FAQ - Häufig gestellte Fragen im Prüfungsamt

Allgemeine Fragen zu Prüfungen

Jede Prüfungsleistung kann zweimal wiederholt werden. Nach dem zweiten Drittversuch sind weitere Drittversuche davon abhängig, dass ein Beratungsgespräch mit einer von der Fakultät benannten Stelle durchgeführt wird.

Bei jedem weiteren Drittversuch ist jeweils ein Beratungsnachweis zu erbringen. 

Wenn Sie eine oder mehrere Prüfungen zum dritten Mal nicht bestanden haben, erhalten Sie ebenfalls ein Schreiben vom Prüfungsamt. Sie haben dann Ihren Prüfungsanspruch verloren und müssen exmatrikuliert werden, es sei denn, Sie können die betroffene Prüfung mit anderen, bereits bestandenen Prüfungen des Moduls, ausgleichen.

Nein, eine bestandene Prüfungsleistung kann nicht wiederholt werden.

Ja, jedoch nur Wiederholungsprüfungen.

Ja, alle Prüfungs(vor)leistungen bis auf solche, die an den Vorlesungsbesuch geknüpft sind.

Es kann ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden, über welchen der zuständige Prüfungsausschuss entscheidet.

Nach erfolgreichem Abschluss des Grundstudiums können Sie sich die Bescheinigung über die bestandene Bachelorvorprüfung im eCampus abrufen. Sie erhalten die Bescheinigung unter dem Menüpunkt "Bescheide / Bescheinigungen"

Ja, wenn nicht mehr als vier Prüfungsleistungen des Grundstudiums offen sind.

Sie sollten sich in diesem Fall, ggf. über eine Prüfungseinsicht, zunächst um eine Klärung bei dem/der Prüfer/in bemühen.

Nicht curriculare Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen können gem. § 28 SPO AT (Zusatzfächerregelung) belegt werden.

Auf Antrag können Sie höchstens fünf weitere, im Besonderen Teil nicht vorgeschriebene Prüfungsleistungen aus dem Fächerangebot der Hochschule Heilbronn oder von ausländischen Partnerhochschulen im Zeugnis als Zusatzfach aufnehmen lassen. Die Noten dieser Prüfungsleistungen werden nicht in die Festsetzung der Gesamtnote mit einbezogen.

Eine Prüfungsleistung, die außerhalb des eigenen Studienganges (für die also zum Zeitpunkt der Ableistung keine Immatrikulation vorliegt), also als Zusatzfach erbracht wurde, kann nicht für den eigenen Studiengang anerkannt werden.

Der Antrag auf Ausgleich ist im Prüfungsamt einzureichen. Bei Fragen zum Ausgleich wenden Sie sich bitte an die im Prüfungsamt für Sie zuständige Sachbearbeiterin.

Der Antrag kann jederzeit -nach Eingang der Note der auszugleichenden Prüfung- gestellt werden.

Die ECTS der ausgeglichenen Prüfung werden erst bei Bestehen des ganzen Moduls, jedoch frühestens bei Abschluss des Studiums, in Ihrem Notenspiegel sichtbar. Bei einem Ausgleich im Grundstudium gelten die ECTS als erbracht mit Ausstellung der Bescheinigung für die Bachelorvorprüfung.

Für den Nachweis der Studienleistungen nach § 48 Abs. 1 BAföG erhalten Sie im Prüfungsamt einen Notenspiegel, aus dem die Gesamtzahl der erreichten ECTS hervorgeht und der mit einer Unterschrift und Stempel der Hochschule versehen ist. Diesen ECTS-Nachweis können Sie direkt im Studierendenwerk Heidelberg einreichen. Das Formblatt 5 muss dann nicht zusätzlich beim Studierendenwerk eingereicht werden, der Notenspiegel ist ausreichend. Dort werden übliche Leistungen bestätigt, wenn mindestens 75% der ECTS-Punkte erfolgreich abgeleistet sind, welche nach SPO zum jeweiligen Zeitpunkt vorgesehen sind. Wie die Verteilung im Einzelnen ist, können Sie bei Ihrem zuständigen Prüfungsausschuss erfragen. 

Für Fragen rund um Ihr Studium mit Kind(ern) wenden Sie sich hier an den Familienservice.

Studieren Sie mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung finden Sie hier Anlaufstellen.

Fragen zur Thesis

Das Thema der Thesis ist spätestens sechs Monate nach Ende des Semesters, in welchem die letzte Modulprüfung erfolgreich abgelegt wurde, anzumelden.

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich schriftlich. Den Antrag finden Sie hier oder bei Ihrem zuständigen Prüfungsausschuss. Eine Anmeldung über das HIS Online Portal ist nicht erforderlich.

Lediglich bei Anmeldung der Thesis muss eine Immatrikulation vorliegen. Während des Abfassens und bei Abgabe der Thesis können Sie immatrikuliert bleiben, müssen es jedoch nicht.

