Immatrikulation und Status an der HHN

Das Landeshochschulgesetz schreibt vor, dass alle Promovierenden registriert und immatrikuliert sein müssen. Diese Vorgaben setzt die Rahmenpromotionsordnung des Promotionsverbands BW um.

Immatrikulation an der Hochschule Heilbronn

Um an der Hochschule Heilbronn promovieren zu können, müssen Sie sich als Doktorand*in nach der Annahme duch den Promotionsverband Baden-Württemberg an der Hochschule Ihrer Erstbetreuung immatrikulieren und sich semesterweise rückmelden. 

Wir klären Sie zu den Vorteilen der Immatrikulation auf und beraten im Rahmen des Erstgesprächs zum weiteren Verlauf der Promotion. Zu den Leistungen und Kosten der Immatrikulation informieren Sie sich bitte hier.

Die Immatrikulation erfolgt persönlich bei der Akademischen Abteilung. Bitte legen Sie dort Ihre Annahmebescheinigung des Promotionsverbands Baden-Württemberg vor.

Verzicht auf die Immatrikulation

Als Mitarbeiter*in der Hochschule Heilbronn mit einem Stellenanteil von mehr als 50% haben Sie die Möglichkeit, sich gegen die Immatrikulation zu entscheiden. 

Reichen Sie bitte nach Ihrer Annahme als Doktorand*in den Verzicht auf Immatrikulation per Scan zeitnah beim Forschungs- und Graduiertenzentrum ein. Den Antrag finden Sie hier unter Downloads.

Sollten Sie im Laufe Ihrer Promotion ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Stellenanteil von mehr als 50% mit der Hochschule Heilbronn aufnehmen, erklären Sie den Verzicht auf Immatrikulation zeitnah nach Beginn der Beschäftigung.

Status und Gruppenzugehörigkeit

Die Immatrikulation begründet die mitgliedschaftliche Stellung innerhalb der Hochschule. 

Doktorand*innen mit einem Stellenumfang von weniger als 50% an der Hochschule Heilbronn werden der Gruppe der Studierenden zugeordnet. Doktorad*innen mit einem Stellenumfang mit mehr als 50% werden der Gruppe der Mitarbeitenden zugeordnet.

Beschäftigte mit einem Stellenumfang von mehr als 50%, die an der Hochschule Heilbronn immatrikuliert sind, müssen sich nach § 3 Abs. 4 der Wahlordnung bei der Wahl zum Senat und zum Fakultätsrat für die Zugehörigkeit entweder zur Gruppe der Studierenden oder der Gruppe der Mitarbeitenden entscheiden. Dazu werden Sie durch die Wahlleitung im Rahmen des Wahlausschreibens aufgefordert.