Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei der Durchsetzung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit von Frauen und Männern und bei der Beseitigung bestehender Nachteile mit. Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Landeshochschulgesetz und den maßgeblichen Hochschulsatzungen. Die wichtigsten Vorschriften sind in dieser Übersicht auszugsweise wiedergegeben.
An der Hochschule Heilbronn sind die Gleichstellungsbeauftragte und ihre drei Stellvertreterinnen für den gesetzlichen Gleichstellungsauftrag zuständig. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Die Gleichstellungsbeauftragten sind dem Rektorat unmittelbar zugeordnet und in Ausübung ihrer Tätigkeit nicht an Weisungen gebunden.
Die Gleichstellungsbeauftragte berichtet jährlich in einer öffentlichen Senats- und Hochschulratssitzung über Stand und Entwicklung der Gleichstellungsarbeit sowie die Entwicklung der Gleichstellungskennzahlen an der Hochschule Heilbronn.
Der Gleichstellungsplan beschreibt Entwicklungsziele der Hochschule im Bereich wissenschaftliches Personal und Studierende. Er enthält Kennzahlen und Zielsetzungen sowie Gleichstellungsmaßnahmen.
Datenschutzeinstellungen
Wir setzen auf unserer Website Tracking-Technologien ein und haben Inhalte Dritter eingebettet. Eingesetzte Dienstleister können Daten für eigene Zwecke verarbeiten und mit anderen Daten zusammenführen. Details zu den Zwecken der Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Mit Ihrer Auswahl willigen Sie ggf. in die Verarbeitung Ihrer Daten zu den jeweiligen Zwecken ein. Die Einwilligung ist freiwillig, für die Nutzung des Onlineangebots nicht erforderlich und kann jederzeit über unsere Datenschutzeinstellungen widerrufen werden.