Studieren ohne Abitur

In Baden-Württemberg steht beruflich Qualifizierten mit Meisterprüfung oder gleichwertiger beruflicher Fortbildung der allgemeine Hochschulzugang offen.

Beruflich Qualifizierte, ohne Meisterprüfung oder gleichwertige Fortbildung, können bei Vorliegen der Voraussetzungen, eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung durch Bestehen einer Eignungsprüfung erlangen.

1. Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung

für beruflich Qualifizierte mit Meisterprüfung oder gleichwertiger beruflicher Fortbildung.

Diese berechtigt zum Studium aller Studiengänge an den Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland.

Eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung gem. § 58 Abs. 2 Nr. 5 LHG (Landeshochschulgesetz) liegt vor, sofern Sie einen erfolgreichen Abschluss

  • einer Meisterprüfung oder

  • einer anderen öffentlich-rechtlich geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung nachweisen.

Was gilt als Aufstiegsfortbildung?

Als Austiegsfortbildung zählt eine nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder nach § 14 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg geregelte Fortbildung, die grundsätzlich auf einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung aufbaut und deren Lehrgang mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst.

Daneben ist ein schriftlicher Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule nach § 2 Abs. 2 LHG zu erbringen. Das Beratungsgespräch wird von dem/der zuständigen Fachstudienberater/In durchgeführt und bescheinigt.

Bei der Hochschule müssen folgende Dokumente gemeinsam eingereicht werden:

Nachdem Sie die Bestätigung über das Vorliegen einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung erhalten haben, können Sie sich regulär um einen Studienplatz bewerben.

Bei Bewerbungen für das Sommersemester muss der Antrag auf Bestätigung der Hochschulzugangsberechtigung bis spätestens 15.01. / bei Bewerbungen für das Wintersemester bis spätestens 15.07. gestellt werden. Für berufsbegleitende Studiengänge gelten hiervon abweichende Fristen.

Der Nachweis über das Beratungsgespräch muss zu diesen Fristen vorliegen, daher sollten Sie sich frühzeitig um einen Gesprächstermin kümmern. Dieser Antrag gilt nicht als Bewerbung, diese ist separat durchzuführen.

2. Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung

für beruflich Qualifizierte durch Ablegen einer Eignungsprüfung.

Die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung berechtigt zum Studium eines, der Eignungsprüfung entsprechenden fachlichen, Studiengangs. 

Eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung gem. § 58 Abs. 2 Nr. 6 LHG (Landeshochschulgesetz) können Sie auch durch Bestehen einer Eignungsprüfung erlangen.

Dazu müssen Sie den erfolgreichen Abschluss

  • einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung sowie

  • einer in der Regel mindestens dreijährigen Berufserfahrung,

jeweils in einem dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechenden Bereich nachweisen (Vorlage einfacher Kopien).

Zudem müssen Sie einen schriftlichen Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule nach § 2 Abs. 2 LHG erbringen.

Das Beratungsgespräch wird von dem/der zuständigen Fachstudienberater/in durchgeführt und bescheinigt. Der/die zuständige Fachstudienberater/in bescheinigt auch, ob die fachliche Entsprechung von Berufsausbildung, Berufserfahrung und gewähltem Studiengang vorliegt. Außerdem informiert sie/er über Inhalt, Anforderungen sowie den Ablauf der Eignungsprüfung.

In besonders begründeten Einzelfällen, kann auch beim Nachweis einer mehrjährigen herausgehobenen oder inhaltlich besonders anspruchsvollen Tätigkeit zur Eignungsprüfung für ein Studium in einem dieser Tätigkeit fachlich entsprechenden Studiengang zugelassen werden.

Liegen die genannten Voraussetzungen vor, kann durch das Bestehen einer Eignungsprüfung eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erworben werden.

Zur Eignungsprüfung können Sie sich nicht selbst anmelden. Liegen die o.g. Voraussetzungen vor, können Sie einen Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung bei der Hochschule Heilbronn stellen. Dem Antrag sind die Bescheinigung über das Beratungsgespräch, sowie die im Antrag aufgeführten weiteren Unterlagen beizulegen.

Die Eignungsprüfung findet einmal jährlich im Zeitraum vom 01. April bis 31. Mai statt und wird zentral an der Hochschule Konstanz durchgeführt.

Hierfür werden der Hochschule Heilbronn Kosten von insgesamt 320 € in Rechnung gestellt. Der hiervon auf Sie entfallende Eigenkostenanteil beträgt 200 €. Die Übernahme des Eigenkostenanteils muss von Ihnen bei Antragstellung zugesagt werden.

Weitere Informationen zur Eignungsprüfung und deren Inhalt finden Sie innerhalb des Merkblattes Eignungsprüfung.

Detaillierte auf das Studienfach bezogen dargestellte Inhalte der Prüfung, finden Sie auf den Seiten der Hochschule Konstanz.

Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung muss unter Angabe des angestrebten Studienganges, bis spätestens 01. März bei der Hochschule Heilbronn eingegangen sein. Die Anmeldung erfolgt über die Hochschule Heilbronn.

Die Eignungsprüfung findet einmal jährlich im Zeitraum vom 01. April bis 31. Mai statt und wird zentral an der Hochschule Konstanz durchgeführt.

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