Studium im Ausland

Ergreifen Sie die Chance - nutzen Sie das Netz von weltweiten Partnerhochschulen der Fakultät MV und verbringen Sie ein Semester im Ausland!

Damit Ihr Traum vom Auslandsemester möglichst unkompliziert zur Realität wird, empfehlen wir Ihnen folgende Schritte zu befolgen:

1.

Mit der Planung für ein Auslandssemester sollten Sie 12-15 Monate vor dem gewünschten Antritt beginnen. Lesen Sie sich dafür unseren Leitfaden Musterablauf Auslandssemester durch (siehe Download-Center).

Eine Bewerbung ist nur einmal im Jahr zum 31. Januar für das darauffolgende WS und SoSe möglich!

Beispiel: Wenn Sie sich im Januar 2024 bewerben, können Sie frühestens zum WS 24-25 oder SoSe 25 ins Ausland!

2,

Informieren Sie sich frühzeitig über die Partnerhochschulen von MV. Lesen Sie vor allem die Erfahrungsberichte anderer MV-Studierender, die schon ein Semester im Ausland absolviert haben

4,

Suchen Sie sich 3 Wunschhochschulen aus, die Sie gerne besuchen möchten.

3,

Auch wenn Sie sich noch nicht ganz sicher sein sollten, ob Sie ein Semester im Ausland verbringen möchten, besuchen Sie bitte unbedingt die Informationsveranstaltungen des Internationalisierungsreferates der Fakultät sowie des International Office. 

Die Termine werden auf den Internetseiten veröffentlicht und zusätzlich per Rundmail bekannt gegeben. Meist findet sie zu Anfang jedes Wintersemesters im Oktober statt.

5.

Vereinbaren Sie ein erstes persönliches Beratungsgespräch mit dem Internationalisierungsreferat. Für das Beratungsgespräch sollten Sie breits Ihre 1. Priorität der Wunschhochschule parat haben, sodass wir Sie bestmöglich unterstützen können und bereits Ihre Fächerwahl mit Ihnen besprechen können.

6.

Erstellen Sie für Ihre 1. Wunschhochschule einen Proof of Recognition ( PoR) für die spätere Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen aus dem Ausland.
ERASMUS Studierende benötigen außerdem ein Learning Agreement (das Learning Agreement muss erst erstellt werden, wenn Sie bereits einen Platz erhalten haben.)

Alle Details zum Bewerbungsablauf finden Sie hier.

7.

Nehmen Sie Kontakt zum International Office auf, dort wird Ihnen bei den Themen Bewerbung und Finanzierung geholfen.

8.

Teilen Sie Ihre Erlebnisse und Erfahrungen nach Ihrer Rückkehr mit Ihren Kommilitonen durch einen kurzen Bericht bei einer Infoveranstaltung oder durch ein Engagement als Buddy für incoming students am Campus SHA.

An den meisten Partnerhochschulen der Fakultät MV ist das Absolvieren des Auslandssemesters aufgrund unterschiedlicher Semesterzeiten meist nur im Wintersemester möglich.

Lediglich folgende Hochschulen haben ähnliche Semesterzeiten wie die Hochschule Heilbronn, weshalb an diesen Hochschulen auch ein Aufenthalt im Sommersemester möglich ist:

  • Wroclaw University of Economics (Polen),
  • University of Zagreb (Kroatien),
  • Inha University u. Handong Global University (Südkorea),
  • National Taipei University (Taiwan)


Daher eignet sich für Studierende der Fakultät MV vor allem das 5. Studiensemester für ein Auslandssemester. Dies erfordert jedoch das Vorziehen des Praktischen Studiensemesters in das 4. Semester.
Für alle MV- u. NBW-Studierende gilt folgendes zu beachten: 
Optimal: Ziehen Sie das Praxissemester ins 4. Fachsemester vor und gehen im 5. Fachsemester ins Ausland. 
Denn dann haben Sie, wenn Sie im 6. Semester wieder an der HHN sind die Möglichkeit, ggfl. noch Kurse, die Ihnen evtl. aus dem 4. Semester fehlen, im 6. Semester nachzuholen.
Nicht so optimal: Schieben Sie das Praxissemester auf das 6. Semester, können Sie, wenn Sie von Ihrem Auslandssemester zurück an die HHN kommen, Veranstaltungen aus dem 4. oder 6. Semester erst im 8. Semester wieder besuchen.

