Eine Reisekrankenversicherung wird in der Regel für die Beantragung des Visums benötigt. Die Reisekrankenversicherung muss für die Zeit Ihrer Einreise nach Deutschland und ggf. für die ersten Wochen in Deutschland gelten. Erkundigen Sie sich bei der deutschen Auslandsvertretung, welche Voraussetzungen die Reisekrankenversicherung erfüllen muss.
BETROFFENE LÄNDER:
Studierende, die eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder ein entsprechendes Ersatzdokument besitzen, müssen ihre bestehende Versicherung durch eine deutsche Krankenkasse bestätigen lassen. Dafür müssen Sie eine gesetzliche Krankenkasse kontaktieren und um eine elektronische Versicherungsbestätigung bitten.
In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:
Tipp: Da in manchen Fällen die Ausstellung des Krankenversicherungsdokuments einige Zeit in Anspruch nehmen kann, fragen Sie rechtzeitig das entsprechende Dokument bei Ihrer einheimischen Krankenkasse an. Die gesetzliche deutsche Krankenkasse prüft Ihre Unterlagen und sendet an die Hochschule Heilbronn eine elektronische Versicherungsbestätigung der Krankenkasse. In der Regel müssen Sie keine weitere Bestätigung der Krankenversicherung an die Hochschule Heilbronn für die Einschreibung senden.
Studierende, deren einheimische Krankenversicherung in Deutschland nicht anerkannt wird, müssen eine deutsche Krankenversicherung abschließen. In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: gesetzliche und private Krankenversicherungen.
STUDIERENDE BIS 30 JAHRE ALT
Bis zum 30. Lebensjahr müssen Studierende grundsätzlich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.
Bis zum 30. Lebensjahr können Sie eine studentische Versicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse abschließen. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind verpflichtet, einen günstigen Tarif für Studierende bis 30 Jahre anzubieten. Die Kosten betragen ca. 120€ pro Monat. Bitte informieren Sie sich über die genauen Kosten des Krankenversicherungsvertrages bei dem*der Vertreter*in der gewählten Krankenkasse.
Nach Vollendung des 30. Lebensjahres bietet Ihnen die gesetzliche Versicherung die freiwillige Fortsetzung Ihres Versicherungsvertrags an, allerdings zu höheren monatlichen Kosten.
STUDIERENDE ÜBER 30 JAHRE ALT
Studierende, die ihr Studium mit 30 Jahren oder älter beginnen und noch nie bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland versichert waren, können sich nicht gesetzlich versichern, sondern müssen sich privat versichern.
Gesetzliche Krankenversicherung | Private Krankenversicherung |
---|---|
Altersbeschränkungen: Studentische Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist nur für Studierende bis zum 30. Lebensjahr möglich. | Keine Altersbeschränkungen: Die private Versicherung kann ohne Altersbeschränkung abgeschlossen werden, allerdings können je nach Alter unterschiedliche Bedingungen gelten. Studierende, die ihr Studium mit 30 Jahren oder älter beginnen und noch nie bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland versichert waren, müssen sich privat versichern. Studierende unter 30 Jahren, die keine gesetzliche Krankenversicherung abschließen möchten, müssen eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen und eine private Versicherung abschließen. Achtung! Wenn Sie sich bei einer privaten Krankenkasse anmelden und die gesetzliche Befreiung erhalten, können Sie für die Dauer Ihres Studiums nicht mehr zu einer gesetzlichen Versicherung zurückwechseln. Auch nach dem Studium ist ein Wechsel nur unter bestimmten Bedingungen möglich. |
Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung für Studierende bis 30 Jahre: ca. 120 EUR. Bitte informieren Sie sich über die genauen Kosten des Krankenversicherungsvertrages bei dem*der Vertreter*in der gewählten Krankenkasse. | Der Preis hängt von der Versicherung ab. |
