FAQ - rund um studentische Prozesse

Für den Nachweis der Studienleistungen nach § 48 Abs. 1 BAföG erhalten Sie im Prüfungsamt einen Notenspiegel, aus dem die Gesamtzahl der erreichten ECTS hervorgeht und der mit einer Unterschrift und Stempel der Hochschule versehen ist. Diesen ECTS-Nachweis können Sie direkt im Studierendenwerk Heidelberg einreichen. Das Formblatt 5 muss dann nicht zusätzlich beim Studierendenwerk eingereicht werden, der Notenspiegel ist ausreichend. Dort werden übliche Leistungen bestätigt, wenn mindestens 75% der ECTS-Punkte erfolgreich abgeleistet sind, welche nach SPO zum jeweiligen Zeitpunkt vorgesehen sind. Wie die Verteilung im Einzelnen ist, können Sie bei Ihrem zuständigen Prüfungsausschuss erfragen. 

Für Fragen rund um Ihr Studium mit Kind(ern) wenden Sie sich hier an den Familienservice.

Studieren Sie mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung finden Sie hier Anlaufstellen.

Weitere Informationen zum Prozess zur Änderung von Geschlechtseintrag und/oder (Vor-)Namen für Studierende finden Sie hier:

Die Änderung des Nachnamens ist in eCampus unter https://hhn.hispro.de/ möglich.

Dort können Sie unter „Startseite“ -> „Mein Studium“ -> „Anträge“ auf „Änderung Personenstand / Beantragung Teilzeitstudium“  den Grund „Neuer Familienname / Nachname“ auswählen und Ihre Kopie der Heiratsurkunde/sonstige Bescheinigung hochladen. Anschließend wird Ihr Anliegen bearbeitet. Dies kann bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen. In der vorlesungsfreien Zeit und zum Semesterbeginn kann es zu Verzögerungen kommen, hier bitten wir um Ihr Verständnis.