Bitte fügen Sie Ihrem ausgedruckten und unterschriebenen Bewerbungsantrag die folgenden Unterlagen in deutscher oder englischer Sprache bei:
* Die Bewerbung wird mit einfachen Kopien angenommen – Originaldokumente oder amtlich beglaubigte Kopien müssen bei Zulassung, spätestens aber zur Einschreibung vorgelegt werden.
Die Bewerbung muss bis 15. Juli (Ausschlussfrist) bei der Akademischen Abteilung (Studierendensekretariat) der Hochschule Heilbronn eingereicht werden.
Sie können Ihre vollständigen Unterlagen entweder per Mail mit PDF-Anlagen an die Adresse master-bewerbung@hs-heilbronn.de senden
oder
Ihren Bewerbungsantrag mit Originalunterschrift sowie Ihre vollständigen Unterlagen per Post an folgende Adresse schicken:
Hochschule Heilbronn
Studierendensekretariat Nachhaltige Tourismusentwicklung
Max-Planck-Str. 39
74081 Heilbronn
Eine Bearbeitung unvollständiger Unterlagen ist nicht möglich. Fügen Sie dem Antrag keine Originale sondern nur einfache Kopien bei. Für Originale kann keine Gewähr übernommen werden.
BewerberInnen mit nichtdeutschen Zeugnissen, die an einer Hochschule in Baden-Württemberg studieren möchten, müssen zunächst ihren Abschluss anerkennen lassen. Die Zeugnisanerkennung des Studienkolleg Konstanz muss der Bewerbung an der Hochschule Heilbronn beigelegt werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bitte beachten Sie: Die Bewerbungsfrist für die Zeugnisanerkennung beim Studienkolleg Konstanz ist in der Regel der 01. Juni. Es ist möglich, Ihre Dokumente beim Studienkolleg Konstanz nach dem 1. Juni einzureichen. Die fristgemäße Verarbeitung Ihrer Dokumente kann jedoch möglicherweise nicht mehr gewährleistet werden.
Da die Zahl der Studienplätze beschränkt ist, werden die Plätze des Masterstudiengangs Nachhaltige Tourismusentwicklung nach einem Auswahlverfahren vergeben. Eine Kommission führt diese Auswahl durch und erstellt eine Rangliste der Bewerbungen. Folgende Kriterien werden dabei berücksichtigt:
Wichtig: Angegebene Qualifikationen und Erfahrungen sind durch Zeugnisse, Referenzen oder sonstige Unterlagen zu belegen.
Sollten nach Ablauf der Einschreibefrist des Hauptverfahrens nicht alle Studienplätze vergeben worden sein, wird ein Nachrückverfahren durchgeführt, das nach den gleichen Kriterien wie das Hauptverfahren durchgeführt wird. Eine gesonderte Bewerbung hier für ist nicht erforderlich.