Visum für internationale degree-seeking Studierende

Ob Sie als internationale degree-seeking-Studierende ein Visum für Deutschland benötigen, hängt von Ihrem Herkunftsland ab. In der Regel gelten folgende Visabestimmungen:

  • Staatsbürger*innen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, Liechtenstein, Island, Norwegen oder der Schweiz benötigen kein Visum für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland. Innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie sich jedoch beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden.
  • Staatsbürger*innen von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, der Republik Korea, Neuseeland, San Marino, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland oder den USA benötigen kein Visum für die Einreise nach Deutschland. Allerdings müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Ankunft in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen.
  • Staatsbürger*innen aller anderen Länder benötigen ein Visum für die Einreise nach Deutschland. Beantragen Sie ein nationales Visum zum Studium bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Nach der Ankunft in Deutschland müssen Sie spätestens 4 bis 6 Wochen vor Ablauf Ihres Visums bei der örtlichen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
  • Wenn Sie sich bereits in Deutschland befinden und eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen, kontaktieren Sie die für Sie zuständige Ausländerbehörde und fragen Sie nach der Möglichkeit, Ihre bestehende Aufenthaltserlaubnis in eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium an der Hochschule Heilbronn umzuwandeln.

Achtung: Diese Informationen sollen Ihnen nur erste Hinweise geben und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Verbindliche Informationen zur Visumspflicht erhalten Sie bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland.

Tipps für die Visumbeantragung

Für die Beantragung eines Visums zum Studium werden in der Regel verschiedene Unterlagen benötigt, darunter eine Reisekrankenversicherung, ein Finanzierungsnachweis, ggf. eine landspezifische Zeugnisanerkennung. Die Ausstellung dieser Unterlagen kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Auch die rechtzeitige Terminbuchung bei der deutschen Auslandsvertretung gehört zur Vorbereitung. Daher sollten Sie sich frühzeitig über die Visumsvoraussetzungen informieren, am besten bereits während des Bewerbungsprozesses für einen Studienplatz an der HHN.

Der Prozess der Visumbeantragung kann mehrere Monate dauern. Es wird daher empfohlen, möglichst frühzeitig einen Termin bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland zu vereinbaren.

FaQs Visumbeantragung

Ob Sie als internationale degree-seeking Studierende ein Visum benötigen, hängt von Ihrem Herkunftsland ab. Verbindliche Informationen zur Visumspflicht erhalten Sie bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland.

Wenn Sie aus einem Land mit Visumpflicht kommen, müssen Sie Ihr Visum bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen.

Wenn Sie sich bereits in Deutschland befinden und eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen, kontaktieren Sie die für Sie zuständige Ausländerbehörde und fragen Sie nach der Möglichkeit, Ihre bestehende Aufenthaltserlaubnis in eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium an der Hochschule Heilbronn umzuwandeln.

Wenn Sie aus einem Land mit Visumpflicht kommen, müssen Sie ein Visum für ein Studium (sogenanntes D-Visum oder nationales Visum) beantragen. Bitte bewerben Sie sich NICHT für ein Schengen-Visum (C-Visum)! 

Das Studienvisum hat in der Regel eine Gültigkeit von 6 oder 12 Monaten und muss nach der Ankunft in Deutschland in eine Daueraufenthaltsgenehmigung umgewandelt werden. Bezüglich der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis berät Sie gerne der International Student Support

Im ILIAS-Kurs des International Student Support finden Sie detaillierte Informationen zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis.

Die Hochschule Heilbronn kann aus datenschutzrechtlichen Gründen leider keine Termine für Studierende bei Auslandsvertretungen vereinbaren.

Der Finanzierungsnachweis ist eine Anforderung der deutschen Auslandsvertretung für die Beantragung eines Visums. Die Hochschule Heilbronn kann daher ein solches Dokument nicht ausstellen. 

Bitte verwenden Sie die Informationen von der Website des Auswärtigen Amtes oder die Informationen der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Land als Nachweis für die Lebenshaltungskosten.

Bitte geben Sie die Kontaktdaten Ihrer Studiengangskoordination an. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite Ihres Studiengangs oder hier.

Auf dieser Webseite finden Sie die Termine im akademischen Kalender. 

Sollten Sie ein offizielles Dokument mit den gesamten Studienzeiten in Ihrem Studiengang benötigen, wenden Sie sich an Ihre Studiengangskoordination. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite Ihres Studiengangs oder hier.

Tipp: Alle studiengangsbezogenen Unterlagen können bei Ihrer Studiengangskoordination angefragt werden.

Auf der Webseite Ihres Studiengangs können Sie Informationen über die Vorlesungssprache finden. 

Sollten Sie ein offizielles Dokument mit dieser Information benötigen, wenden Sie sich an Ihre Studiengangskoordination. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite Ihres Studiengangs oder hier.

Tipp: Alle studiengangsbezogenen Unterlagen können bei Ihrer Studiengangskoordination angefragt werden.

Oft müssen Studierende ein Visum beantragen, bevor sie eine Zusage für eine Wohnung erhalten. In der Regel erlauben die deutschen Auslandsvertretungen in solchen Fällen, die Adresse der Hochschule anzugeben. Möglicherweise werden Sie aufgefordert, einen Nachweis (z.B. durch Screenshots oder E-Mails) zu zeigen, dass Sie sich für eine Wohnung beworben haben. Bitte kontaktieren Sie die deutsche Auslandsvertretung für verbindliche Informationen. 

Auf dieser Webseite finden Sie Informationen zum Thema Wohnungssuche.

Die Hochschule Heilbronn kann sich aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht nach dem aktuellen Stand der Visumsbeantragung erkundigen. Darüber hinaus haben wir keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeiten Ihres Visumantrags.

Auf dieser Seite finden Sie den akademischen Kalender mit den Vorlesungszeiten. 

In Ausnahmefällen können manche Studiengänge eine Einreise nach dem Vorlesungsbeginn tolerieren. Ob diese Möglichkeit besteht und wann Sie spätestens einreisen dürfen, erfahren Sie bei Ihrer Studiengangskoordination. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite Ihres Studiengangs oder hier.

Sollte eine spätere Anreise nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit, für das erste Semester ein Urlaubssemester zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Module des zweiten Semesters sich häufig auf den Modulen des ersten Semesters aufbauen. Beraten Sie sich diesbezüglich mit der Koordination Ihres Studiengangs. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite Ihres Studiengangs oder hier.

Kontaktperson für internationale degree-seeking Studierende