Im Folgenden sind die einzelnen Schritte zu Ihrem Weg zum Auslandssemester aufgeführt. Bitte lesen Sie sich diese aufmerksam durch.
Bitte beachten Sie stets die Bewerbungsfristen für unsere Fakultät!
Vor dem Auslandssemester ist von den Studierenden einen sogenannten Proof of Recognition (PoR) zu erstellen. Dieses Dokument legt fest, welche im Ausland absolvierten Lehrveranstaltungen für welche Lehrveranstaltungen nach der SPO anerkannt werden. Dieses Dokument ist für die spätere Notenanerkennung unabdingbar.
Der PoR ist Ihr „Vertrag“ mit der Hochschule, dass Ihnen die Veranstaltungen, die Sie dort aufgeführt haben, auch später anerkannt werden.
Legen Sie dann den PoR zur fachlichen Prüfung und Unterzeichnung Ihrem Studiendekan vor. Fügen Sie auch jeweils die Kursinhalte der dortigen Universität bei, damit Ihr Studiendekan auch fachlich beurteilen kann, ob die ausgesuchten Kurse vergleichbar sind. Erfahrungsgemäß sollten Sie die Unterschrift vor den Weihnachtsferien eingeholt haben.
Alle MV-Studierenden benötigenzusätzlich zum PoR noch ein Formblatt (siehe unten "Wichtige Dokumente und Links".
Vorab: Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihrer Bewerbung ist die Teilnahme an dem verpflichtenden Beratungsgespräch ( unterzeichnetes Beratungsformular).
Bewerbungsfrist für ein Auslandssemester im folgenden Studienjahr ist immer der 31. Januar.
Beispiel: Wenn Sie zum WS 2024-25 ins Ausland gehen möchten, müssen Sie sich zum 31. Januar 2024 beworben haben. Wenn Sie zum SoSe 25 ins Ausland gehen möchten, müssen Sie sich ebenso zum 31. Januar 2024 beworben haben.
Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Bewerbungsschritte abgeschlossen sein und die Unterlagen dem International Office vorliegen. Verspätetet oder unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden!
Bei der Bewerbung geben Sie bitte drei priorisierte Wunschpartnerhochschulen an. Hierdurch erhöhen Sie Ihre Chance, einen Ihrer Wünsche zu erhalten.
Bitte beachten Sie: Falls an einer Ihrer Wunschpartnerhochschulen ein TOEFL oder IELTS Test erforderlich sein sollte, dann empfehlen wir Ihnen dringend, sich bereits jetzt um einen Testtermin zu kümmern. Das Testergebnis muss zwingend zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Partnerhochschule vorliegen.
Die Bewerbung besteht aus 3 Teilschritten:
Laden Sie zusätzlich das unterschriebene Online-Bewerbungsformular + unterzeichnetes Beratungsformular (Nachweis über ein Beratungsgespräch) auch bis spätestens 31. Januar 2024 in 1 (!) PDF-Datei! im digitalen Briefkasten in ILIAS hoch:
Betitelung der Datei:
Auslandssemester_Nachname_Vorname_PHS.pdf (Bsp.: WS_2024-25_Mustermann_Max_Universidad de Jaen.pdf)
Für Spät-Entschlossene gibt es nach Bewerbungsschluss noch eine Last-Call Börse. Von ca. Mitte April - Mitte Mai 2024 werden dort vom International Office noch Restplätze - aber ausschließlich für das SoSe 2025 - vergeben. Bitte informieren Sie sich hier und lassen Sie sich bei Interesse unbedingt vorab vom Internationalisierungsreferat der Fakultät MV beraten.
Bei einer Bewerbung an einer Partnerhochschule haben Sie jetzt erst mal nichts mehr zu tun.
Die Plätze an den Partnerhochschulen werden nach den folgenden Kriterien vergeben:
Anfang / Mitte März informiert Sie das International Office über die Nominierung für einen Studienplatz an einer Partnerhochschule oder ggf. über eine Absage.
Bitte beachten Sie jedoch, dass die Nominierung an einer Partnerhochschule noch keine feste Zusage für den Platz an der Partnerhochschule bedeutet. Die Entscheidung über eine Zulassung bleibt der Partnerhochschule vorbehalten.
In der Regel akzeptieren jedoch die Partnerhochschulen unsere Nominierungen.
Nach der Nominierung durch das International Office der Hochschule Heilbronn, müssen Sie sich noch an der Partnerhochschule bewerben.
Informationen hierzu erhalten Sie meist im März / April, entweder durch das Interntational Office oder direkt von der Partnerhochsschule. Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen zum Bewerbungsverfahren und die vorgegebenen Fristen!
Bei Unklarkeiten bezüglich des Bewerbungsverfahrens wenden Sie sich bitte umgehend an das International Office, welches Sie bei Ihrer Bewerbung unterstützen wird.
Falls Sie einen Auslandsstudienaufenthalt an einer ERASMUS+ Partnerhochschule durchführen, finden Sie hier weitere Informationen und Unterlagen.
Für den Aufenthalt an einer ERASMUS+ Partnerhochschule muss immer auf Basis des Proof of Recognition (PoR) das sogenannte Learning Agreement erstellt werden.
Die Angaben des PoR müssen immer mit den Angaben auf dem Learning Agreement übereinstimmen.
Bitte beachten Sie: Das Learning Agreement wird vom Internationalisierungsreferat erst unterzeichnet, wenn ein übereinstimmender, unterzeichneter PoR mit eingereicht wird. Nach Prüfung unterzeichnet das Internationalisierungsreferat das Learning Agreement.
Sobald Sie eine Zusage von der Partnerhochschule erhalten haben, gibt es noch eine einiges Organisatorisches zu klären und zu beachten. (ohne Anspruch auf Vollständigkeit!)
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Studierende, die an eine ERASMUS Partnerhochschule gehen werden, haben darüber hinaus noch ein paar weitere Anforderungen des DAADs zu erfüllen, um die ERASMUS Förderung erhalten zu können. Alle Informationen hierzu erhalten Sie selbstverständlich vom International Office. Bitte beachten Sie hierzu die entsprechenden Internetseiten und insbesondere auch die eMails des International Office.
Das alles hört sich jetzt erst einmal viel an, ist aber wirklich gut machbar und das wichtigste: ES LOHNT SICH - STÜRZEN SIE SICH IN DIESES ABENTEUER UND WAGEN SIE DEN SPRUNG INS AUSLAND!!
Wenn Sie vorhaben, Ihr Auslandssemester auf eigene Faust - als sog. Freemover - an einer ausländischen Hochschule Ihrer Wahl zu absolvieren, so können Sie dies nur an einer Hochschule tun, die keine Partnerhochschule der HHN ist.
Eine Übersicht über die Partnerhochschulen der HHN finden Sie hier.
Beachten Sie: Auch wenn Sie als Freemover ein Auslandssemester verbringen, müssen Sie doch die PoR-Änderungsfristen einhalten.
Alles Wissenswerte für Freemover zum Thema PoR-Erstellung / Anerkennung etc. finden Sie hier (unter "Infos für Freemover").
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