In Baden-Württemberg steht beruflich Qualifizierten mit Meisterprüfung oder gleichwertiger beruflicher Fortbildung der allgemeine Hochschulzugang offen.
Beruflich Qualifizierte, ohne Meisterprüfung oder gleichwertige Fortbildung, können bei Vorliegen der Voraussetzungen, eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung durch Bestehen einer Eignungsprüfung erlangen.
für beruflich Qualifizierte mit Meisterprüfung oder gleichwertiger beruflicher Fortbildung.
Diese berechtigt zum Studium aller Studiengänge an den Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland.
für beruflich Qualifizierte durch Ablegen einer Eignungsprüfung.
Die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung berechtigt zum Studium eines, der Eignungsprüfung entsprechenden fachlichen, Studiengangs.