Die Voraussetzung zum Studium ist eine Hochschulzugangsberechtigung, wie die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife.
Die Studienplätze werden über ein spezifisches Auswahlverfahren vergeben. Für die Bildung der Ranglisten werden folgende Auswahlkriterien berücksichtigt:
• Die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung mit einem Gewicht von 100%
• Eine abgeschlossene Berufsausbildung gem. Anlage 1 mit einer Verbesserung der nach Punkt 1 ermittelten Note um 0,5
• Ein Nachweis einer besonderen Vorbildung, praktischen Tätigkeit oder außerschulischen Leistung und Qualifikation gem. Anlage 2 mit einer Verbesserung der nach Punkt 1 ermittelten Note um 0,25
Die Aufnahme des Studiums ist ausschließlich zum Wintersemester möglich.
1. Berufsausbildungen und Berufstätigkeiten im Studiengang WMM:
Lebensmittelherstellung und -verarbeitung:
• Brauer und Mälzer oder Brauerin und Mälzerin • Weintechnologe oder Weintechnologin • Winzer/Winzerin • Brenner oder Brennerin • Destillateur oder Destillateurin • Fachkraft für Fruchtsafttechnik • Fachkraft für Lebensmitteltechnik
Informatik-, Informations- und Kommunikationstechnologieberufe:
• Fachinformatiker oder Fachinformatikerin (Fachrichtung Systemintegration)
• Informatikkaufmann oder Informatikkauffrau
• Informations- und Telekommunikationssystem-Kaufmann oder Kauffrau
• Fachinformatiker oder Fachinformatikerin (Fachrichtung Anwendungsentwicklung)
• Mathematisch-technischer Softwareentwickler oder Softwareentwicklerin
Einkaufs-, Vertriebs- und Handelsberufe:
• Mediengestalter oder Mediengestalterin Digital und Print (Fachrichtung Beratung und Planung)
• Automatenfachmann oder Automatenfachfrau (Fachrichtung Automatendienstleistung)
• Kaufmann oder Kauffrau im Groß- und Außenhandel
• Kaufmann oder Kauffrau im E-Commerce
• Immobilienkaufmann oder Immobilienkauffrau
Verkaufsberufe:
• Kaufmann oder Kauffrau im Einzelhandel
• Verkäufer oder Verkäuferin
• Fotomedienfachmann oder Fotomedienfachfrau
• Automobilkaufmann oder Automobilkauffrau
• Tankwart oder Tankwartin
• Fachverkäufer oder Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk (Bäckerei, Konditorei, Fleischerei)
• Drogist oder Drogistin
• Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter oder Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte
• Buchhändler oder Buchhändlerin
• Musikfachhändler oder Musikfachhändlerin
Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe:
• Kaufmann oder Kauffrau für Tourismus und Freizeit
• Tourismuskaufmann oder Tourismuskauffrau (Kaufmann oder Kauffrau für Privat und Geschäftsreisen)
• Sport- und Fitnesskaufmann oder Sport- und Fitnesskauffrau
• Sportfachmann oder Sportfachfrau
• Hotelkaufmann oder Hotelkauffrau
• Hotelfachmann oder Hotelfachfrau
• Fachkraft im Gastgewerbe
• Restaurantfachmann oder Restaurantfachfrau
• Fachmann oder Fachfrau für Systemgastronomie
• Veranstaltungskaufmann oder Veranstaltungskauffrau
Berufe in Unternehmensführung und -organisation:
• Industriekaufmann oder Industriekauffrau
• Werkgehilfe oder Werksgehilfin Schmuckwarenindustrie, Taschen- und Armbanduhren
• Kaufmann oder Kauffrau für Büromanagement
• Personaldienstleistungskaufmann oder Personaldienstleistungskauffrau
Berufe in Finanzdienstleistungen, Rechnungswesen und Steuerberatung:
• Bankkaufmann oder Bankkauffrau
• Investmentfondskaufmann oder Investmentfondskauffrau
• Kaufmann oder Kauffrau für Versicherungen und Finanzen
• Steuerfachangestellter oder Steuerfachangestellte
Fachangestellter oder Fachangestellte für Markt- und Sozialforschung
Werbung, Marketing, kaufmännische und redaktionelle Medienberufe
• Kaufmann oder Kauffrau für Marketingkommunikation • Kaufmann oder Kauffrau für Dialogmarketing • Servicefachkraft für Dialogmarketing • Kaufmann oder Kauffrau für audiovisuelle Medien • Medienkaufmann oder Medienkauffrau Digital und Print
Darstellende und unterhaltende Berufe
• Fachkraft für Veranstaltungstechnik • Film- und Videoeditor oder Film- und Videoeditorin • Mediengestalter oder Mediengestalterin Bild und Ton • Bühnenmaler und -plastiker oder Bühnenmalerin und –plastikerin
1. Berücksichtigt werden nur Dienste jeweils im einschlägigen Bereich:
Interkulturelle Erfahrung / Praktische Tätigkeit
Berufliche oder schulische Auslandserfahrung bzw. Ausübung einer fachbezogenen (vorrangig im Bereich der Weinproduktion oder des Weinhandels) praktischen Tätigkeit mit einer Dauer von mindestens 3 Monaten.
Je Bewerberin oder Bewerber kann jeweils nur eine außerschulische Leistung oder Qualifikation und eine besondere Vorbildung oder praktische Tätigkeit berücksichtigt werden.
Über die Anerkennung von nicht in der Anlage 2 aufgeführten besonderen Vorbildungen, praktischen Tätigkeiten oder außerschulischen Leistungen und Qualifikationen entscheidet die Auswahlkommission im Einzelfall.