Ob Bildungszeit, Stipendium oder Bildungskredit - es gibt viele Fördermöglichkeiten für ein berufsbegleitendes Studium oder Weiterbildungskurse. In der folgenden Übersicht haben wir die wichtigsten Fördermöglichkeiten und Finanzierungstipps für Sie zusammengestellt.
Viele Unternehmen unterstützen die berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Mitarbeiter*innen z. B. durch eine finanzielle Beteiligung an den Studien- oder Teilnahmegebühren, durch die Freistellung für die Zeit der Weiterbildungsmaßnahme oder durch die Gewährung von Sonderurlaub.
Unsere Empfehlung: Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber!
Wir stehen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes (BFH) können die Kosten für eine beruflich bedingte Fort- oder Weiterbildung steuerlich geltend gemacht werden. In welcher Höhe diese Abzüge bei der Ermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens Berücksichtigung finden, ist abhängig vom Einzelfall.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich frühzeitig bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder bei Ihrer Steuerberatung zu informieren, um mögliche Ersparnisse genau kalkulieren zu können.
Beschäftigte in Baden-Württemberg haben durch das Bildungszeitgesetz Anspruch auf bis zu fünf Tage Bildungszeit im Jahr. Das bedeutet, dass sie sich für Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes freistellen lassen können.
Einige unserer Zertifikatskurse werden durch das "Förderprogramm Fachkurse" des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Das Förderprogramm soll Anreize für eine breitenwirksame berufliche Qualifizierung von Erwerbstätigen schaffen, um den Veränderungen und steigenden Qualifikationsanforderungen in der Arbeitswelt gerecht zu werden.
Bei den geförderten Kursen reduzieren sich die Kursgebühren für Weiterbildungsinteressierte, die in Baden-Württemberg leben und/oder arbeiten und unter 55 Jahre alt sind um 30 %, bei Personen ab 55 Jahren reduziert sich die Kursgebühr sogar um 70 %.
Die geförderten Zertifikate erkennen Sie an der reduzierten Kursgebühr mit der Kennzeichnung "ESF-gefördert".
Für die Antragstellung benötigen wir Ihre Anmeldung zu unserem förderfähigen Zertifikatskurs sowie die folgenden ausgefüllten Formulare von Ihnen:
Bitte füllen Sie für die Antragstellung die beiden Dokumente vollständig aus und senden uns diese digital unterschrieben per Mail an andrea.sieling@hs-heilbronn.de zu. Bei unvollständigen Daten ist eine finanzielle Förderung nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass uns diese Unterlagen vor Kursbeginn vollständig vorliegen müssen. Nach Beginn des Kurses können keine Anträge mehr angenommen werden.
Nach Beendigung des Kurses benötigen wir außerdem noch den Fragebogen nach Kursende und die Selbsterklärung für Teilnahme an virtuellen Schulungen (falls es sich um einen Online-Kurs handelt) von Ihnen. Beide Dokumente erhalten Sie rechtzeitig per Mail von uns.
Im Folgenden haben wir Ihnen eine kurze Übersicht über die verschiedenen Förderungsangebote des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erstellt. Für weitere Details zu den Voraussetzungen und den förderfähigen Programmen informieren Sie sich bitte direkt auf den u.g. Websites!
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.
Mit dem Deutschlandstipendium unterstützt die Bundesregierung begabte und leistungsfähige Studierende. Sie will herausragende Leistungen und gesellschaftliches Engagement honorieren und das Verantwortungsbewusstsein der Gesellschaft für Bildung und Begabung stärken.
Das Aufstiegsstipendium für Berufserfahrene unterstützt engagierte Fachkräfte aus allen Berufsbereichen bei einem ersten akademischen Hochschulstudium.
Viele Banken bieten zur Ausbildungsförderung einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Bildungs- bzw. Studienkredit an, der die Studierenden bei der Finanzierung ihres Weiterbildungsbestrebens unterstützen soll.
Der KfW-Studienkredit soll grundsätzlich als ein Baustein der Studienfinanzierung dienen und die Lebenshaltungskosten der Studierenden während des Studiums (unabhängig vom Studienfach) finanzieren.
Für Schüler*innen und Studierende in den letzten Jahren der Ausbildung
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