Die gesetzlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind bei allen Krankenkassen gleich. Die Krankenkassen unterscheiden sich jedoch bei ihren Zusatzleistungen. | Die Leistungen der privaten Krankenversicherung können sich je nach Tarif und je nach Krankenkasse unterscheiden. |
Keine Vorauszahlungen für die ärztlichen Behandlungen. Alle notwendigen medizinischen Behandlungen werden von der Versicherung übernommen, wobei gelegentlich zusätzliche Kosten anfallen können, z. B. bei Zahnbehandlungen. | Häufig müssen Sie Ihre Rechnungen im Voraus bezahlen, die Kosten werden in der Regel später nach der Prüfung von der Krankenkasse erstattet. Achtung! In manchen Situationen (z. B. bei einer Operation) können die Kosten sehr hoch ausfallen. Dies kann eine große Herausforderung für das Budget von Studierenden sein. |
Keine Prüfung auf Vorerkrankungen. | Vorerkrankungen sind in der Regel vom Versicherungsvertrag ausgeschlossen. |
Die gesetzliche Studierendenversicherung wird in der Regel mit Semesterbeginn (01. September für das Wintersemester bzw. 01. März für das Sommersemester) gültig. | Die private Krankenversicherung kann in der Regel zum gewünschten Zeitpunkt abgeschlossen werden, muss jedoch für das gesamte Studium gültig sein. |
Tipp: Eine gesetzliche Krankenversicherung ist die beste Option für berechtigte Studierende (unter 30 Jahre alt).
1. Eine gesetzliche Krankenkasse kontaktieren und mitteilen, dass Sie eine Krankenversicherung für das Studium abschließen möchten.
Benötigte Unterlagen:
2. Sobald eine Krankenversicherung abgeschlossen ist, sendet die Krankenkasse eine elektronische Versicherungsbestätigung direkt an die Hochschule Heilbronn. In der Regel müssen Sie keine weitere Bestätigung der Krankenversicherung an die Hochschule Heilbronn für die Einschreibung senden.
1. Eine private Krankenkasse kontaktieren und eine private Krankenversicherung abschließen.
2. Eine gesetzliche Krankenkasse kontaktieren und die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen.
Benötigte Unterlagen:
3. Die gesetzliche Krankenkasse prüft, ob der ausgewählte Tarif bei Ihrer privaten Krankenversicherung die notwendigen Anforderungen erfüllt.
4. Sollte Ihre private Krankenversicherung anerkannt werden, sendet die gesetzliche Krankenkasse eine elektronische Versicherungsbestätigung direkt an die Hochschule Heilbronn. In der Regel müssen Sie keine weitere Bestätigung der Krankenversicherung an die Hochschule Heilbronn für die Einschreibung senden.
Nutzung und Weitergabe Ihrer Daten
Wir setzen auf unserer Website Tracking-Technologien (wie Cookies und Pixel) ein, die es ermöglichen, das Verhalten unserer Webseitenbesucher auszuwerten und unsere Reichweite zu messen. Ebenso haben wir Inhalte Dritter auf unserem Onlinenagebot eingebettet, die Ihren Sitz in den USA haben, welche kein angemessenes Datenschutzniveau bieten. Es besteht daher ein erhöhtes Risiko für Betroffene, da ihnen möglicherweise keine Rechtsbehelfsmöglichkeiten zustehen. Eingesetzte Dienstleister können Daten für eigene Zwecke verarbeiten und mit anderen Daten zusammenführen. Details zu den Zwecken der Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Durch Anklicken der Schaltfläche „Akzeptieren“ oder durch Auswählen einzelner Cookies bzw. Dienste in den Einstellungen, erteilen Sie uns Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten zu den jeweiligen Zwecken. Die Einwilligung ist freiwillig, für die Nutzung des Onlineangebots nicht erforderlich und kann jederzeit über unsere Datenschutzeinstellungen widerrufen werden. Wenn Sie das Banner mit „Ablehnen“ bestätigen, werden nur die notwendigen Cookies auf der Webseite gesetzt, die für den störungsfreien Betrieb der Webseite und die Ermöglichung der Seitennavigation erforderlich sind.