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1. Wenn Sie im 5. Semester ins Ausland gehen möchten, müssen Sie sich im 3. Semester bewerben: 
Lassen Sie sich am besten bereits während Ihres 2. Semesters - aller spätestens zu Anfang Ihres 3. Semesters beraten.

2. Wenn Sie erst im 7. Semester gehen möchten, müssen Sie sich im 5. Semester bewerben: 
Dann sollte eine Beratung im 4. bzw. spätestens 5. Semester erfolgen - Achtung: Im 5. Semester sind Sie meist in Ihrem Praxissemester u. müssen das mit einplanen.

Für alle MPW-Studierenden, die ihr Studium zum Sommersemester beginnen: Hier eignet sich das 4. od. 6. Semester am besten für ein Auslandssemester.

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1. Wenn Sie im 4. Semester ins Ausland gehen möchten, müssen Sie sich im 2. Semester bewerben:
Lassen Sie sich bereits während des 1. Semesters beraten - spätestens zu Anfang des 2. Semester.

2. Wenn Sie im 6. Semester ins Ausland gehen möchten, müssen Sie sich im 4. Semester bewerben:
Lassen Sie sich während Ihres 3. Semesters - spätestens zu Anfang des 4. Semesters beraten.

Ein Auslandssemester ist selbstverändlich auch noch im 7. Semester möglich. Jedoch empfiehlt es sich, dieses bereits zwischen dem 3. und 5. Semester in den Studienablauf einzuplanen, da dies die Kursplanung erleichtet.

Voraussetzungen für einen Auslandsaufenthalt sind ein abgeschlossenes Grundstudium zum Zeitpunkt der Nominierung (absolutes Muss), eine hinreichend belegte Motivation, unsere Einschätzung, ob Sie die HHN im Ausland gut repräsentieren und ausreichende Plätze bei den Partnerhochschulen.

Ebenso verlangen die meisten Partnerhochschulen sehr gute Englischkenntnisse, die durch einen Test nachzuweisen sind. In der Regel werden Kenntnisse mindestens auf B2 Niveau entsprechend des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) vorausgesetzt. Einen Oxford-Test of English können Sie an der Hochschule Heilbronn ablegen. Für den DAAD-Sprachnachweis wenden Sie sich bitte an Jason Humphreys, dieser reicht für alle Partnerhochschulen - außer den kanadischen- aus. Alle anderen (IELTS/TOEFL/Cambrigde) müssen Sie rechtzeitig und auf eigene Kosten ablegen!

Falls mehr Bewerber*innen auf eine Hochschule kommen als Plätze zur Verfügung stehen, gibt es eine Rangliste. Nach der Nominierung müssen Sie sich auch bei der Partnerhochschule nochmals bewerben, diese hat die letzte Entscheidung, ob Sie genommen werden oder nicht.

Die Noten werden nach einer festgelegten Umrechnungstabelle umgerechnet. Die ECTS werden ebenfalls nach einer Tabelle umgerechnet, die gerade überarbeitet wird. Ein Credit an Ihrer Gasthochschule kann dabei zwischen 0,5 und 2 ECTS umfassen!. Achten Sie bei der Erstellung des Proof of Recognition (PoR) darauf.

Reichen Sie nach Ihrem Aufenthalt Ihren Antrag auf Notenanerkennung direkt beim Prüfungsausschuss bei Frau Klesatschke ein.


Details finden Sie unter Ablauf - Nach dem Auslandssemester.

Allgemeines

Sie können auf eigene Faust - als sog. Freemover - ins Ausland gehen, allerdings müssen Sie sich um alles selbst kümmern. Freemover bewerben sich nicht über das International Office, sondern direkt bei der gewünschten Hochschule. Sie sind für die Kommunikation mit der Universität im Ausland selbst zuständig und sollten die Bewerbungsfristen der ausländischen Universitäten unbedingt beachten.

Der unterzeichnete Proof of Recognition (PoR) ist das einzige Dokument, dass Sie als Freemover von der Hochschule benötigen. Für alles weitere sind Sie als Freemover selbst verantwortlich.

