Studien- und Prüfungsordnungen (SPO) sind Satzungen der Hochschule, die vom Senat beschlossen werden. Alle Beteiligten (Professorenschaft, Verwaltung und Studierende) sind an die jeweils in der SPO getroffenen Regelungen gebunden. Abweichungen von Regelungen der SPO sind grundsätzlich rechtswidrig und damit unzulässig.
Die SPO der Hochschule Heilbronn ist in einen allgemeinen und in einen besonderen Teil gegliedert. Der allgemeine Teil enthält Bestimmungen, die für studiengangsübergreifende Sachverhalte verbindlich regeln.
Sie gelten für alle Studiengänge und treffen Bestimmungen zu zentralen Fragen wie:
- Aufbau des Studiums
- Verlust der Zulassung zum Studium, Fristen
- Zulässiges Notenspektrum
- Möglichkeiten einer Wiederholungsprüfung, Härteanträge etc.
Details unter: https://www.hs-heilbronn.de/de/pruefungsausschuss-management-und-vertrieb-36acd312def29c4b