Vor dem Auslandssemester

Im Folgenden sind die einzelnen Schritte zu Ihrem Weg zum Auslandssemester aufgeführt. Bitte lesen Sie sich diese aufmerksam durch.

Bitte beachten Sie stets die Bewerbungsfristen für unsere Fakultät!

Ablauf Bewerbung

Allgemeine Informationen zum Auslandssemester und zu den Partnerhochschulen unserer Fakultät finden Sie hier.


Viele nützliche Informationen finden Sie auch in den Erfahrungsberichten Ihrer Kommilitonen.  Auch auf den Seiten des International Office oder des DAAD  sollten Sie sich unbedingt informieren.
Bitte besuchen Sie auch rechtzeitig die Informationsveranstaltungen, die jeweils zu Beginn jedes Wintersemesters durchgeführt werden.

Entscheiden Sie sich frühzeitig, ob Sie Ihr Auslandssemester an einer Partnerhochschule der Fakultät für Management und Vertrieb absolvieren möchten oder auf eigene Faust - als sog. Freemover - ins Ausland gehen möchten.
  • Alle Studierende, die an einem Semester an einer unserer Partnerhochschule interessiert sind, müssen an einer verpflichtenden Beratungsveranstaltung teilnehmen.
  • Bitte das Beratungsformular  zur Beratung mitbringen.
    Das Formular finden Sie auf dieser Seite unten unter "Wichtige Dokumente" und auch auf ILIAS.

  • Kommen Sie bereits mit 3 Wunsch-Partnerhochschulen in die Beratung - machen Sie sich VOR Der Beratung Gedanken bzgl. Fragen.

  • Bei einem geplanten Auslandsaufenthalt an einer Partnerhochschule sollte das Beratungsgespräch unbedingt spätestens Anfang Dezember erfolgen.

  • Ziel der Beratungen ist es, dass Sie für die Bewerbung drei Partnerhochschulen definiert haben, die zum einen möglichst Ihren persönlichen Wünschen und Vorstellungen entsprechen und zum anderen über ein für Sie passendes Studienangebot verfügen.

  • Buchen Sie hier einen Termin für Ihr persönliches Beratungsgespräch: 

Vor dem Auslandssemester ist von den Studierenden einen sogenannten Proof of Recognition (PoR) zu erstellen. Dieses Dokument legt fest, welche im Ausland absolvierten Lehrveranstaltungen für welche Lehrveranstaltungen nach der SPO anerkannt werden. Dieses Dokument ist für die spätere Notenanerkennung unabdingbar. 

Der PoR ist Ihr „Vertrag“ mit der Hochschule, dass Ihnen die  Veranstaltungen, die Sie dort aufgeführt haben, auch später anerkannt  werden.

  • Was muss ich bei Erstellung des PoRs beachten? 
    1. Achten Sie darauf, dass Sie alle Angaben VOLLSTÄNDIG (!) ausfüllen: a) Name, b) Studiengang, c) Matrikelnummer, d) Semesteranzahl (im Ausland).
      Dies wird immer wieder vergessen und der PoR kann dann nicht angenommen werden.

    2. Exakte Bezeichnung und ECTS-Anzahl der jeweiligen Veranstaltungen. Nur das, was auf dem Proof of Recognition steht und unterzeichnet ist, gilt später.  darauf, dass alle darin enthaltenen Bezeichnungen korrekt sind. Ihre jeweilige SPO liefert Ihnen alle benötigten Angaben.

    3. Es sollten Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 20 ECTS an der PHS belegt werden (Empfehlung).

    4. Es dürfen nur Lehrveranstaltungen ab dem Hauptstudium belegt werden.

    5. Die Lehrveranstaltungen sollten in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen möglichst mit den Lehrveranstaltungen im Studiengang übereinstimmen.

    6. Sie können jeweils nur komplette Module im Ausland belegen u. keine einzelnen Submodule. 
      Auf Ihrem PoR darf auch immer nur die übergeordnete Modulbezeichnung stehen, und keine einzelnen Submodule.  

      Beispiel:
       HHN: HR Research (3 ECTS)                                                   - PHS: HR Management (6 ECTS)
                 Innovations- und Changemanagement (6 ECTS)      - PHS: Change Management (6 ECTS)
           
       -> falsch!
           
       HHN: HR Research & Development ( 9 ECTS)                      - PHS: HR Management (6 ECTS)    
                                                                                                          - PHS: Change Management ( 6 ECTS)
      -> korrekt!

    7. Sie müssen im Ausland jeweils Kurse mit mindestens genauso vielen oder mehr ECTS-Punkten belegen, wie für das HHN-Modul berechnet werden.

      Beispiel: 
      HHN: Modul Projektmanagement (5 ECTS)                           - PHS: Project Management (4 ECTS)
                                                                                                          - PHS: Leadership Skills (2 ECTS)
       -> korrekt!

      HHN: Modul Projektmanagement ( 5 ECTS)                          - PHS: Project Management (4 ECTS)

       -> nicht ausreichend!

