Aufgaben und Ziele

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art. 3 (2)
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art. 3 (2)
Gesetzliche Vorgaben:

Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei der Durchsetzung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit von Frauen und Männern und bei der Beseitigung bestehender Nachteile mit. Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Landeshochschulgesetz und den maßgeblichen Hochschulsatzungen. Die wichtigsten Vorschriften sind in dieser Übersicht auszugsweise wiedergegeben.

Grundordnung HHN:

An der Hochschule Heilbronn sind die Gleichstellungsbeauftragte und ihre drei Stellvertreterinnen für den gesetzlichen Gleichstellungsauftrag zuständig. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Die Gleichstellungsbeauftragten sind dem Rektorat unmittelbar zugeordnet und in Ausübung ihrer Tätigkeit nicht an Weisungen gebunden.

Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten:
  • Begleitung von Berufungsverfahren für Professor*innen einschließlich der individuellen Beratung von Bewerberinnen
  • Begleitung von Stellenbesetzungsverfahren für wissenschaftliche Mitarbeitende
  • individuelle Beratung von Professor*innen, wissenschaftlichen Mitarbeitenden und Studierenden der HHN bei Gleichstellungsanliegen
  • Gremienarbeit
  • konzeptionell-strategische Mitarbeit bei allen Gleichstellungsthemen an der HHN
Die Gleichstellungsbeauftragte gehört u. a. diesen Gremien an:

Gleichstellungsbericht 2023

Die Gleichstellungsbeauftragte berichtet jährlich in einer öffentlichen Senats- und Hochschulratssitzung über Stand und Entwicklung der Gleichstellungsarbeit sowie die Entwicklung der Gleichstellungskennzahlen an der Hochschule Heilbronn.

Gleichstellungsplan 2020-2025

Der Gleichstellungsplan beschreibt Entwicklungsziele der Hochschule im Bereich wissenschaftliches Personal und Studierende. Er enthält Kennzahlen und Zielsetzungen sowie Gleichstellungsmaßnahmen.