Sie haben sich für eine Promotion an der Hochschule Heilbronn entschieden? Dann finden Sie hier wichtige Informationen zu den ersten Schritten auf dem Weg zum Doktortitel:
Wenden Sie sich gerne zu Anfang an das Forschungs- und Graduiertenzentrum der Hochschule Heilbronn und vereinbaren eine Erstberatung. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular:
Sie regeln Ihr Promotionsverhältnis mit dem/der erstbetreunden Professoren Ihres Promotionsvorhabens in Form einer Betreuungsvereinbarung:
Arbeiten Sie in Abstimmung mit Ihrem künftigen Betreuer ein Forschungsexposé aus, in dem Sie ihr Promotionsthema ausführen.
In Baden-Württemberg haben die Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) das Promotionsrecht nach dem Verbandsmodell. Zu den Trägerhochschulen des Promotionsverbands Baden-Württemberg gehört auch die Hochschule Heilbronn, an der die Promotion durchgeführt wird.
Beantragen Sie daher als nächsten Schritt die Annahme als Doktorand*in beim Promotionsverband BW.
Nach der Annahme als Doktorand*in durch den Promotionsverband BW sind Sie zur Immatrikulation an der HHN verpflichtet, falls Sie nicht unter bestimmten Voraussetzungen darauf verzichten möchten. Bitte informieren Sie sich unter dem folgenden Link zum Thema Immatrikulation und Zugehörigkeit zu einer Statusgruppe hier an unserer Hochschule.
Abseits vom Regelfall einer Erstbetreuung an der Hochschule Heilbronn besteht die Möglichkeit, mit einer kooperierenden Hochschule eine dortige Erstbetreuung anzustreben. In diesem Fall findet die Zweitbetreuung an der HHN statt.
Das kooperative Promotionsverfahren kann mit nationalen als auch internationalen, promotionsberechtigten Universitäten durchgeführt werden. Bei der Suche können die Betreuer seitens der HHN behilflich sein.
Bei diesem Promotionsmodell gibt die promotionsberechtigte Hochschule in der Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät oder des jeweiligen Fachbereichs Auskunft darüber, welche Formalien vorausgesetzt werden.
In der Wirtschaft Berufspraxis sammeln und gleichzeitig promovieren: Die Industriepromotion macht es möglich. Das Thema wird meist vom Unternehmen vorgegeben, die Arbeit entsprechend vergütet.
Die Immatrikulation begründet die mitgliedschaftliche Stellung innerhalb der Hochschule.
Doktorand*innen mit einem Stellenumfang von weniger als 50% an der Hochschule Heilbronn werden der Gruppe der Studierenden zugeordnet. Doktorad*innen mit einem Stellenumfang mit mehr als 50% werden der Gruppe der Mitarbeitenden zugeordnet.
Beschäftigte mit einem Stellenumfang von mehr als 50%, die an der Hochschule Heilbronn immatrikuliert sind, müssen sich nach § 3 Abs. 4 der Wahlordnung bei der Wahl zum Senat und zum Fakultätsrat für die Zugehörigkeit entweder zur Gruppe der Studierenden oder der Gruppe der Mitarbeitenden entscheiden. Dazu werden Sie durch die Wahlleitung im Rahmen des Wahlausschreibens aufgefordert.
Die Betreuung von Promovierenden hat an der HHN einen hohen Stellenwert. Um Sie hierbei zu unterstützen, finden Sie im Folgenden weitere Informationen:
Die Gewinnung von exzellentem wissenschaftlichen Nachwuchs gestaltet sich durch die starke Konkurrenz anderer Forschungseinrichtungen und Industriebetriebe oft sehr schwierig. Das FuGZ als zentrale Einrichtung der Hochschule Heilbronn zur Nachwuchsförderung verschafft Ihrem Institut zusätzliche Wettbewerbsvorteile und steigert die Attraktivität der HHN als Arbeitgeber.
Mit seinen umfassenden Beratungsangeboten unterstützt das FuGZ Sie dabei, Ihre Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler zu informieren und zu begleiten, z. B. zu den formalen Schritten und Finanzierungsmöglichkeiten.
Gerne unterstützten wir Sie aktiv bei Bewerbungsverfahren – sprechen Sie uns an!
Nachweislich forschungsstarke und forschungsaktive Professoren können beim Promotionsverband einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen und innerhalb der dortigen Forschungseinheiten die Erstbetreuung von Promotionsvorhaben übernehmen:
Neben der Mitgliedschaft im Promotionsverband BaWü können HAW-Professor*innen auf zwei Arten das Promotionsrecht erlangen, durch die Kooption und die Assoziierung. Bei ersterer werden Sie in eine universitären Fakultät integriert, mit gleichen Rechten und Pflichten in der akademischen Selbstverwaltung. Bei der Assoziierung mit einer Universität wird die eigenständige Betreuung von Promotionen ohne eine direkte Fakultätsmitgliedschaft durch Abstimmung zwischen Universität und HAW ermöglicht.
Erstbetreuer übernehmen die Hauptverantwortung für die wissenschaftliche Betreuung der Doktorarbeit, während Zweitbetreuer ergänzende Expertise und Perspektiven einbringen und somit eine zusätzliche Unterstützung für den/die Promovierende/n darstellen.
Sie regeln Ihr Promotionsverhältnis mit dem/der Promovierenden in Form einer Betreuungsvereinbarung:
Die Hochschule Heilbronn definiert in ihrer Satzung auf Grundlage des DFG-Kodex von 2019 Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten, die für das gesamte wissenschaftliche Personal gelten.
Das Forschungs- und Graduiertenzentrum (FuGZ) ist die zentrale Einrichtung für die Nachwuchsförderung an der Hochschule Heilbronn. Wir sind die Anlaufstelle für alle Promotionsinteressierten, Promovierenden, Postdocs und Betreuende und fungieren als Bindeglied zum Promotionsverband BW.
Mit unseren Serviceangeboten unterstützen wir Sie beispielsweise bei der Gewinnung exzellenter Promovierender und Postdocs sowie bei deren internationaler Vernetzung, Kompetenzentwicklung und Karriereplanung.
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