Das Studium beginnt ausschließlich nur zum Sommersemester. Eine Immatrikulation zum Wintersemester ist somit nicht möglich.
Bei dem konsekutiven Master handelt es sich um ein Vollzeitstudium, somit ist es nicht vorgesehen nebenberuflich zu studieren.
Alle nötigen Bewerbungsunterlagen finden Sie hier aufgelistet. Zusätzliche Regelungen können Sie aus der Zulassungssatzung §5 entnehmen: Motivationsschreiben (Umfang ca. 500-700 Wörter) und einen tabellarischen Lebenslauf.
Die fehlenden 30 ECTS müssen aus den Bachelorstudiengängen unserer Fakultät in Schwäbisch Hall nachgeholt werden. Sie werden zu Beginn des Studiums aufgefordert einen Plan mit den zu absolvierenden Modulen zu erstellen, diesen Plan besprechen Sie dann mit unserem Studiendekan. Idealerwiese sollte es sich dabei um Fächer handeln, die zum Einen die Studieninhalte des Masterstudiengangs sinnvoll ergänzen und zum Anderen möglichst überschneidungsfrei zu den bereits belegten Modulen aus Ihrem Erststudium sind.
Das Masterstudium beginnt jährlich ausschließlich zum Sommersemester, somit können die fehlenden Leistungen erst nach der Zulassung und Einschreibung zum Sommersemester erbracht werden.
Nach §2 Nr.2 Zulassungssatzung wird mindestens ein wirtschaftswissenschaftlicher Anteil in Höhe von 50 v. H. verlangt.
Das Auswahlverfahren setzt sich aus der Studienleistung des maßgeblichen Erststudiums und aus dem Ergebnis des Auswahlgesprächs zusammen. Somit wird die Berufserfahrung bei dem Auswahlverfahren nicht in Betracht gezogen.
Ein Auslandssemester zu absolvieren ist möglich, dafür schlagen wir das dritte Semester als ein potentielles Auslandssemester vor. Weitere Informationen finden zu unseren Auslandsaktivitäten finden Sie hier.
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