Die Höhe des Semesterbeitrags für das Wintersemester 2024/25 beträgt insgesamt 149,00 Euro.
Nach § 12 des Landeshochschulgebührengesetzes (LHGebG) erhebt die Hochschule einen Verwaltungskostenbeitrag von 70,00 € für jedes Semester. Dieser Beitrag ist jeweils zur Immatrikulation bzw. Rückmeldung zur Zahlung fällig.
Bei Verzicht des Studienplatzes oder einer Exmatrikulation innerhalb eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit kann der Verwaltungskostenbeitrag auf Antrag erstattet werden.
Gemäß § 2 der Beitragsordnung des Studierendenwerks Heidelberg beträgt der Studierendenwerksbeitrag 54,00 €.
Der Studierendenwerksbeitrag ist jeweils bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung zur Zahlung fällig.
Bei Bezahlung des Studierendenwerksbeitrages ohne Immatrikulation oder Exmatrikulation vor oder innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Semesters kann der Studierendenwerksbeitrag erstattet werden. Die Erstattung müssen Sie direkt beim Studierndenwerk Heidelberg beantragen. Näheres zu den Vorraussetzungen für eine Erstattung sowie das notwendige Antragsformular, finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerks Heidelberg.
Auch die Studierendenschaft der Hochschule Heilbronn hat zur Erfüllung Ihrer Aufgaben einen Beitrag von 25,00 € festgelegt. Dieser Beitrag ist jeweils zur Immatrikulation bzw. Rückmeldung zur Zahlung fällig.
Bei Verzicht des Studienplatzes oder einer Exmatrikulation innerhalb von vier Wochen nach Semesterbeginn kann der Studierendenschaftsbeitrags auf Antrag erstattet werden. Sollte der Antrag außerhalb der Frist eingereicht werden, so ist keine Rückerstattung mehr möglich. Der Antrag kann per Mail oder postalisch eingereicht werden.
Die Rückerstattung müssen Sie direkt bei der Studierendenschaft beantragen.