Ansprechpartner*innen im Studiengang Betriebswirtschaft und Sozialmanagement

Funktionen

Studiendekanin und Praktikantenamtsleitung
Prüfungsausschussvorsitz

Professor*innen im Studiengang

Prof. Dr. Stefanie Sachsenmaier
Prof. Dr. Stefanie Sachsenmaier
Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Grundlagen Marketing, Strategisches Marketing, Unternehmenssimulation, Social Marketing
Prof. Dr. Elisabeth Schloeder
Prof. Dr. Elisabeth Schloeder
Sozial- und Gesundheitsmanagement, Unternehmensethik, Nationale und Internationale Aspekte des Sozialmanagements

Professor*innen aus anderen Studiengängen

Dozenten und Lehrbeauftragte

Mitarbeiter*innen

M.A. Claudia Vilaboa
M.A. Claudia Vilaboa
Stunden- und Prüfungsplanung, Studienberatung, Studiengangsverwaltung
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Sarah Stuber
Bewerbungsprozess/ Zulassung/ Einschreibung/ Rückmeldung

Studienkommission BS

Kontakt zur Studienkommission unter: bs@hs-heilbronn.de

Möchten Sie Teil der Studienkommission des Studiengangs BS werden? Oder haben Sie Anregungen, Verbesserungswünsche oder auch Kritik? Dann melden Sie sich gerne bei uns.

Vorsitzender

Prof. Dr. Stefanie Sachsenmaier (Studiendekanin)

Professor*innen

Prof. Dr. Reiner-Peter Doll

Prof. Dr. Joachim Fiebig

Prof. Dr. Elisabeth Schloeder

Prof. Dr. Sabine Scholl

Prof. Dr. Christoph Tiebel

Mitarbeiter*innen

Franziska Tröster

Student*innen SS 2024

Aleyna Nur Kaba

Frederik Müller

Truc Truong Viet

Hansy Karina Mariyathas

Studienkommission nach LHG § 26

(1) (Auszug) Der Fakultätsrat bestellt für die mit Lehre und Studium zusammenhängenden Aufgaben eine Studienkommission, der höchstens zehn Mitglieder, davon vier Studierende, von denen eine oder einer Mitglied des Fakultätsrats oder der Fachgruppe sein soll, angehören. Den Vorsitz einer Studienkommission führt der/die Studiendekan/in.

Aufgaben der Studienkommission nach LHG § 26

(3) Zu den Aufgaben der Studienkommission gehört es insbesondere, Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Gegenständen und Formen des Studiums sowie zur Verwendung der für Studium und Lehre vorgesehenen Mittel zu erarbeiten und an der Evaluation der Lehre gemäß § 5 unter Einbeziehung studentischer Veranstaltungskritik mitzuwirken.

(5) Studierende haben das Recht, die/den zuständige/n Studiendekan/in auf Mängel bei der Durchführung des Lehr- und Studienbetriebes oder die Nichteinhaltung von Vorschriften der Studien- und Prüfungsordnung hinzuweisen und die Erörterung der Beschwerde in der zuständigen Studienkommission zu beantragen. AntragstellerInnen sind über das Ergebnis der Beratung zu unterrichten.

Die Mitglieder der Studienkommissionen werden für vier Jahre durch den Fakultätsrat gewählt, mit Ausnahme der studentischen Vertreter.

Stand: Oktober 2023