Exmatrikulation

Ihre Mitgliedschaft als Studierende / Studierender an der Hochschule Heilbronn erlischt durch Exmatrikulation. Die Exmatrikulation erfolgt auf Antrag oder von Amts wegen. 

Exmatrikulation mit Abschluss des Studiums

Wenn Sie Ihr Studium abgeschlossen haben, dann beantragen Sie die Exmatrikulation bitte online unter https://hhn.hispro.de mit den Gründen „Beendigung des Studiums nach bestandener Prüfung zu Semesterende“ oder „Beendigung des Studiums nach bestandener Prüfung während des Semesters“.

Sobald Ihr Exmatrikulationsantrag im System ist, erfolgt die Entlastungsprüfung durch die Bibliothek. Sie müssen hierfür nichts in der Bibliothek einreichen. Dieser Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Sorgen Sie bitte bereits im Vorfeld dafür, dass in der Bibliothek keine Gebühren mehr offen oder Bücher ausgeliehen sind! Bei noch offenen Posten wird Ihr Antrag nicht weiter bearbeitet und es kann weder das Zeugnis noch die Exmatrikulationsbescheinigung sofort ausgehändigt werden.

Sobald das Zeugnis erstellt wurde, können Sie im Normalfall auch gleich die Exmatrikulationsbescheinigung online abrufen https://hhn.hispro.de

Wenn Sie in einem Masterstudiengang weiter studieren, ist eine Exmatrikulation und Bereinigung des Kontos in der Bibliothek nicht notwendig. Bitte melden Sie das geplante Weiterstudium lediglich der jeweiligen Sachbearbeiterin des Studienganges im Studierendensekretariat und der Sachbearbeiterin im Prüfungsamt.

Kontakt

Ihre zuständige Sachbearbeiterin im Prüfungsamt. Wer für Sie zuständig ist, finden Sie hier.

Exmatrikulation bei Studiumswechsel und Studienausstieg

1. Studienausstieg:

Wenn Sie die Hochschule Heilbronn verlassen, dann beantragen Sie die Exmatrikulation bitte online unter https://hhn.hispro.de anhand der im System vorgegebenen Gründe.

Sobald Ihr Exmatrikulationsantrag im System ist, erfolgt die Entlastungsprüfung durch die Bibliothek. Sie müssen hierfür nichts in der Bibliothek einreichen. Dieser Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Sorgen Sie bitte bereits im Vorfeld dafür, dass in der Bibliothek keine Gebühren mehr offen oder Bücher ausgeliehen sind! Bei noch offenen Posten wird Ihr Antrag nicht weiter bearbeitet und es kann weder das Zeugnis noch die Exmatrikulationsbescheinigung sofort ausgehändigt werden.

Sollten Sie noch zu Prüfungen angemeldet sein, kann die Exmatrikulation erst nach Noteneintragung erfolgen. Ggfs. melden Sie sich wieder von den Prüfungen ab. Dies ist bis zu 3 Tage vor der stattfindenden Prüfung möglich.

2. Studiumswechsel innerhalb der Hochschule Heilbronn:

Wenn Sie lediglich den Studiengang wechseln möchten, dann nehmen Sie bitte Kontakt zur jeweiligen Sachbearbeiterin des Studienganges im Studierendensekretariat auf. Im Falle des Wechsels wird keine Exmatrikulation vorgenommen und muss auch nicht beantragt werden. 

3. Bewerbung an anderen Hochschulen:

Ein Antrag ist online wie unter Punkt 1 zu stellen. Damit können Sie die Exmatrikulationsbescheinigung für eine Bewerbung an anderen Hochschulen einreichen.

Sie müssen, insbesondere zu Semesterende, aufgrund des hohen Aufkommens an Anträgen, mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Arbeitstagen rechnen.

Wir bitten Sie daher, die Exmatrikulationsbescheinigung zeitnah zu beantragen.

Nach erfolgter Exmatrikulation kann die Exmatrikulationsbescheinigung online abgerufen werden https://hhn.hispro.de  

Studierende des Orientierungssemester HORSE wenden sich bei Fragen zur Exmatrikulation bitte an:

Wann muss kein Antrag ausgefüllt werden?

1. Bei einer Neueinschreibung können Sie bis zu 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn auf Ihren Studienplatz verzichten. Die Beantragung einer Exmatrikulation ist in diesem Fall nicht erforderlich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die zuständige Sachbearbeiterin im Studierendensekretariat.

2. Wenn Sie den Prüfungsanspruch verloren haben, werden Sie automatisch zu Semesterende exmatrikuliert und müssen keinen Antrag stellen. Wenn Sie die Bescheinigung zeitnah benötigen, dann empfiehlt sich die Antragstellung dennoch.

3. Bei fehlender Rückmeldung werden Sie grundsätzlich von Amts wegen exmatrikuliert. Sofern Sie jedoch zeitnah eine Exmatrikulationsbescheinigung benötigen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin im Studierendensekretariat.

4. Beim Wechsel des Studiengangs innerhalb der Hochschule Heilbronn muss kein Exmatrikulationsantrag gestellt werden. Für einen Wechsel des Studienganges müssen Sie sich online bewerben.


Wenn Sie die Hochschule aufgrund fehlender Rückmeldung verlassen und hierzu Fragen haben, gehen Sie bitte auf die jeweilige Sachbearbeiterin des Studienganges im Studierendensekretariat zu.

 Rentenbeschein-   igung 

Falls Sie eine Rentenbescheinigung benötigen, wenden Sie sich bitte an:

Zweifel am Studium?

Eine Beratung bietet die Zentrale Studienberatung der Hochschule Heilbronn.

Perspektiven für Studienaussteiger*innen bietet die IHK Heilbronn-Franken an.