Auswahlverfahren Medizinische Informatik, M.Sc.

Folgende Voraussetzungen sind für die Zulassung zum Masterstudium zu erfüllen:

Ein mit überdurchschnittlichem Erfolg erworbener Abschluss im Studiengang Medizinische Informatik (Bachelor oder Diplom, Fachanteil mindesten 50 %) oder in Studiengängen mit im wesentlichen gleichen Inhalt, insbesondere Informatik, an einer in- oder ausländischen Hochschule für den bzw. die eine Regelstudienzeit von mindestens drei Studienjahren festgesetzt ist oder eines als gleichwertig anerkannten Abschluss (z.B. Bioinformatik, Medizintechnik, technische oder angewandte Informatik).

Bei der Bewertung des überdurchschnittlichen Ergebnisses können insbesondere berücksichtigt werden:

  • Eine Hochschulabschlussnote eines Abschlusses gem. § 3 Absatz 1 Ziffer 2 von mindestens „gut“ oder ECTS-Grad „B“, oder

  • Zwei Empfehlungsschreiben, möglichst von ProfessorInnen der Hochschule, an der die Abschlussprüfung, die Voraussetzung für die Zulassung für diesen Masterstudiengang ist, abgeschlossen wurde; sind diese Nachweise nicht in deutscher Sprache abgefasst, bedarf es einer amtlich beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache, oder

  • Nachweis über die fachliche Einstufung der Bewerbung innerhalb der Hochschule bei der Abschlussprüfung, die Voraussetzung für die Zulassung für diesen Masterstudiengang ist (Ranking).

Über die Gleichwertigkeit der Vorbildung sowie die Vergleichbarkeit der qualifizierten Abschlüsse entscheidet der Zulassungsausschuss

Bei der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen sind die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz sowie die Absprachen im Rahmen von Hochschulpartnerschaften zu beachten. In Zweifelsfällen wird die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) gehört.

Eine Prüfung und Bewertung ausländischer Vorbildungsnachweise kann nicht vorab erfolgen sondern erfolgt ausschließlich im regulären Bewerbungsverfahren. Bei der Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse richten sich die Hochschule Heilbronn und die Universität Heidelberg nach den Empfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Bonn. 

Eine Übersicht über die entsprechenden Regelungen finden Sie auf der Internetseite der Kultusministerkonferenz. Dort können Interessierte vorab selbst prüfen, wie ihr Hochschulabschluss in Deutschland üblicherweise bewertet wird.

Die Unterrichtssprache ist deutsch. Unerlässliche Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium sind daher sehr gute Deutschkenntnisse. Informationen zu den nachzuweisenden Deutschkenntnissen finden Sie
hier.