An der Hochschule Heilbronn steht bei Fragen und Konflikten im Bereich der wissenschaftlichen Integrität ein Ombudsman für die Wissenschaft beratend an Ihrer Seite.
Im Rahmen seiner Beratungseistung orientiert sich die Ombudsperson an den Leitlinien zur Sicherung guter Wissenschaftlicher Praxis.
Die Ombudsperson berät als neutrale Vertrauensperson allgemein zu Fragen guter wissenschaftlicher Praxis. In Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens trägt die Ombudsperson zur lösungsorientierten Konfliktvermittlung bei.
Verdachtsfälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens leitet die Ombudsperson im Bedarfsfall an die Kommission zur Untersuchung von Fehlverhalten in der Wissenschaft weiter.
An der Hochschule Heilbronn sind die Verfahren zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens im Rahmen einer Verfahrensordnung geregelt.
In der Verfahrensordnung sind insbesondere Tatbestände wissenschaftlichen Fehlverhaltens, Verfahrensvorschriften und Maßnahmen bei Feststellung eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens definiert,
Die Verfahrensordnung ist verbindlich für alle wissenschaftlich Tätigen und Studierenden an der Hochschule Heilbronn.
Aufgrund des Beschlusses des Senats der Hochschule Heibronn hat die Hochschulleitung hat eine ständige Kommission zur Untersuchung von Fehlverhalten in der Wissenschaft bestellt. Mitglieder der Kommission sind: