Vorpraktikum

Als Absolvent allgemeinbildender Gymnasien müssen Sie ein 8-wöchiges Vorpraktikum zum Beginn des ersten Semesters nachweisen. Das Vorpraktikum ist vor Beginn des Studiums in einem geeigneten Betrieb abzuleisten. Sie können die vollständige Ableistung auf Antrag bis zum Ende des 3. Semesters nachholen. Sie können z. B. einen Teil vor dem Studienbeginn und den Rest in den Semesterferien absolvieren.