Sie dürfen als Freemover nicht an eine Partnerhochschule gehen, mit welcher die HHN bereits ein Agreement abgeschlossen hat.
Eine Übersicht aller Partnerhochschulen der HHN finden Sie hier.

Die einzigen HHN-Fristen, die Sie als Freemover beachten müssen, sind die Fristen zur Änderung Ihres PoRs - danach werden keine Änderungen mehr an den PoRs akzeptiert:

  • Für ein Auslandssemester im Wintersemester: 15. Oktober
  • Für ein Auslandssemester im Sommersemester: 01. April



Für ein erfolgreiches Auslandssemester lesen Sie sich die unten stehenden Informationen aufmerksam durch:

Vor dem Auslandsaufenthalt

  • Vergewissern Sie sich, dass die Semesterzeiten zu denen der HHN passen.

  • Erstellen Sie dann den sog. Proof of Recognition (PoR) . Die Vorlage finden Sie auf dieser Seite im Download-Center.

    Was muss ich bei Erstellung des PoRs beachten? 
    1. Wichtig ist die exakte Bezeichnung und ECTS-Anzahl der jeweiligen Veranstaltungen. Nur das, was auf dem Proof of Recognition steht und unterzeichnet ist, gilt später.
    2. Bitte denken Sie daran, dass Sie jeweils nur komplette Module im Ausland belegen können u. keine einzelnen Submodule.
    3. Sie müssen jeweils im Ausland Kurse mit mindestens genauso vielen oder mehr ECTS-Punkten belegen, wie für das HHN-Modul berechnet werden.
    4. Wenn Sie an eine Hochschule gehen, die keine ECTS, sondern z.B. amerikanische credit Punkte hat, beachten Sie, dass Sie die credits in ECTS umrechnen müssen. Erkundigen Sie sich vorab beim Internationalisierungsreferat, wieviele ECTS für die jeweiligen credits vergeben werden.
    5. Der PoR MUSS maschinell ausgefüllt werden.
    6. Fügen Sie bitte auch jeweils die Kursinhalte der dortigen Universität dem PoR bei, sodass Ihr Studiendekan auch fachlich beurteilen kann, ob die ausgesuchten Kurse vergleichbar sind.

  • Legen Sie dann den PoR zur fachlichen Prüfung Ihrem Studiendekan vor.

    Dieses Dokument ist Ihr „Vertrag“ mit der Hochschule, dass Ihnen die Veranstaltungen, die Sie dort aufgeführt haben, auch später anerkannt werden.

  • Als letztes muss der PoR dann noch vom Prüfungsausschussvorsitzenden unterzeichnet werden.

  • Reichen Sie den vollständig unterzeichneten PoR im Internationalisierungsreferat zur Ablage ein.


  • Finanzierungsmöglichkeit: Stiftungsstipendium

    Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) in Bonn bietet diverse Fördermöglichkeiten für Deutsche, die im Ausland studieren möchten. Alle aktuellen Infos, Bewerbungstermine und Bewerbungsunterlagen hierzu finden Sie in der Stipendiendatenbank des DAAD.


Nach dem Auslandsaufenthalt

Nach Ihrem Auslandsaufenthalt müssen Sie sich Ihre Leistungen aus dem Ausland beim  Prüfungsausschuss via "Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland" anerkennen lassen.

Alle Informationen finden Sie hier.


Beratungsveranstaltung "PoR richtig erstellen"  -                                                      


Informationen zum konkreten Bewerbungsablauf finden Sie unter dem Reiter Ablauf - Vor dem Auslandssemester.

Die Bewerbungsfrist für ein Auslandssemester im WS 24-25 UND SoSe 25 ist der 31.01.2024!

Bitte beachten Sie dabei weitere geltende Bewerbungsfristen für unsere Fakultät!

Kontakt - Fakultät MV

Kontakt - International Office

Anlaufstelle für Studierende, regelt die administrativen Seiten eines Auslandsaufenthaltes  und berät zum Thema Stipendien

Sylviane Niggemann
Sylviane Niggemann
Koordinatorin für Outgoings der Fakultät MV, Ansprechpartnerin ab Nominierung an der PHS