Der Hochschulrat trägt laut Landeshochschulgesetz (LHG) die Verantwortung für die Entwicklung der Hochschule. Er schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen und beaufsichtigt die Geschäftsführung des Rektorats. Zu seinem Aufgabenbereich gehören u.a. (Auszug aus dem LHG, § 20):
Antragsberechtigt sind Mitglieder des Hochschulrats.
Nutzung und Weitergabe Ihrer Daten
Wir setzen auf unserer Website Tracking-Technologien (wie Cookies und Pixel) ein, die es ermöglichen, das Verhalten unserer Webseitenbesucher auszuwerten und unsere Reichweite zu messen. Ebenso haben wir Inhalte Dritter auf unserem Onlinenagebot eingebettet, die Ihren Sitz in den USA haben, welche kein angemessenes Datenschutzniveau bieten. Es besteht daher ein erhöhtes Risiko für Betroffene, da ihnen möglicherweise keine Rechtsbehelfsmöglichkeiten zustehen. Eingesetzte Dienstleister können Daten für eigene Zwecke verarbeiten und mit anderen Daten zusammenführen. Details zu den Zwecken der Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Durch Anklicken der Schaltfläche „Akzeptieren“ oder durch Auswählen einzelner Cookies bzw. Dienste in den Einstellungen, erteilen Sie uns Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten zu den jeweiligen Zwecken. Die Einwilligung ist freiwillig, für die Nutzung des Onlineangebots nicht erforderlich und kann jederzeit über unsere Datenschutzeinstellungen widerrufen werden. Wenn Sie das Banner mit „Ablehnen“ bestätigen, werden nur die notwendigen Cookies auf der Webseite gesetzt, die für den störungsfreien Betrieb der Webseite und die Ermöglichung der Seitennavigation erforderlich sind.