Das Heilbronner Institut für Lebenslanges Lernen (HILL) wurde im März 2024 mit dem neuen Qualitätssiegel für wissenschaftliche Weiterbildung in Baden-Württemberg ausgezeichnet, das im Rahmen des Projekts Hochschulweiterbildung@BW von der Evaluationsagentur EVALAG vergeben wurde.
Im Rahmen der Weiterbildungsoffensive WEITER.mit.BILDUNG@BW des Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Forschung Baden-Württemberg und des Projekts Hochschulweiterbildung@BW wurde ein neues Qualitätssiegel für wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung an staatlichen Hochschulen und Akademien in Baden-Württemberg geschaffen, das Weiterbildungseinrichtungen durch eine Einrichtungszertifizierung erlangen können.
Die Evaluationsagentur EVALAG ist für die Durchführung der Zertifizierungsverfahren im Rahmen des neuen Qualitätssiegels zuständig. Dafür wurde eine eigene Kommission (Zertifizierungskommission) als Gremium der Stiftung eingerichtet, die sich aus Fachgutachter*innen, externen Vertreter*innen der Berufspraxis und Studierenden/Teilnehmenden zusammensetzt.
Das Verfahren der Zertifizierung basiert auf dem Leitfaden für die Zertifizierung von wissenschaftlichen Weiterbildungseinrichtungen. Begutachtet wurden dabei die beim HILL für den Bereich Studium und Lehre relevanten Strukturen und Prozesse hinsichtlich Einhaltung von Qualifikationszielen und Qualitätsstandards der Weiterbildungsangebote unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien:
Berücksichtigt wurden dabei die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Weiterbildung und Fernstudium e.V. (DGWF) und des Netzwerks Fortbildung Baden-Württemberg. Die Kriterien berücksichtigen darüber hinaus die internationalen Standards gemäß ESG (European Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area, Part 1) und orientieren sich an den Empfehlungen für die Qualitätsentwicklung in der universitären Weiterbildung von Swissuni (02.10.2009). Die Kriterien beachten darüber hinaus Artikel 2 des Studienakkreditierungsstaatsvertrags und die Musterrechtsverordnung nach Artikel 4 Absatz 1 und 2 des Studienakkreditierungsstaatsvertrages sowie die landesspezifischen Rechtsverordnungen.
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