Laut § 26 der Studien- und Prüfungsordnung für 6- bzw. 7-semestrige Bachelorstudiengänge ist das Thema der Bachelor Thesis (die Abschlussarbeit eines Bachelorstudienganges) anzumelden bei:
Laut § 21 der Studien- und Prüfungsordnung für 3- bzw. 4-semestrige Masterstudiengänge ist das Thema der Master Thesis (die Abschlussarbeit eines Masterstudienganges) anzumelden bei:
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich schriftlich. Eine Anmeldung über das HIS Online Portal ist nicht erforderlich.
Zum Zeitpunkt der Anmeldung muss die Immatrikulation zum aktuellen Semester vorliegen. Die Bearbeitung der Thesis kann im exmatrikulierten Zustand erfolgen.
Die Bearbeitungszeit beträgt für die Bachelor-Thesis vier Monate und für die Master-Thesis sechs Monate.
Die Bearbeitungszeit der Thesis kann grundsätzlich auf Antrag und mit Genehmigung des Prüfungsausschusses um maximal zwei Monate verlängert werden.
Die Thesis gilt als abgegeben, wenn das Prüfungsexemplar zusammen mit einer eidesstattlichen Erklärung (s. jeweilige SPO) bei der für den Studiengang zuständigen Sachbearbeiterin im Zentralen Prüfungsamtes eingegangen ist.
Für die Abgabe von weiteren Exemplaren sind die studiengangspezifischen Regelungen zu beachten.