Kennzeichenliberalisierung I und II

„Kennzeichenliberalisierung II. Teil (2024ff)”:
Eine Kurzdarstellung des Forschungsprojekts

  • Projektidee: Neue Kfz-Ortskennungen für 320 deutsche Städte und Gemeinden mit über 20.000 Einwohnern ermöglichen. In den betroffenen Städten und Gemeinden leben 10,5 Mio. Einwohner.
  • Die Erfahrungen aus der Wiedereinführung der Altkennzeichen beweist, dass ca. 2/3 der Deutschen Kfz-Kennzeichen für ihre Identifikation und Verortung als relevant einschätzen
  • Durch die Projektidee bekommen 320 Städte und Gemeinden ein für sie wichtiges Stadtmarketinginstrument ohne jeglichen finanziellen Aufwand: Die Kfz-Ortskennung ist das wichtigste Symbol für die Marke (Name) einer Stadt. Es ist modernes Stadtmarketing.
  • Neue Kfz-Kennzeichen sind modern und in keinster Weise rückwärtstgewandt
  • Mehrere Kennzeichen im Landkreis sind für die Landratsämter vollständig kostenfrei zu realisieren
  • Es gibt durch die Projektidee nur Gewinner – vor allem muss eine solche Änderung als ausgesprochen bürgernah eingeschätzt werden. Die BürgerInnen finanzieren die Kfz-Kennzeichen und daher sollten ihre Wünsche berücksichtigt werden. Hier die Projektskizze zum Download.
Porträt Prof. Dr. Ralf. Bochert 2024 mit Kennzeichen in der Hand

Heilbronn, September 2024. Ralf Bochert sagt: „Das System der Kfz-Kennzeichen wird von den Bürgerinnen und Bürgern finanziert. Es gibt in der Bevölkerung, das hat die Wiedereinführung der Altkennzeichen eindrucksvoll gezeigt, einen großen Wunsch nach mehr lokaler Verortung über die Ortskennung auf den Nummernschildern. Diesem Wunsch kann die Politik unbürokratisch und ohne jeden Mehraufwand entsprechen.“ 

„Es ist ein kleines, aber nettes Thema. Natürlich haben die Kommunen größere Sorgen. Aber hier geht es ausnahmsweise mal ums Herz, um Identifikation und Heimat, ohne dass Kosten entstehen.“

Die Liste der betroffenen Städte und Bilder finden Sie unten unter Downloads

Weitere Informationen auch gern bei Prof. Dr. Ralf Bochert per E-Mail:

ralf.bochert@hs-heilbronn.de

„Kennzeichenliberalisierung I. Teil (2010ff)”:
Eine Kurzdarstellung des Forschungsprojekts

  • Projektidee der Öffnung der Kennzeichenzuordnung zu Bezirken bewirkt Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung
  • Mehrheit von 72 Prozent in den betroffenen Städte wünschte sich Rückkehr zum Altkennzeichen
  • Über 50.000 Personen in über 200 deutschen Städten befragt
  • Projektstudie als Buch verfügbar
  • Über 300 Altkennzeichen sind inzwischen wiedereingeführt

Heilbronn, September 2024. 328 deutsche Städte haben, nachdem die Reform der Fahrzeugzulassungsverordnung seit 1. November 2012 gültig ist, ihre Kennzeichen wieder zurück. Damit setzen alle Bundesländer die neue Verordnung um. Es ist damit zu rechnen, dass im Laufe der nächsten Jahre noch weitere der noch nicht wiedereingeführten wenigen Kennzeichen zurückkehren. Die Existenz dieser Kennungen geben den repräsentierten Städten eine kostenlose Möglichkeit, ihre Wahrnehmung nach außen und innen zu steigern: eine perfekte Stadtmarketingmaßnahme über das für eine Stadt wichtigste Symbol.

Inzwischen, so schätzt Bochert, seien 5 Millionen Fahrzeuge bundesweit wieder mit den alten Kennzeichen unterwegs. "Wenn man einmal davon ausgeht, dass ein solches Kennzeichen einen vergleichbaren Zusatznutzen von durchschnittlich 10 € für den Halter des Fahrzeugs bedeutet, das jedenfalls zeigten unsere Nachfragen bei den Befragungen, dann sind durch das Projekt Nutzen von 50 Mio € entstanden. Es hat sich also sicher gelohnt, das Thema anzugehen."

Wichtigste Trends und Chancen aus Projektteil I:

„Die eindeutige Zustimmung der Menschen zur Wiedereinführung auslaufender Kfz-Kennzeichen in denjenigen Städten, die früher durch ein solches repräsentiert wurden, zeigte politischen Handlungsbedarf auf“, erläutert Bochert. „Insbesondere die auch für uns erstaunlich große Resonanz nicht nur regionaler Medien hat zur Wahrnehmung unseres Projekts sowie zu einer positiven Sichtweise der Idee beigetragen. Die Chancen, die sich daraus ergeben, liegen in den Vermarktungspotenzialen für die betroffenen Städte. Darüber hinaus ist das Ergebnis als Appell an die Landkreise zu deuten, deren Akzeptanz sich durch eigene Kennzeichen für wichtige Städte in den Landkreisen und die damit gezeigte Bürgernähe verbessern lassen würde.“

Der Bundesrat hatte am 21. September 2012 die Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung beschlossen. Die Regelung ist nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger nun seit dem 1. November Bundesrecht. Demnach können die Länder mehrere Kennzeichen pro Zulassungsbezirk (Landkreise, kreisfreie Städte) beantragen. So wird ermöglicht, dass in einem Zulassungsbezirk (Landkreis) die aktuelle Kennung als Standard sowie ein oder mehrere bisherige Kennzeichen als Wunschkennzeichen wählbar sind. Diese Regelung ist aber auf Altkennzeichen beschränkt. Die Regelung orientiert sich an der Empfehlung aus dem Projekt „Kennzeichenliberalisierung“ der Hochschule Heilbronn.Alle Flächenländer machen bereits Gebrauch von der Regelung.

„Diese Lösung ist als sehr bürgerfreundlich einzustufen, weil sie auf Freiwilligkeit beruht“, so Bochert. Kein Fahrzeughalter muss zwangsweise zum Altkennzeichen zurückkehren. Gleichzeitig erhält der Landkreis aufgrund der Wunschkennzeichengebühr die Möglichkeit zu höheren Einnahmen. „Das Wiederaufleben des Symbols im Straßenverkehr bringt den Städten eine kleine zusätzliche Marketingmöglichkeit, die ohne Zusatzkosten umzusetzen ist, da die EDV der Zulassungsbehörden mehrere Kennzeichen gleichzeitig verwalten kann“, erklärt Bochert. Außerdem wird durch dieses Modell auch denjenigen Bürgern in den Altkreisgebieten, die gern wieder das alte Kennzeichen auf dem Nummernschild haben möchten, diese Möglichkeit gegeben.