studien- und Prüfungsordnungen (SPO) sind Satzungen der Hochschule, die vom Senat förmlich beschlossen werden müssen und die der Zustimmung durch den Rektor bedürfen.

Alle Beteiligten (Professoren, Verwaltung und Studierende) sind an die jeweils in der SPO getroffenen Regelungen gebunden. Abweichungen von Regelungen der SPO sind grundsätzlich rechtswidrig und damit unzulässig.

Die SPOs der Hochschule Heilbronn sind in einen Allgemeinen Teil und in einen Besonderen Teil gegliedert. Für die Studiengänge Medizinische Informatik (MIB und MIM) gelten gesonderte Prüfungsordnungen.

Der Allgemeine Teil enthält Bestimmungen, die studiengangübergreifende Sachverhalte verbindlich regeln. Sie gelten für alle Studiengänge und treffen Bestimmungen zu zentralen Fragen wie

  • Aufbau des Studiums
  • Verlust der Zulassung zum Studium, Fristen
  • Zulässiges Notenspektrum
  • Möglichkeiten einer Wiederholungsprüfung, Härteanträge etc.

Der Besondere Teil umfasst die für die jeweiligen Studiengänge geltenden Spezialregelungen. Hierin wird das für die einzelnen Studiengänge erforderliche Curriculum und die konkret zu erbringenden Prüfungs(vor)leistungen geregelt.

Den Besonderen Teil Ihrer SPO finden Sie im jeweiligen Studiengang im Portal für „Studieninteressierte“ unter "Dokumente zum Studiengang".


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