Der Struktur- und Entwicklungsplan (SEP) ist das zentrale „Strategiepapier“ der Hochschule. In ihm schreibt die Hochschule ihre langfristigen Entwicklungsziele fest, präzisiert deren Umsetzung in Form von Maßnahmen und ordnet diesen Ressourcen und Verantwortlichkeiten zu. Nach dem Landeshochschulgesetz sind die baden-württembergischen Hochschulen zur Aufstellung und Fortschreibung von Struktur- und Entwicklungsplänen mit einer Laufzeit von jeweils fünf Jahren verpflichtet (§ 7 LHG).
Der aktuelle Struktur- und Entwicklungsplan 2020-2025 der Hochschule Heilbronn entstand im Rahmen eines partizipativen Vorgehens unter wechselseitiger Einbindung aller Hochschuleinrichtungen (Fakultäten, Verwaltung, Zentrale Einrichtungen), des Senats und des Hochschulrats. Die Beiträge der Fakultäten zum SEP wurden in Strategiegesprächen mit der Hochschulleitung abgestimmt und in jeweils eigenen Strategiepapieren dokumentiert. Die Beiträge der Verwaltung und Zentralen Einrichtungen sind in den Hochschul-SEP integriert, ebenso der Gleichstellungsplan der Hochschule.
Der Bereich Hochschulentwicklung koordiniert den Prozess der SEP-Erstellung und ist für die Redaktion des „zentralen“ Hochschul-SEP verantwortlich.
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