Beurlaubung

Eine Beurlaubung vom Studium ist möglich aufgrund

  • einer längeren Erkrankung.
  • der Pflegebedürftigkeit eines Familienangehörigen.
  • der bevorstehenden Niederkunft und anschließenden Betreuung des Kindes sowie Elternzeit.
  • der Aufnahme einer praktischen Tätigkeit, die dem Studienziel dient.
  • von Prüfungsvorbereitung.
  • sonstiger wichtiger Gründe.

Die Zeit der Beurlaubung soll in der Regel zwei Semester nicht übersteigen.
Bei Kinderbetreuung oder Pflege naher Angehöriger gelten andere Regelungen. Bitte nehmen Sie dazu mit dem Familienservice der Hochschule Heilbronn, familie@hs-heilbronn.de , Kontakt auf.

Bitte den Antrag auf Beurlaubung ausgefüllt, vom Studiendekan und der Leitung der Akademischen Abteilung unterschrieben, im Studierendensekretariat abgeben. Der Antrag auf Beurlaubung sollte vor Vorlesungsbeginn eingereicht werden.

MI: Studenten der Medizinischen Informatik geben bitte zusätzlich noch 2 Ausfertigungen des Antrags auf Beurlaubung für die Universität Heidelberg ab.

Weitere allgemeine prüfungsrechtliche Hinweise:
- Eine Beurlaubung während des Praxissemesters ist nicht möglich.
- Die Prüfungsteilnahme in Lehrveranstaltungen (gilt nur für lehrveranstaltungsbegleitende Prüfungen wie z.B. Labore, Projektarbeit) während des Urlaubssemesters ist nur möglich, in denen bereits ein Fehlversuch aus vorherigen Semestern vorliegt. Prüfungsleistungen wie Klausuren dürfen während eines Urlaubssemesters belegt werden.