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Zulassungsvoraussetzungen  Master in Entrepreneurship

Zum Studium im Studiengang ME kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Nachweis eines in- oder ausländischen Hochschulabschlusses (Bachelor) in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang mit mindestens 210 ECTS (Sonderregelung für Studiengänge mit 180 ECTS, siehe unten)
  • Nachweis eines Prädikatsexamens mit der Note 2,5 und besser (Ausnahmeregelung möglich)
  • Gute Kenntnisse der englischen und deutschen Sprache. Der Englischnachweis von mindestens Level B2 nach dem europäischen Referenzrahmen ist zu erbringen.

Zulassung unter Auflagen

  • Studierende, die einen Bachelorabschluss mit 180 ECTS haben, werden unter Auflagen zugelassen
  • Studierende, die unter Auflagen (§ 3a SPO AT) zugelassen wurden, müssen bis zum Abschluss des Masterstudiums weitere 30 ECTS-Punkte erwerben
  • Für das Erbringen der ergänzenden Studienleistungen wird zu Beginn des ersten Semesters ein individuelles Curriculum erstellt.
  • Die ergänzenden Studienleistungen können auf verschiedene Arten nachgeholt werden:
    • In den Bachelorprogrammen der Fakultät Wirtschaft und Verkehr
    • Im Rahmen eines Auslandssemesters (begrenzte Platzanzahl)
Dokumente Zulassung
AACSB