Gesamtbetrag: 15.800 €
Finanzierung
> Kosten und Finanzierung
Förderung
Die Studiengebühren und alle sonstigen mit dem Studium zusammenhängende Kosten können, bei Vorliegen der Voraussetzungen, als Werbungskosten geltend gemacht werden, da es sich i.S.d. § 19 HRG um ein weiteres berufsqualifiziertes Studium handelt. Nähere Informationen wird Ihnen Ihr Steuerberater oder zuständige Finanzamt geben.
Stipendien
Stipendien-Suchende können sich auf nachfolgenden Seiten über aktuelle Stipendienprogramme informieren: Stipendienberatung der Hochschule, www.stipendienlotse.de und www.mystipendium.de.
Studienkredit / Studiendarlehen
Eine weitere Möglichkeit der Studienfinanzierung bietet die Aufnahme eines Studienkredits.
Nähere Informationen gibt es dazu z.B. bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) www.kfw-foerderbank.de oder bei der Deutsche Bildung AG www.deutsche-bildung.de.
Unterstützung durch Ihren Arbeitgeber
Viele Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeiter*innen bei beruflicher Weiterbildung und übernehmen häufig die Studiengebühren oder einen Teilbetrag. Nachfragen lohnt sich!
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