Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei der Durchsetzung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit von Frauen und Männern und bei der Beseitigung bestehender Nachteile mit. Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Landeshochschulgesetz und den maßgeblichen Hochschulsatzungen. Die wichtigsten Vorschriften sind in dieser Übersicht auszugsweise wiedergegeben.
An der Hochschule Heilbronn sind die Gleichstellungsbeauftragte und ihre drei Stellvertreterinnen für den gesetzlichen Gleichstellungsauftrag zuständig. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Die Gleichstellungsbeauftragten sind dem Rektorat unmittelbar zugeordnet und in Ausübung ihrer Tätigkeit nicht an Weisungen gebunden.
Die Gleichstellungsbeauftragte berichtet jährlich in einer öffentlichen Senats- und Hochschulratssitzung über Stand und Entwicklung der Gleichstellungsarbeit sowie die Entwicklung der Gleichstellungskennzahlen an der Hochschule Heilbronn.
Der Gleichstellungsplan beschreibt Entwicklungsziele der Hochschule im Bereich wissenschaftliches Personal und Studierende. Er enthält Kennzahlen und Zielsetzungen sowie Gleichstellungsmaßnahmen.
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