    8. Wenn Sie an eine Hochschule gehen, die keine ECTS, sondern z.B. amerikanische credit Punkte hat, beachten Sie, dass Sie die credits in ECTS umrechnen müssen. Erkundigen Sie sich vorab, auf unserer Infoseite zu den Partnerhochschulen, wieviele ECTS für die jeweiligen credits vergeben werden. 


    9. Der PoR MUSS maschinell ausgefüllt werden.

  • Legen Sie dann den PoR zur fachlichen Prüfung und Unterzeichnung Ihrem Studiendekan vor. Fügen Sie auch jeweils die Kursinhalte der dortigen Universität bei, damit Ihr Studiendekan auch fachlich beurteilen kann, ob die ausgesuchten Kurse vergleichbar sind. Erfahrungsgemäß sollten Sie die Unterschrift vor den Weihnachtsferien eingeholt haben.

    Alle MV-Studierenden benötigenzusätzlich zum PoR  noch ein Formblatt (siehe unten "Wichtige Dokumente und Links".

Vorab: Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihrer Bewerbung ist die Teilnahme an dem verpflichtenden Beratungsgespräch ( unterzeichnetes Beratungsformular).

Bewerbungsfrist für ein Auslandssemester im folgenden Studienjahr ist immer der 31. Januar.

Beispiel: Wenn Sie zum WS 2024-25 ins Ausland gehen möchten, müssen Sie sich zum 31. Januar 2024 beworben haben. Wenn Sie zum SoSe 25 ins Ausland gehen möchten, müssen Sie sich ebenso zum 31. Januar 2024 beworben haben.

Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Bewerbungsschritte abgeschlossen sein und die Unterlagen dem International Office vorliegen. Verspätetet oder unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden!

Bei der Bewerbung geben Sie bitte drei priorisierte Wunschpartnerhochschulen an. Hierdurch erhöhen Sie Ihre Chance, einen Ihrer Wünsche zu erhalten.

Bitte beachten Sie: Falls an einer Ihrer Wunschpartnerhochschulen ein TOEFL oder IELTS Test erforderlich sein sollte, dann empfehlen wir Ihnen dringend, sich bereits jetzt um einen Testtermin zu kümmern. Das Testergebnis muss zwingend zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Partnerhochschule vorliegen.

Die Bewerbung besteht aus 3 Teilschritten:

  1. Laden Sie den vom Studiendekan unterzeichneten PoR spätestens bis zum 15. Januar 2024 im digitalen Briefkasten auf ILIAS hoch.
    Betitelung der Datei:
    PoR_Auslandssemester_Nachname_Vorname_PHS.pdf (Bsp.: PoR_WS_2024-25_Mustermann_Max_Universidad de Jaen.pdf)

    Das Internationalisierungsreferat holt dann noch die Unterschrift des Prüfungsausschussvorsitzenden ein. Sie erhalten den PoR vollständig unterzeichnet rechtzeitig vor dem 31. Januar zurück, sodass Sie diesen noch fristgerecht im Mobility-Online-Portal (s.u.) hochladen können.

  2. Falls Sie sich an einer Partnerhochschule bewerben, registrieren Sie sich bitte im Mobility-Online-Portal (Link unter "Wichtige Dokumente u. Links) und geben Sie alle notwendigen Daten an. Speichern Sie Ihre Login-Daten gut ab, da Sie sonst nicht mehr so einfach an Ihre Bewerbung kommen.

    Folgende Unterlagen müssen bis spätestens 31. Januar vollständig im Mobility-Online-Portal hochgeladen sein:
    • Proof of Recognition (PoR) (vom Studiendekan und vom Prüfungsausschussvorsitzenden unterzeichnet)
    • aktueller Notenspiegel
    • Motivationsschreiben (1-2 Seiten), auf Englisch
    • Lebenslauf auf Englisch
    • unterzeichnetes Online-Bewerbungsformular + unterzeichnetes Beratungsformular in 1 (!) PDF-Datei! (kann generiert werden, sobald Sie alle Daten im Portal eingegeben haben).
    • Passfoto (optional)

  3. Laden Sie zusätzlich das unterschriebene Online-Bewerbungsformular + unterzeichnetes Beratungsformular (Nachweis über ein Beratungsgespräch) auch bis spätestens 31. Januar 2024 in 1 (!) PDF-Datei! im digitalen Briefkasten in ILIAS hoch:

    Betitelung der Datei:
    Auslandssemester_Nachname_Vorname_PHS.pdf (Bsp.: WS_2024-25_Mustermann_Max_Universidad de Jaen.pdf)


Für Spät-Entschlossene gibt es nach Bewerbungsschluss noch eine Last-Call Börse. Von ca. Mitte April - Mitte Mai 2024 werden dort vom International Office noch Restplätze - aber ausschließlich für das SoSe 2025 - vergeben. Bitte informieren Sie sich hier und lassen Sie sich bei Interesse unbedingt vorab vom Internationalisierungsreferat der Fakultät MV beraten.