Die Thesis begleitenden, jedoch rechtlich selbstständigen Prüfungen wie Seminare, Kolloquien etc. können auch von exmatrikulierten Studierenden abgelegt werden, wenn zum Zeitpunkt der Anmeldung eine Immatrikulation vorlag.

Die Bearbeitungszeit beträgt für die Bachelor-Thesis vier Monate und für die Master-Thesis sechs Monate.

Die Bearbeitungszeit der Thesis kann grundsätzlich auf Antrag und mit Genehmigung des Prüfungsausschusses um maximal zwei Monate verlängert werden.

Wenn nichts anderes vereinbart ist, kann die Thesis an den/die betreuenden Dozenten/innen als PDF-Datei abgegeben werden. Dem Prüfungsamt muss aber eine gebundene Version (mind. Ringbuchbindung, schwarz-weiß) mit eingebundener Eidestattlicher Erklärung, abgegeben werden.

In beiden Fällen ist der Abgabetermin einzuhalten. Wenn der Abgabetermin der Thesis auf das Wochenende oder einen Feiertag fällt, muss die Thesis am folgenden Werktag abgegeben werden.

Die Thesis kann im Briefkasten eingeworfen oder per Post eingesandt werden.

Sie erhalten vom Prüfungsamt eine schriftliche Bestätigung über die Abgabe der Thesis. Desweiteren erhalten Sie gleichzeitig die für den Abschluss erforderlichen Unterlagen wie die Modulnotenkombination. Diese müssen Sie ausgefüllt wieder im Prüfungsamt einreichen. 

Die Thesis kann bei einer Bewertung, die schlechter als "ausreichend" (4,0) ist, einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen. Die Ausgabe eines neuen Themas ist innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach der Bekanntgabe des Nichtbestehens schriftlich bei der Vorsitzenden / beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu beantragen. Über das genaue Prozedere und den zeitlichen Rahmen erhalten Sie vom Prüfungsamt ein Schreiben. 

Nein, die Thesis muss nicht zwingend die letzte Prüfungsleistung sein. 

Fragen zum Studienabschluss

Der Antrag auf Exmatrikulation kann nach Abgabe der Thesis bzw. nach Ableisten/Bestehen der letzten Prüfungsleistung über eCampus gestellt werden. 

Für die Erstellung Ihrer Abschlussdokumente benötigen wir insbesondere die ausgefüllte und unterschriebene Modulnotenkombination. In dieser geben Sie Ihre Wahlfächer und Schwerpunkte an. Den Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses und alle weiteren erforderlichen Formulare werden vom Prüfungsamt zur Verfügung gestellt. Sie erhalten diese in der Regel bei Abgabe der Thesis und müssen sie wieder ausgefüllt und unterschrieben im Prüfungsamt einreichen. Anschließend können wir die Abschlussdokumente erstellen. 

In der Regel dauert die Zeugniserstellung und die Einholung der erforderlichen Unterschriften bis zu vier Wochen nach Eingang der letzten Note.

Das Zeugnis wird in der Regel per Post versendet.
Es kann nach vorheriger Absprache mit dem Prüfungsamt auch abgeholt werden. Sollten Sie jemanden mit der Abholung beauftragt haben, muss diese Person eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht und einen gültigen Personalausweis mitbringen.

Die Urkunde wird auf Grund von systemrelevanten Arbeitsvorgängen etwas später erstellt. Sie wird Ihnen bei der Graduierungsfeier überreicht. 

Sie erhalten eine Einladung per Mail vom Veranstaltungsmanagement oder direkt von Ihrem Studiengang. 

Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Sachbearbeiterin im Prüfungsamt.

Die Abschlussdokumente können in einer Zweitschrift noch einmal ausgestellt werden. Hierfür fällt eine Gebühr von jeweils 40,00 Euro an.
Für die erneute Ausstellung einer Exmatrikulationsbescheinigung fällt eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro an.

Bitte wenden Sie sich für die Beantragung an das Prüfungsamt.

Das Diploma Supplement stellt hinreichende Daten zur Verfügung, die die internationale Transparenz und angemessene akademische und berufliche Anerkennung von Qualifikationen (Urkunden, Zeugnisse, Abschlüsse, Zertifikate, etc.) verbessern. Das Diploma Supplement beschreibt Eigenschaften, Stufe, Zusammenhang, Inhalte sowie Art des Abschlusses des Studiums, das von der in der Originalurkunde bezeichneten Person erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Originalurkunde muss diesem Diploma Supplement beigefügt werden. Auch im Ausland erbrachte Studienleistungen werden im Anhang zum Diploma Supplement mit aufgeführt.

Sie erhalten ein Diploma Supplement im Rahmen der Ausgabe Ihrer Absolventenunterlagen. Sie müssen es nicht gesondert beantragen.