Für den konsekutiven Masterstudiengang Technical Management besteht eine hochschuleigene Zulassungsbeschränkung; die Zulassungsvoraussetzungen können näher in der Zulassungssatzung eingesehen werden und sind auch kurz im Folgenden aufgeführt.
Zum Masterstudium kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Nachweis eines in- oder ausländischen Hochschulabschlusses, mindestens eines Bachelors, oder eines gleichwertigen Abschlusses i.S.d. §§ 29 Abs. 2 S. 5, 76 Abs. 2 S. 3 LHG mit einem Workload in einem Umfang von 210 ECTS-Credits, mindestens aber von 180 ECTS-Credits (Anmerk.: Bis zu 30 ECTS-Credits können bis zum Ende des Masterstudiums nach einem individuellen Studienplan, der zu Beginn des Masterstudiums vorliegen muß, nachgeholt werden; dann Zulassung unter Auflage).
- Das für die Zulassung maßgebliche Erststudium nach Absatz 1 beinhaltet einen berufsqualifizierenden ingenieurwissenschaftlichen Abschluss in der Ausrichtung Maschinenbau, Produktion, Logistik oder Elektrotechnik bzw. wirtschaftsingenieurwissenschaftlichen Abschluss in einer der genannten Ausrichtungen mit dem Abschlussgrad B.Eng. oder B.Sc. bzw. einen artverwandten ingenieurwissenschaftlichen Abschluss (Fachanteil mindestens 50 %).
- Nachweis eines Prädikatsexamens in dem für die Zulassung unter Absatz 1/2 genannten Hochschulstudium. Als Prädikatsexamen gilt ein Abschluss mit der Note 2,5 und besser.
- Nachweis von 6 ECTS-Credits aus wirtschaftswissenschaftlich ausgerichteten Fächern (Anmerk.: Eine Zulassung unter Auflage ist auch hier möglich, bis zu 6 ECTS-Credits bis zum Ende des Masterstudiums nachzuholen).
- Gute Beherrschung der deutschen Sprache. Die deutschen Sprachkenntnisse sind durch die erfolgreiche Ablegung des Deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz Stufe 2 oder eine nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 2. Juni 1995 in der Fassung vom 28. September 2006 vergleichbares Sprachzeugnis zu belegen. Ausgenommen hiervon sind Bewerberinnen und Bewerber mit inländischem Bildungsabschluss.
Bitte füllen Sie außerdem zum Nachweis folgendes Blatt aus und fügen dieses Ihrer Bewerbung bei >>> Bewerberblatt MTM.
Vorläufige Zulassung
Bei nicht abgeschlossenem Hochschulabschluss kann eine Zulassung unter Vorbehalt erteilt werden, wenn:
- die Hochschule des ersten Studienabschlusses bescheinigt, dass aufgrund der bisherigen Studienleistungen ein erfolgreicher Studienabschluss zu erwarten ist und
zum Bewerbungszeitpunkt maximal 180 ECTS sowie die Abschlussarbeit noch nicht erbracht sind und
- die aktuelle Durchschnittsnote mindestens 2,5 oder besser ist.