Bewerbung für internationale Studieninteressierte

Ein Bildausschnitt von einem Kalender

Bewerbungsfristen

Sommersemester: 15. Januar
Vorlesungsbeginn: Mitte März

Wintersemester: 15. Juli 
Vorlesungsbeginn: Ende September

Für Bachelor- und Masterstudiengänge mit Direkteinschreibung gilt als Bewerbungsfrist allgemein der Vorlesungsbeginn.

Fällt das Ende der Frist auf einen Sonn- oder Feiertag, so endet die Frist mit Ablauf dieses Tages und verlängert sich nicht.

Maßgebend ist der Eingang des Zulassungsantrages mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Hochschule, nicht der Tag des Poststempels.

Studienvoraussetzung und Bewerbung

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, benötigen Sie vor der Bewerbung an der HHN eine Zeugnisanerkennung. Bitte kümmern Sie sich frühzeitig um die Anerkennung der Zeugnisse. Die Zeugnisanerkennung muss bis zur Bewerbungsfrist an der HHN vorliegen (15.01./15.07.).

Für die Bewerber/innen der Bachelor- und Masterstudiengänge Medizinische Informatik gelten hiervon abweichende Regelungen (siehe unten).

Studienbewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen müssen sich zunächst beim

Hochschule Konstanz
Studienkolleg
Alfred-Wachtel-Str. 8
78462 Konstanz

um eine kostenlose Zeugnisanerkennung bewerben. Für Interessenten von (Fach-)Hochschulen in Baden-Württemberg ist das Studienkolleg Konstanz die zentrale Anlaufstelle hinsichtlich Beratung, Zeugnisanerkennung und Deutschprüfung.

Bitte kümmern Sie sich so früh wie möglich um die Anerkennung Ihrer Zeugnisse. Die Anerkennungsurkunde muss bis zum Bewerbungsschluss (15.01./15.07.) bei der HHN eingegangen sein. Bitte  beachten Sie, dass das Studienkolleg Konstanz eine Bearbeitungszeit von durchschnittlich vier Wochen hat.

Die Bewerbung kann nur dann berücksichtigt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen (inkl. Zeugnisanerkennung des Studienkolleg Konstanz) fristgerecht bei der Hochschule Heilbronn eingegangen sind (15. Januar für das Sommersemester; 15. Juli für das Wintersemester). Bitte beachten Sie, dass dies eine Ausschlussfrist ist. Im Einzelfall kann auch eine Anerkennung von uniasstist akzeptiert werden, sofern diese bereits vorliegt.

Für deutsche Staatsangehörige, die Ihr Abitur im Ausland abgelegt haben, mit Wohnsitz noch im Ausland und in Baden-Württemberg studieren möchten, oder im Ausland eine Hochschulzugangs­berechtigung erworben und Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, erfolgt die Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung beim

Regierungspräsidium Stuttgart
Abteilung 7 Schule und Bildung
- Zeugnisanerkennungsstelle –
Postfach 10 36 42
70031 Stuttgart

Tel.: 0711 904-40700

Befindet sich Ihr Wohnsitz in einem anderen Bundesland, ist die Zeugnisanerkennungsstelle dieses Bundeslandes zuständig.

Bewerbende mit Abiturzeugnis einer deutschen Auslandsschule können sich direkt an der Hochschule Heilbronn bewerben. Eine Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) und ein Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse sind nicht erforderlich.

Die HHN ist Kooperationpartner des Weltverbands deutscher Auslandsschulen.

Studienbewerber*innen für Medizinische Informatik (Bachelor und Master) richten Ihre Bewerbung mit sämtlichen Unterlagen direkt an die Hochschule Heilbronn.

Eine Zeugnisanerkennung erfolgt durch das Akademische Auslandsamt der Universität Heidelberg. Hierfür müssen Sie sich jedoch nicht zusätzlich bei der Universität Heidelberg bewerben.

Im Vorfeld eines regulären Bewerbungsverfahrens führt die Universität Heidelberg keine Prüfung und Bewertung Ihrer Nachweise durch. Ebenso können keine Informationen (z.B. zu Zeugnissen, Noten, etc.) über die Chance einer Zulassung gegeben werden. Bewerbungsunterlagen müssen form- und fristgerecht innerhalb des Bewerbungsverfahrens eingehen und werden ausschließlich innerhalb des Auswahlverfahrens geprüft.

Die Bewertung erfolgt nach den Empfehlungen der Zentralstelle für ausländische Bildungswesen (ZAB). Eine Übersicht über die entsprechenden Regelungen finden Sie hier.

Bei Studienbewerbungen aus China, Vietnam oder Indien muss das Original-Zertifikat über die Echtheit ihrer Dokumente bzw. die Original-Bescheinigung der akademischen Prüfstelle des Kulturreferates der Deutschen Botschaft (APS) beiliegen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Hochschulrektorenkonferenz und bei der jeweiligen akademischen Prüfstelle direkt:

Erforderliche Sprachkenntnisse

Die Unterrichtssprache an der Hochschule Heilbronn ist Deutsch - abgesehen von einigen Master-Studiengängen.

Um einen Studienplatz in einem der deutschsprachigen Studiengänge zu erhalten, müssen Sie ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Ausnahme: Sie haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Schule erworben.

Gruppe Studierende Kün

Studiengebühren

Internationale Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten müssen in Baden-Württemberg Studiengebühren in Höhe von EUR 1.500 pro Semester bezahlen.

Lotsin für das Bewerbungsverfahren: