Nach dem Auslandssemester

Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland

Haben Sie Ihr Auslandssemester abgeschlossen, kümmern Sie sich bitte umgehend um die Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen aus dem Ausland.

Hierzu müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung beim Prüfungsausschuss der Fakultät MV (Intranet) stellen.
Die Anerkennung Ihrer Leistungen aus dem Ausland erfolgt NICHT automatisch.

Bitte befolgen Sie die folgenden zwei Schritte unbedingt, damit Ihre im Ausland erbrachten Leistungen korrekt an der HHN anerkannt werden können:

Die an der Partnerhochschule erbrachten Studienleistungen werden von der Partnerhochschule in einem Zeugnis dokumentiert. In der Regel schickt die Partnerhochschule das Zeugnis an das International Office der Hochschule Heilbronn. Bitte erkundigen Sie sich beim International Office und bitten Sie Frau Niggemann, das Zeugnis direkt an den Prüfungsausschuss weiterzuleiten: pa-sha@hs-heilbronn.de .


Wenn Sie als Freemover im Ausland waren, so müssen Sie dafür sorgen, dass die dortige Hochschule das Zeugnis nicht nur an Sie, sondern auch direkt an die Fakultät MV sendet, damit die Echtheit des Zeugnisses nachgewiesen ist. Ansonsten müssen Sie eine beglaubigte Kopie einreichen.

Die Zeugnisse können in dem Fall an Frau Klesatschke vom Prüfungsausschuss oder an das Internationalisierungsreferat: mv-international@hs-heilbronn.de gesendet werden.


Den Antrag auf Anerkennung der im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen reichen Sie nach Ihrer Rückkehr beim Prüfungsausschuss der Fakultät MV ein. Sie dürfen pro Antrag maximal vier Modulprüfungen einreichen. Das heißt, ein Formular reicht für bis zu vier anzuerkennende Module aus.

Sie finden den Antrag, eine Ausfüllhilfe für den Antrag und die entsprechenden Fristen auf der Seite des Prüfungsausschusses (Intranet - unter dem Reiter "Antrag auf Leistungsanerkennung -->  Ausland"). Oder im Download-Bereich s.u.


Bei weiteren Fragen zur Anerkennung Ihrer Leistungen im Ausland, wenden Sie sich bitte an Frau Klesatschke vom Prüfungsausschuss:

Erstellung Ihres Erfahrungsberichts


Denken Sie daran, dem International Office und dem Internationalisierungsreferat innerhalb von 4 Wochen nach Ihrem Auslandsaufenthalt  per E-Mail einen Erfahrungsbericht (min. 3 DIN A4-Seiten - gern auch mit Bildern) zukommen zu lassen.
Die eingereichten Erfahrungsberichte werden je nach Qualität und Aussagekraft auf unserer Homepage veröffentlicht. Falls Sie anonym bleiben möchten gestalten Sie den Bericht bitte entsprechend oder teilen Sie uns dies mit.