Die Rückerstattung kann nur Erfolgen, wenn der Antrag innerhalb von vier Wochen nach Semesterbeginn oder einer Exmatrikulation gestellt wird.
Zur Rückerstattung des Studierendenschaftsbeitrags werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antragsformular
- Zahlungsnachweis
- Exmatrikulationsbescheinigung bzw. Nachweis, dass die Immatrikulation nicht vollzogen wurde (Schreiben über Verzicht auf den Studienplatz)