Nachweis eines in- oder ausländischen Hochschulabschlusses mit 210 ECTS. Absolventen/Absolventinnnen mit 180 ECTS können unter Auflage* zugelassen werden.
Der Studiengang "Tourismus und Nachhaltigkeitsmanagement" ist die Fortführung des Studiengangs "Nachhaltige Tourismusentwicklung" unter neuem Namen. Vorbehaltlich der Zustimmung der entsprechenden Hochschulgremien tritt die entsprechende Studien- und Prüfungsordnung ab dem Wintersemester 2025/26 in Kraft.
Weitere Informationen finden Sie in der Zulassungssatzung des Masterstudiengangs "Nachhaltige Tourismusentwicklung", die bis zum Inkrafttreten der neuen Zulassungssatzung für "Tourismus und Nachhaltigkeitsmanagement" gültig bleibt.
*Absolventen/innen mit mindestens 180 ECTS können unter Auflage zugelassen werden. Die Zulassung unter Auflage verpflichtet den Bewerber, vor Abschluss des Masterstudiums weitere 30 ECTS-Punkte in den Bachelorstudiengängen Tourismusmanagement, Hotel- und Restaurantmanagement oder in einem anderen relevanten Studiengang der Hochschule zu erwerben. Ebenso können die 30 ECTS-Punkte im Rahmen eines Auslandssemesters an einer unserer Partnerhochschulen erbracht werden.
**Als Muttersprachler der englischen Sprache werden diejenigen angesehen, die in Australien, Kanada, Irland, Neuseeland, UK, oder in den USA aufgewachsen sind.
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