18.900 €
zzgl. Kosten für die Studienexkursion
Die Zahlung ist monatlich oder semesterweise möglich.
Die Studiengebühren und alle sonstigen mit dem Studium zusammenhängende Kosten können, bei Vorliegen der Voraussetzungen, als Werbungskosten geltend gemacht werden, da es sich i.S.d. § 19 HRG um ein weiteres berufsqualifiziertes Studium handelt. Nähere Informationen wird Ihnen Ihr Steuerberater oder zuständige Finanzamt geben.
Viele Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeiter*innen bei beruflicher Weiterbildung und zahlen oftmals die Studiengebühren oder einen Teilbetrag. Nachfragen lohnt sich!