Auslandssemester, Praktikum im Ausland, Partnerhochschulen, Stipendien
Die Thesis muss für das Prüfungsamt in gebundener Form oder mit Ringbuchfassung aufgrund der sehr eingeschränkten Öffnungszeiten (Mittwoch, 09.00-11.00 Uhr und Donnerstag, 14.00-15.00 Uhr) in den Briefkasten der Hochschule eingeworfen werden oder postalisch zugesandt werden. Die Abgabemodalitäten des Exemplar's bei Ihrem betreuenden Professor klären Sie bitte direkt mit ihm ab.
Folgende Unterlagen werden Ihnen nach der Abgabe Ihrer Thesis vom Prüfungsamt mit der Post zugesandt, die Sie zum Abschluss des Studiums benötigen:
Wenn dem Prüfungsamt alle Noten sowie die genehmigte Modulnotenkombination und der Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses vorliegen, kann Ihr Zeugnis vom Prüfungsamt fertiggestellt werden. Das Zeugnis kann Ihnen auf Antrag beim Prüfungsamt auch schon vor der Graduierungsfeier zugesandt werden.
Wenn Ihre Abschlussunterlagen (Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses, Modulnotenkombination, Exmatrikulation wird vom Prüfungsamt durchgeführt) bis einschließlich Montag, xx.xx.xxxx, vorliegen, können Sie an der nächsten Graduierungfeier teilnehmen.
Die nächste Graduierungsfeier findet am Samstag, xx. xxxxx, 10.00 Uhr statt. Die Graduierungsfeier findet in Präsenz in xxx statt.