Für folgende Studiengänge bieten wir für das Sommersemester 2025 noch freie Studienplätze an:
Die Antragsfrist endet am 10.03.2025 (Vorlesungsbeginn).
Damit Sie frühzeitig einen Zulassungsbescheid erhalten können, reichen Sie den Antrag bitte schnellstmöglich ein.
Dem Antrag sind die unten stehenden Unterlagen beizufügen. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zum Verfahren.
-derzeit keine-
STUDIENGÄNGE MIT DIREKTEINSCHREIBUNG
Das heißt, Sie erhalten bei Vorliegen aller Voraussetzungen direkt einen Studienplatz.
Der Antrag muss schriftlich und für jeden gewünschten Studiengang einzeln gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass maximal drei Anträge pro Bachelorbewerberin / Bachelorbewerber oder maximal ein Antrag pro Masterbewerberin / Masterbewerber abgegeben werden dürfen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
1 a. Bei Bachelorstudiengängen: Kopie der Hochschulzugangsberechtigung sowie ggf. weitere, innerhalb der Zulassungssatzung geregelte, Unterlagen.
1 b. Bei Masterstudiengängen: Kopien von Bachelorzeugnis und Bachelorurkunde, das Transcript of Records sowie ggf. weitere innerhalb der Zulassungssatzung geregelte Unterlagen.
2. Lebenslauf
3. Eine Erklärung und ein Nachweis darüber, ob und für welchen Studiengang eine Immatrikulation an einer anderen Hochschule vorliegt oder vorlag (§ 60 Abs. 2 Nr. 4 LHG)
4. Eine Erklärung und ein Nachweis darüber, ob für den beantragten Studiengang eine frühere Zulassung erloschen ist, weil eine Prüfung im gleichen Studiengang endgültig nicht bestanden wurde oder der Prüfungsanspruch nicht mehr besteht (§ 60 Abs. 2 Nr. 2 LHG)
5. Bei Bachelorstudiengängen, der Nachweis über die Teilnahme am Studienorientierungstest des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst Baden-Württemberg oder der Nachweis über ein Beratungsgespräch bei einer zentralen, hochschuleigenen Studienberatungsstelle (§ 60 Abs. 2 Nr. 6 LHG)
Eine Zulassung ist nur bei Erfüllung der, in der Zulassungssatzung des jeweiligen Studienganges geregelten, Zugangskriterien möglich. Im Übrigen gelten die Regelungen der Zulassungs- und Immatrikulationssatzung der Hochschule Heilbronn.
Pro Studiengang darf zum jeweiligen Verfahren nur ein Antrag gestellt werden.
Die Hochschule Heilbronn benachrichtigt die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber durch einen Zulassungsbescheid.
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