Bei einer Bewerbung an einer Partnerhochschule haben Sie jetzt erst mal nichts mehr zu tun. 

Die Plätze an den Partnerhochschulen werden nach den folgenden Kriterien vergeben:

  • 50 % Durchschnittsnote anhand der Stipendientabelle der Verwaltung (Stand: 31.01.)
  • 10 % Studienverlauf (Anzahl ECTS / Anzahl Semester)
  • 30 % Motivation u. Eindruck (Engagement in der Hochschulselbstverwaltung (Buddy-Programm Incomings, Asta, Fachschaft etc.),  PoR fristgerecht abgegeben, aussagekräftiges Motivationsschreiben hinsichtlich Motivation für Zielland und PHS)
  • 10 % Besondere Lebensumstände (z.B. Studium mit Kind, Behinderung oder chronische Erkrankung). Zutreffendes bitte in Ihrer Bewerbung erwähnen.

Anfang / Mitte März informiert Sie das International Office über die Nominierung für einen Studienplatz an einer Partnerhochschule oder ggf. über eine Absage.

Bitte beachten Sie jedoch, dass die Nominierung an einer Partnerhochschule noch keine feste Zusage für den Platz an der Partnerhochschule bedeutet. Die Entscheidung über eine Zulassung bleibt der Partnerhochschule vorbehalten.
In der Regel akzeptieren jedoch die Partnerhochschulen unsere Nominierungen.

Nach der Nominierung durch das International Office der Hochschule Heilbronn, müssen Sie sich noch an der Partnerhochschule bewerben.

Informationen hierzu erhalten Sie meist im März / April, entweder durch das Interntational Office oder direkt von der Partnerhochsschule. Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen zum Bewerbungsverfahren und die vorgegebenen Fristen!

Bei Unklarkeiten bezüglich des Bewerbungsverfahrens wenden Sie sich bitte umgehend an das International Office, welches Sie bei Ihrer Bewerbung unterstützen wird.

Falls Sie einen Auslandsstudienaufenthalt an einer ERASMUS+ Partnerhochschule durchführen, finden Sie hier weitere Informationen und Unterlagen.

Für den Aufenthalt an einer ERASMUS+ Partnerhochschule muss immer auf Basis des Proof of Recognition (PoR) das sogenannte Learning Agreement erstellt werden.
Die Angaben des PoR müssen immer mit den Angaben auf dem Learning Agreement übereinstimmen.

Bitte beachten Sie: Das Learning Agreement wird vom Internationalisierungsreferat erst unterzeichnet, wenn ein übereinstimmender, unterzeichneter PoR mit eingereicht wird. Nach Prüfung unterzeichnet das Internationalisierungsreferat das Learning Agreement. 

Sobald Sie eine Zusage von der Partnerhochschule erhalten haben, gibt es noch eine einiges Organisatorisches zu klären und zu beachten. (ohne Anspruch auf Vollständigkeit!)

  • Gegebenenfalls muss rechtzeitig (!) ein Visum beantragt werden
  • der Versicherungsschutz sollte überprüft und möglicherweise angepasst werden
  • Möchten Sie sich für ein Stipendium bewerben? Fristen beachten!
  • Soll Auslandsbafög beantragt werden?
  • Wo werden Sie im Gastland wohnen? Und möchten Sie Ihre Wohnung in Schwäbisch Hall untervermieten? Teilen Sie dies gerne dem Internationalisierungsreferat mit - wir sind immer auf der Suche nach WG-Zimmern für Austauschstudierende, die für ein Semester an den Campus SHA kommen.
  • Gegebenenfalls müssen Flüge gebuchet werden

...

Studierende, die an eine ERASMUS Partnerhochschule gehen werden, haben darüber hinaus noch ein paar weitere Anforderungen des DAADs zu erfüllen, um die ERASMUS Förderung erhalten zu können. Alle Informationen hierzu erhalten Sie selbstverständlich vom International Office. Bitte beachten Sie hierzu die entsprechenden Internetseiten und insbesondere auch die eMails des International Office.

Das alles hört sich jetzt erst einmal viel an, ist aber wirklich gut machbar und das wichtigste: ES LOHNT SICH  - STÜRZEN SIE SICH IN DIESES ABENTEUER UND WAGEN SIE DEN SPRUNG INS AUSLAND!!

Freemover-Regelung

Wenn Sie vorhaben, Ihr Auslandssemester auf eigene Faust - als sog. Freemover - an einer ausländischen Hochschule Ihrer Wahl zu absolvieren, so können Sie dies nur an einer Hochschule tun, die keine Partnerhochschule der HHN ist.

Eine Übersicht über die Partnerhochschulen der HHN finden Sie hier.

Beachten Sie: Auch wenn Sie als Freemover ein Auslandssemester verbringen, müssen Sie doch die PoR-Änderungsfristen einhalten.

Alles Wissenswerte für Freemover zum Thema PoR-Erstellung / Anerkennung etc. finden Sie hier (unter "Infos für Freemover").